Aufbau

Der organisatorische Aufbau

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ist körperschaftlich dreistufig aufgebaut: Kirchengemeinden, Dekanatsbezirke, Landeskirche.

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Kirchengemeinde

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat 1.537 Kirchengemeinden. Wer in Bayern seinen Wohnsitz hat und evangelisches Kirchenmitglied ist kann die vielfältigen Angebote vor Ort nutzen.

Mitglieder wählen Kirchenvorstand (KV)

Evangelische Kirche ist partizipativ und bietet ein breites Netz von Mitbestimmung. Die Kirchenmitglieder wählen alle sechs Jahre den Kirchenvorstand. Dieses Leitungsgremium steuert die Aufgaben einer Kirchengemeinde: vom Gottesdienst, über Gebäudemanagement bis zu Konfirmandenunterricht und Finanzen.

Dekanatsbezirk

Mehrere Gemeinden bilden einen Dekanatsbezirk vergleichbar mit einem Landkreis. An dessen Spitze steht ein Dekan oder eine Dekanin.Gemeinsam mit der Dekanatssynode und dem Dekanatsausschuss leitet er oder sie den Dekanatsbezirk.

Kirchen­gemeinde im Dekanat
wird gestaltet von
Dekanin oder Dekan
Dekanats­­ausschuss
Dekanats­­synode

Kirchenkreis

Mehrere Dekanatsbezirke bilden einen Kirchenkreis. An der Spitze der sechs bayerischen Kirchenkreise steht jeweils ein Oberkirchenrat oder eine Oberkirchenrätin, die die Kirche in der Region in der Öffentlichkeit vertreten. Der "Regionalbischof" beziehungsweise die "Regionalbischöfin" sind zugleich Mitglied im Landeskirchenrat.

Regional­bischöfin/-bischof
6 Kirchen­kreise

Landeskirche

Geleitet wird die Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gemeinsam von der Landessynode, dem Landessynodalausschuss, dem Landesbischof und dem Landeskirchenrat.

Landessynode

In der Landessynode beraten und entscheiden 108 Vertreterinnen und Vertreter aus allen Regionen Bayerns. Die Synodalen werden gewählt, berufen oder von den kirchlichen Hochschulen und der Evangelischen Jugend delegiert.

Landessynodal­ausschuss

Da sich die Landessynode nur zweimal im Jahr trifft, führt ein Landessynodal­ausschuss die Geschäfte zwischen den Synodaltagungen.

Landesbischöfin/-bishof

Der Landesbischof oder Landesbischöfin wird durch die Landessynode gewählt und repräsentiert die Landeskirche in der Öffentlichkeit. Die Amtszeit beträgt 12 Jahre.

Landeskirchenrat

Unter dem Vorsitz des Landesbischofs oder der -bischöfin tagt der Landeskirchenrat. Er setzt sich zusammen aus den Abteilungsleiter im Landeskirchenamt und den Oberkirchenräten aus den Kirchenkreisen.

Vorsitzende/Vorsitzender

Basis der Kirche sind die 1.530 Kirchengemeinden in Bayern, die Zentren des evangelischen Lebens. Geleitet werden die Kirchengemeinden von einem Kirchenvorstand, der alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt wird.

Im Kirchenvorstand sind die Pfarrer und Pfarrerinnen der Gemeinde und eine große Zahl ehrenamtlicher engagierter Laien vertreten. Die einzelne Kirchengemeinde ist souverän, es bestehen jedoch vielfältige Kontakte der Kirchengemeinden untereinander, es gibt viele Formen der Zusammenarbeit in Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbänden.

Dekanatsbezirk vergleichbar mit einem Landkreis

Die Kirchengemeinden sind im regionalen Raum zusammengeschlossen und bilden einen Aufsichts- und Verwaltungsbezirk, den Dekanatsbezirk – vergleichbar mit einem Landkreis. Im Dekanatsbezirk arbeiten die ihm zugehörigen Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen und Dienste zusammen, der Dekanatsbezirk ist auch Aufsichts- und Verwaltungsbezirk der Landeskirche.

Meine Gemeinde vor Ort

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An dessen Spitze steht ein Dekan, eine Dekanin oder ein Dekanekollegium, die gemeinsam mit der Dekanatssynode und dem Dekanatsausschuss den Dekanatsbezirk leiten.

Die Dekanate sind wiederum in Kirchenkreise gefasst. Die Kirchenkreise besitzen jedoch keine eigenständige Rechtspersönlichkeit. An der Spitze der sechs bayerischen Kirchenkreise, Ansbach-Würzburg, Augsburg, Bayreuth, München, Nürnberg und Regensburg, steht jeweils ein Oberkirchenrat oder eine Oberkirchenrätin, der/die die Kirche in der Region in der Öffentlichkeit vertritt, als „Regionalbischof“ beziehungsweise „Regionalbischöfin“. Ein Regionalbischof fördert die Zusammenarbeit der Gemeinden, Einrichtungen und Diensten im Kirchenkreis.

Die dritte körperschaftliche Ebene ist die Landeskirche selbst. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ist bischöflich und synodal verfasst, das heißt, der Leitende Geistliche ist eine Bischöfin oder ein Bischof, das gesetzgebende Organ ist die Landessynode. Daneben gibt es weitere kirchenleitende Gremien: den Landessynodalausschuss und den Landeskirchenrat.

Selbständige kirchliche Körperschaften

Nach der Kirchenverfassung haben die Kirchengemeinden, die Dekanatsbezirke und die Landeskirche jeweils für die ihnen zugewiesenen Aufgaben das Recht der Selbstverwaltung, sie sind selbständige kirchliche Körperschaften.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ist damit körperschaftlich dreistufig aufgebaut: die Kirchengemeinde und Gesamtkirchengemeinden, die Dekanatsbezirke, die Landeskirche. Im Gegensatz dazu kennt der Freistaat Bayern einen vierstufigen Aufbau: Politische Gemeinden, Landkreise und zusätzlich auch die Regierungsbezirke sind hier selbständig.

19.02.2024
Andrea Seidel

Literaturtipp

Cover des Buches Hans-Peter Hübner: Evangelisches Kirchenrecht in Bayern
Link zum Buch

Hans-Peter Hübner

Evangelisches Kirchenrecht in Bayern

25 Jahre nach der Erstausgabe erscheint die vollständig überarbeitete Neuausgabe des Standardwerkes zum Evangelischen Kirchenrecht in Bayern. Es stellt nicht nur die allgemeinen Grundsätze des Rechts in der Kirche heraus, sondern analysiert auch die Probleme diverser Einzelregelungen. Ein unverzichtbares Kompendium für Studierende, Pfarrerinnen und Pfarrer, Mitarbeitende in der kirchlichen Verwaltung sowie Mitglieder von kirchlichen Leitungsorganen.

  • Gebundene Ausgabe: 832 Seiten
    Claudius; Auflage: 1 (26. Februar 2020)
    ISBN: 978-3532628515