Pressemitteilung vom 17.01.2024

Bayerische Landeskirche tritt sexualisierter Gewalt entschlossen entgegen

Für den bayerischen Landesbischof Christian Kopp ist „sexualisierte Gewalt in jeder Form mit dem christlichen Glauben völlig unvereinbar“.

Darum sei „keine Toleranz für Täter und möglichst viel Transparenz für die betroffenen Personen“ nötig. Kopp äußerte sich vor der Veröffentlichung der ForuM-Aufarbeitungsstudie im Auftrag der EKD am 25. Januar.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) kooperiert bei strafrechtlich relevanten Taten mit der Staatsanwaltschaft. Die Kirchenleitung begrüße es, so Kopp, wenn bei einem Verdachtsfall die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird. Denn nur die Staatsanwaltschaft hat umfassende Möglichkeiten, zu ermitteln. Grundsätzlich empfiehlt die Kirchenleitung die Einschaltung der Staatsanwaltschaft durch die betroffenen Personen selbst. Eine Strafanzeige durch die Kirche erfolgt in der Regel mit dem Einverständnis der betroffenen Personen, oder in begründeten Fällen, um weiteren Schaden für andere Menschen abzuwenden und bei schweren Straftaten.

Im Verdachtsfall unterstützen die Mitarbeitenden der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der ELKB die betroffene Person. In der Aufarbeitung wird auch das soziale und räumliche Umfeld einbezogen, denn die Dynamiken sexualisierter Gewalt wirkten ausgreifend, etwa durch Schweigegebote, Manipulation oder Demütigung. Daher ist die Intervention und Aufarbeitung nicht nur ein Thema für die betroffenen Personen, sondern auch für Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen.

Die Fachstelle registriert einen stetigen Zuwachs an Kontaktaufnahmen und wertet dies als gutes Zeichen. Einerseits wird das Themenfeld gesellschaftlich immer präsenter, andererseits trägt hier auch die intensive Schulungsarbeit in der Fläche der Landeskirche Früchte. Gerade das Wissen zu Täterstrategien, die an Betroffenen persönlich, aber auch an institutionellen Strukturen ansetzen, enttarnt rückblickend Strategien und erhöht die Sensibilität.

Manche Strafverfahren müssen aus Mangel an Beweisen eingestellt werden. Für betroffene Personen ist es besonders belastend, wenn sie für das, was ihnen passiert ist, selbst verantwortlich gemacht oder beschimpft und ausgegrenzt werden, weil sie geredet haben. Hier müssen die Strukturen vor Ort des Geschehens genau überprüft werden. Für die betroffenen Personen ist es wichtig, dass es die Möglichkeit gibt, ihr erfahrenes Unrecht individuell aufarbeiten zu können. Dazu können sie Unterstützung durch die Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der ELKB erhalten.

Hinweis:

Personen, die im Raum der bayerischen Landeskirche sexualisierte Gewalt erlitten haben, erhalten Hilfe bei der Ansprechstelle für Betroffene:

https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de/ansprechstelle-fuer-betroffene/

Weitere Informationen über die ForuM-Aufarbeitungsstudie finden Sie hier:

https://www.forum-studie.de

17.01.2024
München, Johannes Minkus, Pressesprecher

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