Bayerische Landeskirche und Episkopalkirche unterzeichnen Kirchengemeinschaft bei Festgottesdienst in der Münchner Matthäuskirche.

Bayerische Landeskirche und Episkopalkirche unterzeichnen Kirchengemeinschaft bei Festgottesdienst in der Münchner Matthäuskirche.

Bild: ELKB

Historischer ökumenischer Schritt

Kirchengemeinschaft der Landeskirche mit der Episkopalkirche

Am Vorabend des Pfingstfestes bestätigen die Evangelisch Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) und The Episcopal Church (TEC) bei einem Festgottesdienst mit Abendmahl ihre volle Kirchengemeinschaft in der Münchner Matthäuskirche.

Landesbischof Christian Kopp und The Most Reverend Sean W. Rowe werden gemeinsam den Gottesdienst leiten. Damit wird ein historischer ökumenischer Schritt vollzogen – über Jahrzehnte gewachsene Beziehungen finden nun ihre offizielle Form.

Die Vereinbarung bedeutet: Geistliche beider Kirchen können künftig wechselseitig predigen, taufen und Abendmahl feiern. Gläubige haben Zugang zu Sakramenten in beiden Kirchen, und bei Bischofseinführungen sind Vertreterinnen und Vertreter der jeweils anderen Kirche beteiligt. „Die volle Kirchengemeinschaft unserer lutherischen Landeskirche mit der Episkopalkirche ist weltweit einzigartig“, so Landesbischof Christian Kopp. 

Eine synodal verfasste Kirche wie die bayerische Landeskirche vereinbare mit einer bischöflich verfassten Kirche aus der anglikanischen Weltgemeinschaft in allen Fragen des kirchlichen Lebens Augenhöhe und Partnerschaft, erklärt Kopp und betont: „Das ist ein starkes Zeichen des Miteinanders der Christinnen und Christen auf der Welt in diesen angespannten Zeiten gerade zwischen Europa und den Vereinigte Staaten von Amerika. Wir möchten diese Partnerschaft in den nächsten Jahren mit Leben erfüllen.“

Die Zusammenarbeit reicht über 50 Jahre zurück. Gemeinden der The Episcopal Church – wie „Ascension“ (München), „St. Boniface“ (Augsburg) und „St. James the Less“ (Nürnberg) – feiern seit Jahrzehnten gemeinsam mit evangelischen Kirchengemeinden Gottesdienste. Die neue Vereinbarung würdigt diese Praxis und hebt sie auf eine theologisch und kirchenrechtlich fundierte Ebene. Bei einem gemeinsamen Treffen 2012 in München entstand der Impuls, volle Kirchengemeinschaft zu vereinbaren. Die Grundlage der Einigung ist die „Augsburger Vereinbarung“ von 2022. Sie betont die gegenseitige Anerkennung trotz unterschiedlicher kirchlicher Verfassungen. So ist Einheit in versöhnter Verschiedenheit möglich.

04.06.2025
ELKB