Makroaufnahme eines Wassertropfens auf einer Wiese

Soll man, darf man, ja muss man womöglich anderen helfen, wenn sie um Suizidassistenz bitten? Fragen, die sehr plötzlich drängend werden können. Das Webportal Denkraum Assistierter Suizid will bei der Meinungsbildung helfen.

Bild: pixabay/jplenio

Neues Infoportal zum Assistierten Suizid

Sich ein eigenes Urteil bilden

Mit einer neuen digitalen Orientierungshilfe leistet die Landeskirche einen Beitrag zur Diskussion um den assistierten Suizid.

Soll man, darf man, ja muss man womöglich anderen helfen, wenn sie um Suizidassistenz bitten? In einer Gesellschaft, die immer älter wird und in der Angewiesenheit auf andere als Schwäche, Kontrollverlust oder auch finanzielles Risiko verstanden wird, können diese Fragen sowohl für Angehörige wie auch für Professionelle im Gesundheitswesen drängend werden.

Mit der neuen Website www.denkraum-assistierter-suizid.de bietet die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern eine digitale Orientierungshilfe.

Alle, die sich mit den juristischen, ethischen und seelsorgerlichen Fragen rund um das Thema Assistierter Suizid auseinandersetzen wollen finden hier aktuelle und umfassende Informationen zum Thema, um sich ein eigenes, fundiertes Urteil zu bilden. Neben der aktuellen politischen Debatte und den vorliegenden Gesetzesentwürfen bietet die Website evangelische Perspektiven zum Thema.

Bundesverfassungsgericht: Recht auf das je eigene Lebensende

Als das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 den bisherigen § 217 StGB zur Suizidbeihilfe als nicht verfassungsmäßig strich, hatte es aber nicht nur alte, kranke und sterbende Menschen im Blick, sondern stellte fest, dass für jeden entscheidungsfähigen Menschen die Bestimmung über sein Lebensende bei ihm selbst liege. Ebenso sei es sein Recht, andere hierfür um Hilfe zu bitten, auch wenn die anderen zu dieser Hilfe nicht verpflichtet werden können. Was bedeutet das für Leben und Sterben des Einzelnen und für das Zusammenleben und für das Begleiten im Sterben?

Die moralischen, rechtlichen, politischen und sozialen Fragen, die sich hier bei jeder gesetzlichen Neuregelung auftun, sind vielfältig und herausfordernd. Einfache Antworten wird es nicht geben. Der »Denkraum Assistierter Suizid« will dazu beitragen, die individuellen Klärungen wie die gesellschaftlichen Debatten informiert und reflektiert zu gestalten. Dazu gehören auch Fragen des Glaubens und Perspektiven der Hoffnung.

Noch ungeklärte Gesetzeslage als Herausforderung für die Diakonie

Auch in den diakonischen Einrichtungen Bayerns wurde und wird das Thema diskutiert. In einem Interview erklärt die Vorständin des Diakonischen Werks Bayern Sandra Schuhmann, dass die noch ungeklärte Gesetzeslage auch für die Einrichtungen der Diakonie eine Herausforderung ist. Gleichzeitig stellt Schuhmann klar: „Wir stehen für das Leben und beraten in diese Richtung. Aber wir begleiten auch bis zum Tod.“ Hier zeigt sich das Spannungsfeld, das in der Praxis eines Assistierten Suizids angelegt ist: Kirche und Diakonie stehen für die Bewahrung des Lebens in seiner Vielfalt und in all seinen Schattierungen ein. Wie diese Haltung sich bewähren kann, wenn Menschen für sich den Tod wünschen und hierbei gehört und begleitet werden wollen, gehört zu den wichtigsten Herausforderungen, denen sich die Kirche und Diakonie zu stellen haben. Der »Denkraum Assistierter Suizid« soll Hilfestellung dazu geben.

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