Pressemitteilung vom 26.1..2020

Landessynode mit Beschlüssen zum Haushalt 2021 abgeschlossen

Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) hat ihre erstmals nur online durchgeführte Herbsttagung vom 22.-26. November heute mit einer Reihe von Beschlüssen beendet.

Im Zentrum der Tagung stand der Beschluss über den Haushalt für das Jahr 2021 mit Aufwendungen in Höhe von 937 Mio. Euro. Das sind 32 Mio. Euro weniger als im Jahr 2020, dennoch wird das Haushaltsjahr mit einem Fehlbetrag von 32,5. Mio. Euro abschließen. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 sind Nullrunden geplant. Ziel ist, dass in der Summe der Jahre 2021, 2022 und 2023 die Aufwendungen die Einnahmen nicht überschreiten.

Mit großer Mehrheit hat die Landessynode den Umbau des 2017 erworbenen Gebäudes der früheren Oberpostdirektion in Nürnberg zu einem „Evangelischen Campus Nürnberg“ beschlossen. Neben externen Mietern sollen dort eine Reihe von kirchlichen Einrichtungen einziehen können, beispielsweise die Evangelische Hochschule Nürnberg, die Fachschulen der Rummelsberger Diakonie, das Amt für Gemeindedienst, das Amt für Jugendarbeit, oder der CVJM. Zu den Gesamtkosten in Höhe von 177,8 Mio. Euro bringt die Landeskirche insgesamt 74 Mio. an Eigenkapital ein: Neben dem Kaufpreis für die Immobilie von 49 Mio. Euro und 5 Mio. Euro Planungskosten hat die Landessynode jetzt einer weiteren Investition von 20 Mio. Euro zugestimmt. Die von der Landeskirche eingebrachten Investitionsmittel stammen nicht aus dem jährlichen Haushalt, sondern aus dem Anlagevermögen; den Kirchengemeinden und Einrichtungen entsteht für ihre jährliche finanzielle Ausstattung dadurch also kein Nachteil. Der „Evangelische Campus Nürnberg“ bleibt in seiner Nutzung durch kirchliche und externe Mieter ein Teil der Vermögensanlage der ELKB. Für das Gesamtinvestment wurde eine Rendite von 3% berechnet.

Einstimmig beschlossen wurde das Kirchengesetz zur Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt in der ELKB. Das Präventionsgesetz verfolgt das Ziel, klare und unmissverständliche Regelungen im Umgang mit sexualisierter Gewalt zu setzen, den Rahmen für einen angemessenen Umgang mit den Altfällen zu schaffen und vor allem künftigen Fällen soweit irgendwie möglich vorzubeugen. Das meiste wird schon praktiziert, mit dem Gesetz werden jetzt für alle Träger von kirchlichen und diakonischen Aufgaben verbindliche Regeln für die Aufarbeitung und Aufstellung von Schutzkonzepten erlassen. Dafür hat die Landessynode Finanzmittel in Höhe von über 5 Mio. Euro in den nächsten Jahren beschlossen.

Weiter hat die Landessynode beschlossen, die Entscheidung über die Landesstellenplanung auf die Frühjahrstagung 2021 zu verschieben. Die Verschiebung wurde notwendig, weil es den Dekanaten und Gemeinden infolge der Corona-Pandemie nicht überall möglich war, bis zu diesem Herbst im Rahmen des Reformprozesses „Profil und Konzentration“ über künftige Prioritäten ihrer Arbeit zu befinden. Die Landesstellenplanung regelt die Verteilung der Pfarrstellen, die Stellen der hauptamtlichen Kirchenmusiker/innen, der Diakon/innen und Religionspädagog/innen in der gesamten Landeskirche.

Des Weiteren hat die Landessynode der Verlängerung des Partnerschaftsvertrags zwischen der ELKB und der Igreja Evangélica de Confissao Luterano no Brasil (Evangelische Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien, IECLB) zugestimmt. Der seit 1980 bestehende Partnerschaftsvertrag steht alle zehn Jahre zur Überprüfung bzw. Verlängerung an.

26.11.2020
München, Johannes Minkus, Pressesprecher

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