Pressemitteilung vom 03.02.2026
Mitbestimmung ist gelebte Demokratie in Kirche und Diakonie
Bis zum 30. April 2026 finden in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und der Diakonie in Bayern die Wahlen zu den Mitarbeitervertretungen sowie zu den Vertretungen der Jugendlichen und der Auszubildenden statt. In diesem Zeitraum werden außerdem die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewählt. Der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Christian Kopp, und die Präsidentin des Diakonischen Werkes Bayern, Dr. Sabine Weingärtner, rufen gemeinsam zur Beteiligung an den Wahlen auf.
Mitbestimmung als Ausdruck gelebter Demokratie
„Mitbestimmung ist ein zentrales Element der Arbeitskultur und Ausdruck gelebter Demokratie. Das gilt uneingeschränkt auch für Kirche und Diakonie“, betont Landesbischof Christian Kopp. Sie sorge dafür, dass Beschäftigte nicht nur Empfänger von Entscheidungen seien, sondern aktiv an deren Gestaltung mitwirkten. „Gelebte Mitbestimmung ist damit ein wesentliches sozialethisches Kriterium für gute Arbeit“, fasst Kopp zusammen. Kirche und Diakonie stünden deshalb in der Verantwortung, sich als Arbeitgeberinnen immer wieder daran messen zu lassen, ob sie den Maßstäben gerecht werden, die sie selbst für Arbeitswelt und Wirtschaft formulieren.
Diakoniepräsidentin Dr. Sabine Weingärtner unterstreicht: „Alle Menschen, die in unseren Einrichtungen und Diensten arbeiten, können auf jeder Ebene dazu beitragen, indem sie sich mit Fairness und Respekt begegnen, unterschiedliche Interessen offen benennen und gemeinsam nach tragfähigen Lösungen suchen.“ Eine verlässliche Grundlage dafür sei die konsequente Umsetzung der Regelungen zur Mitwirkung und Mitbestimmung der Mitarbeitenden.
Verantwortung übernehmen und mitgestalten
Der Dienst der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie ist durch den Auftrag bestimmt, das Evangelium zu verkündigen. So beschreibt es das Mitarbeitervertretungsgesetz. Weiter heißt es dort: „Die gemeinsame Verantwortung für den Dienst der Kirche und ihrer Diakonie verbindet Dienststellenleitungen und Mitarbeitende zu einer Dienstgemeinschaft.“ Dieses Leitbild und insbesondere die Dienstgemeinschaft müssen sich im Alltag bewähren.
Kopp und Weingärtner rufen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie ausdrücklich dazu auf, sich an den anstehenden Wahlen zu beteiligen.
Sie ermutigen dazu, das Recht zu nutzen, über die Mitarbeitervertretung die Entwicklung der eigenen Dienststelle und Einrichtung aktiv mitzugestalten.
Zugleich danken sie allen, die sich bisher in der Mitarbeitervertretung engagiert haben, ebenso wie denen, die bereit sind, für dieses verantwortungsvolle Amt zu kandidieren.
03.02.2026
München, Christine Büttner, Pressesprecherin