1799 bis 1910 1911 bis 1945 1947 bis 2023

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1799
Ansicht von München, Schloß Nymphenburg, von Westen aus gesehen

1799: Erster evangelischer Gottesdienst im Schloss Nymphenburg

Der protestantische Gottesdienst feiert 1799 Premiere – eine Sensation im erzkatholischen Bayern! 1800 wird er in die neue Hofkirche in die Münchner Residenz verlegt.
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Ludwig Friedrich Schmidt, „Kabinettsprediger“ und Seelsorger der Kurfürstin von Bayern, Friederike Karoline Wilhelmine, hielt im Frühsommer 1799 im Schloss Nymphenburg bei München den ersten evangelischen Gottesdienst seit der Reformation überhaupt im bisher rein katholischen Altbayern ab. Der Gottesdienst war zunächst nicht öffentlich. Unter den rund 150 Zuhörern befand sich auch die Kurfürstin.

Der evangelische Gottesdienst war eine kleine Sensation im erzkatholischen Bayern, wurde bald (ab Palmsonntag 1800) in die neue Hofkirche in der Münchener Residenz verlegt und zu einer regelmäßigen Einrichtung, an der auch das Volk (unabhängig von der Konfession) teilnehmen durfte. Diese Offenheit sollte auch – nach der Vorstellung des Ministers Montgelas – dazu beitragen, den bayerischen „Obskurantismus“ zu vermindern und liberalen Ansichten Eingang zu verschaffen.

1800
Gedenktafel an der Kirche von Maitenbeth zur Schlacht von Hohenlinden am 03.12.1800

1800: Niederlage bei Hohenlinden, Vertrag zwischen Frankreich und Bayern

1800 erleiden die Bayern eine schwere Niederlage bei Hohenlinden im Krieg gegen Frankreich. Der bayerische Kurfürst musste daraufhin auf Besitztümer verzichten.
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Infolge der Französischen Revolution (1789-1799) kam es in der Zeit zwischen 1792 und 1815 zu zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Frankreich und verschiedenen europäischen Mächten. Diese Kämpfe wurden als „Koalitionskriege“ bezeichnet, im Zuge derer sich am 3. Dezember 1800 die „Schlacht bei Hohenlinden“ bei den oberbayerischen Orten Hohenlinden und Maitenbeth ereignete. Bayerisch-österreichische Truppen erlitten dabei eine schwere Niederlage gegen französische Soldaten.

Die Bayern verloren in der Schlacht rund 5000 Mann mit circa 24 Geschützen und sahen sich von Franzosen besetzt. 1801 wurde zwischen dem Kurfürsten und Frankreich ein Vertrag geschlossen. Damit musste dieser auf seine links des Rheins gelegenen Gebiete (vor allem Gebiete der Kurpfalz und seine zweibrückischen Stammlande), die schon seit Jahren von den Franzosen besetzt waren, endgültig verzichten.

1801
Grabstein von Johann Balthasar Michel

1801: Weinwirt Michel

1801 - der erste Nicht-Katholik lässt sich in München nieder: Johann Balthasar Michel erreichte die Aufnahme in die Münchner Bürgerschaft und siedelte sich dort an.
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Maximilian IV. Joseph (1756 bis 1825), Herzog und Kurfürst von Kurpfalz-Bayern, erließ am 10. November 1800 in Amberg eine neue Verordnung, die auch Nicht-Katholiken den dauerhaften Aufenthalt in Bayern gestattete. Der Pfälzer Weinwirt und Kaufmann Johann Balthasar Michel erreichte mit seiner Unterstützung 1801 als erster Nicht-Katholik die Aufnahme in die Münchner Bürgerschaft und siedelte sich in der Hauptstadt an.

1803
Der Westfälische Frieden von 1648 bereitete die Basis für das Bayerische Religionsedikt: Im Westfälischen Frieden wurden die christlichen Konfessionen erstmals anerkannt

1803: Bayerisches Religionsedikt

Ein neues Gesetz garantiert ab 1803 konfessionelle Gleichberechtigung und Religionsfreiheit. Ab sofort können sich in Bayern auch evangelische Gemeinden bilden.
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Am 10. Januar 1803 wird in Bayern ein „Edikt über die Religionsfreiheit in Franken und Schwaben“ erlassen (ein „Religionsgesetz“), das die drei im Westfälischen Frieden (1648) reichsrechtlich anerkannten christlichen Konfessionen (römisch-katholisch, lutherisch und reformiert) vollkommen gleichberechtigt. Damit ist die Möglichkeit geschaffen, in Bayern auch evangelische Gemeinden zu bilden.

1803
Bild der Titelseite des Reichsdeputationshauptschlusses

1803: Reichsdeputationshauptschluss

Fürsten verlieren 1803 durch Kriege an Besitz und erhalten dafür Bistümer. Die neuen Bestimmungen unterstellten Bistümer, Klöster, kleinere Fürstentümer und Städte.
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Der „Reichsdeputationshauptschluss“ vom 25. Februar 1803 war das letzte bedeutende Gesetz, welches das „Heilige Römische Reich“ (der Herrschaftsbereich römisch-deutscher Kaiser vom Mittelalter bis zum Jahre 1806) verabschiedete. Es wurde auf der letzten Sitzung des „immerwährenden Reichstags“ (der Ständevertretung im Heiligen Römischen Reich) am 24. März 1803 in Regensburg verabschiedet und trat mit der Zustimmung des Kaisers am 27. April 1803 in Kraft.
Mit diesem Gesetz wurde die Entschädigung weltlicher Fürsten beschlossen, denen durch die Revolutionskriege Besitz verloren gegangen war. Die Entschädigung erfolgte durch „Säkularisation“ und „Mediatisierung“: die neuen Bestimmungen unterstellten Bistümer, Klöster, kleinere Fürstentümer und Städte, die bisher dem Kaiser direkt untertan waren, der Herrschaft größerer weltlicher Staaten. Bayern erhielt auf diese Weise fünf Fürstentümer, 13 Reichsabteien, sowie 15 Reichsstädte und Reichsdörfer.

1805
Gemälde mit Szene des Schlachtfeldes von Austerlitz

1805: Dritter Koalitionskrieg

Europäische Mächte kämpfen im Jahr 1805 gegen Napoleon – Bayern schlägt sich auf Frankreichs Seite. Dieses Bündnis mit Frankreich bringt Bayern reiche Landgewinne.
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Insgesamt gab es vier „Koalitionskriege“,  der erste fand 1792 statt. Mit den „Koalitionskriegen“ versuchten die europäischen Mächte, zunächst die Verbreitung der aus Frankreich kommenden neuen Ideen, später vor allem die Ausbreitung der Macht des französischen Staates einzudämmen.

1805 kämpfte Frankreich mit Österreich, Russland, England, Schweden und Neapel im „Dritten Koalitionskrieg“. Bayern stand auf Frankreichs Seite. Am 26. Dezember 1805 schloss Österreich mit Frankreich Frieden in der Stadt Pressburg (heute die slowakische Hauptstadt Bratislava, damals zum ebenfalls habsburgischen Ungarn gehörend). Dieser Friedensschluss - der „Friede von Preßburg“ - beendete den „Dritten Koalitionskrieg“.

Das Bündnis mit Frankreich brachte Bayern reiche Landgewinne: die Reichsstädte Augsburg und Lindau, die Markgrafschaft Ansbach (beides weitgehend evangelische Gebiete), die Fürstbistümer Eichstätt und Passau, Brixen und Trient, ganz Tirol und weitere Gebiete.

1805
Portrait-Gemälde von Maximilian Joseph von Montgelas

1805: Graf Montgelas

1805 sagt Minister Montgelas Napoleon Schützenhilfe im Krieg zu und verhilft Bayern so zum Sprung vom Kurfürstentum zum Königreich: mit Maximilian I. als erstem König.
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Im Jahr 1805 schlug sich Bayern unter dem Minister Maximilian Freiherr von Montgelas auf die Seite des französischen Kaisers Napoleon in seinem Kampf gegen Russland, England, Schweden, Neapel und Österreich („Dritter Koalitionskrieg“). Als Dank für seine Bündnistreue stimmte Napoleon zu, das Kurfürstentum Bayern am 1. Januar 1806 zum Königreich Bayern zu erheben. Maximilian I. Joseph (als „Maximilian IV. Joseph“ seit 1799 Kurfürst von Kurpfalz-Bayern) wurde erster König von Bayern und baute es zu einem modernen Staatswesen aus.

1808
Maximilian I. Joseph, 1. König Bayerns, erließ das Edikt.

1808: Organisches Edikt

Die Landeskirche im Königreich Bayern bekommt im Jahr 1806 zum ersten Mal ein zentrales Leitungsorgan: das Generalkonsistorium, angesiedelt im Innern des Ministeriums.
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Am 8. September 1808 erließ der König das „Organische Edikt“. Dadurch entstand für die „Protestantische Gesamtgemeinde“ im Königreich Bayern, die aus vielen ehemals eigenständigen Landeskirchen zusammengesetzt war, zum ersten Mal ein zentrales Leitungsorgan: das Generalkonsistorium.

Das Generalkonsistorium war allerdings keine selbstständige Behörde, sondern übernahm Funktionen der allgemein für die Kirchen im Königreich zuständigen „Section der kirchlichen Gegenstände“. Diese Sektion war als besondere Abteilung beim Ministerium des Innern angesiedelt. Als Generalkonsistorium bestand die Sektion aus einem katholischen Vorstand, je einem regulären katholischen und einem evangelischen Mitglied sowie zwei außerordentlichen evangelischen Mitgliedern. Eines der außerordentlichen Mitglieder war der Kabinettsprediger Schmidt.

Als Mittelbehörden wurden anstelle der bisherigen Konsistorien „Generaldekanate“ gebildet. Sie aber waren auch keine eigenständige Behörde in dem Sinne, sondern übernahmen auch nur eine Funktion der „Generalkreiskommissariate“, der späteren Kreisregierungen (heute: Bezirksregierungen), dar. Auf Grund des Organischen Edikts erging am 8. September 1809 die sogenannte Konsistorialordnung, in der die Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse des Generalkonsistoriums, der Generaldekanate und Dekanate näher festgelegt wurden.

1813
Das Bild zeigt einen eisernen Davidstern, der auf einem Blatt Papier mit hebräischen Schriftzeichen liegt.

1813: Judenedikt in Bayern

Ein Gesetz namens „Judenedikt“ beschließt die Rechte und Pflichten von bayerischen Mitbürgern jüdischer Herkunft – betroffen sind rund 30 000 Menschen im Königreich.
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Am 10. Juni 1813 wurde in Bayern ein „Judenedikt“ („Judengesetz“) erlassen. Es regelte die „Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Bayern“. Demnach genossen die Juden in Bayern die vollen Bürgerrechte, allerdings nur, wenn sie die bayerische Staatsbürgerschaft hatten. Ebenso durften sie ihre jüdische Religion frei ausüben. In Bayern waren rund 30 000 Juden betroffen.

1815
Portrait von Amelie Rehm in Ordenstracht

1815: Amalie Rehm

Amalie Rehm wird geboren, die spätere erste Oberin der Diakonissenanstalt Neuendettelsau, die mit Wihelm Löhe zusammenarbeitete - eine Frau mit Herz und Verstand.
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Amalie Rehm (1815-1883) gehörte zu den ersten drei Vorsteherinnen, mit denen Wilhelm Löhe im Jahr 1854 die Diakonissenanstalt Neuendettelsau eröffnete. 1858 wurde sie zur ersten Oberin der Anstalt eingesegnet. Zusammen mit Wilhelm Löhe und später mit dessen Nachfolger Friedrich Meyer leitete sie den Aufbau der Diakonissenschule.

1818
Das Bild zeigt das Wappen des Bayerischen Königreiches

1818: Bayerische Verfassung

1818 regelt Bayern seine Regierung neu und sorgt dafür, dass das Volk mitbestimmen darf –und die Religionsgemeinschaften sich zu wechselseitiger Achtung verpflichten.
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Am 26. Mai 1818 wurde im Königreich Bayern die neue bayerische Verfassung („Verfassungsurkunde“) verkündet. Sie regelte die Beteiligung einer Volksvertretung an der Regierung, wobei die Minister dem König verantwortlich blieben. Die Volksvertretung, der „Landtag“, wurde in zwei Kammern unterteilt. In der ersten Kammer, der „Kammer der Reichsräte“, saßen geistliche und adelige Vertreter. Die Mitglieder der zweiten Kammer wurden nach dem „Zensuswahlrecht“ bestimmt. Je mehr Steuern ein Bürger zahlte, desto mehr Gewicht erhielt seine Stimme in diesem Wahlsystem. Wichtigstes Recht des Landtags war das der Steuerbewilligung.

Die Verfassung von 1818 sicherte überdies allen drei Religionsgemeinschaften in Bayern die volle Gewissensfreiheit, die freie Hausandacht und die jeweils gleichen bürgerlichen und politischen Rechte zu. Sie verpflichtete die Religionsgemeinschaften außerdem zu „wechselseitiger Achtung“. Die staatskirchenrechtlichen Verhältnisse, das heißt die Beziehung zwischen Kirchen und Staat, wurden in einem „Religionsedikt“ geordnet:  das Religionsedikt vom 24. März 1809.

Das „Protestantenedikt“ und das Konkordat von 1817 als weitere Anhänge der Verfassungsurkunde regelten die inneren Angelegenheiten der beiden Konfessionen.  Lutheraner und Reformierte waren nach wie vor zu einer „Protestantischen Gesamtgemeinde im Königreich Bayern“ zusammengeschlossen. Die Leitung dieser Gemeinde wurde dem „Oberkonsistorium“ übertragen, das nunmehr eine selbständige, mit evangelischen Juristen und Theologen besetzte Zentralbehörde unterhalb des Innenministeriums darstellte.

1822
Bauplan der Karolinenkirche

1822: Karolinenkirche

Eine Kirche namens Karoline wird im Jahr 1822 das erste evangelische Gotteshaus in Großkarolinenfeld im Landkreis Rosenheim – gebaut von Reformierten und Lutheranern
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In Großkarolinenfeld, einer Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim – benannt nach der ehemaligen Kurfürstin und damals amtierenden Königin Karoline von Bayern – wurde im Jahr 1822 die erste evangelische Kirche Oberbayerns gebaut. Sie hieß „Karolinenkirche“, gemeinsam errichtet von Reformierten und Lutheranern.

1823
Das Bild zeigt Ansbach, einem der Hauptorte für die Konsistorien

1823: Die ersten kirchlichen Versammlungen

Die bayerische Landeskirche brütet u.a. in Ansbach erstmals über ihre Gesetze: bei kirchlichen Versammlungen beziehungsweise Generalsynoden, die 1823 Premiere haben.
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Die bayerischen Städte Ansbach und Bayreuth waren im Jahr 1823 Sitz von „Konsistorien“ (kirchlichen Behörden) und Hauptorte der zwei Konsistorialbezirke, in die die bayerische Landeskirche damals (seit 1817) eingeteilt war. In diesen beiden Orten veranstaltete die bayerische Landeskirche 1823 die ersten Generalsynoden für die jeweiligen Konsistorialbezirke, die ersten kirchlichen Versammlungen also, in denen auch „Laien“ vertreten waren, wenn auch nur im Verhältnis 1:6. Diese Generalsynoden hatten bei weitem nicht die Aufgaben und Befugnisse der heutigen Landessynoden, sondern durften nur über innere Kirchenangelegenheiten beraten. Die Ansbacher und Bayreuther Synoden waren Vorläufer der späteren Vereinigten Generalsynode im rechtsrheinischen Bayern (1849).

1824
König Max I. Joseph gestattete Protestanten erstmals die Bezeichnung „Kirche“.

1824: Evangelische „Kirche“ in Bayern

Die „protestantische Gesamtgemeinde“ wandelt sich zur „Kirche“ – damit verliert die katholische Kirche im Königreich Bayern nun auch hinsichtlich ihres Titels ihr Monopol.
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Das Jahr 1824 setzte dem Monopol der katholischen Kirche in Bayern auch hinsichtlich ihrer Bezeichnung ein Ende: König Max I. Joseph gestattete der „protestantischen Gesamtgemeinde“ in seinem Königreich die Bezeichnung „Kirche“.

1825
Gemälde von Ludwig I. von Bayern im Krönungsornat

1825: König Ludwig I.

Im Jahr 1825 bestieg König Ludwig den Thron im Königreich Bayern. Ludwig war der erste Sohn von König Max I., ein echter Schöngeist – und ein streitfreudiger Genosse.
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Am 13. Oktober 1825 verstarb König Max I. Joseph ganz unerwartet in Nymphenburg. Sein Nachfolger war sein Sohn aus erster Ehe, Kronprinz Ludwig, der als Ludwig I. mit 38 Jahren den Thron bestieg. Ludwig war nicht nur Politiker, sondern auch der Romantik zugeneigter Schöngeist. So förderte er die Künste und verfasste selbst zahlreiche Gedichte.  Dazu war er auch streitbar: Ludwig I. ordnete für alle Soldaten an, vor einem katholischen Priester, der eine geweihte Hostie mit sich führte, zur Begrüßung in die Knie zu gehen. Diese Geste war seit 1803 eigentlich abgeschafft. Die protestantischen Soldaten wollten sich keineswegs hinknien; sie verstanden das Niederknien als Verehrung für einen katholischen Pfarrer und lehnten dies aus konfessionellen Gründen ab. Immer wieder gab es deswegen Konflikte. Der König weigerte sich jahrelang, seinen Befehl wieder zurückzunehmen. Erst 1845 gab er nach. 1848 dankte er zugunsten seines Sohnes Maximilian II. ab.

1830
Holzstich der Maschinenfabrik Maffai in Hirschau bei München

1830: Industrialisierung

Immer mehr Waren in der Wirtschaft werden nicht mit der Hand, sondern mit Maschinen hergestellt – die Industrialisierung setzt sich zunehmend in Deutschland durch.
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1830: Wenn Waren in der Wirtschaft nicht mit der Hand, sondern mit Maschinen in Fabriken hergestellt werden, spricht man von Industrie. Wenn maschinelle Herstellungswege zunehmen, so dass sie die handwerklichen Herstellungswege verdrängen, spricht man von Industrialisierung. In Deutschland setzten sich industrielle Produktionsformen ab 1830 zunehmend durch. Motor für die Industrialisierung war der Eisenbahnbau. Die zunehmende Nachfrage nach neuen Transportwegen, ermöglicht etwa durch die Eisenbahn, führte zum Ausbau des Schienennetzes, wozu man wiederum Eisen und Kohle benötigte. Insofern schob der Eisenbahnbau den Maschinenbau an, sowie auch den Bergbau und die Metallerzeugung.

1830
Gemälde mit Familienszene in ärmlichen Verhältnissen

1830: Soziale Frage

Kriege schwächen die Wirtschaft und die Menschen, Massenarmut und Massenarbeitslosigkeit verbreiten Angst und Schrecken – es droht eine strukturelle Krise (Pauperismus).
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Die Kriege der Napoleonischen Zeit hatten den früheren Wohlstand zerstört. Das starke Wachstum der Bevölkerung führte zu Massenarbeitslosigkeit und Massenarmut; konjunkturelle Tiefphasen und extreme Missernten griffen ineinander. Die Lage schaukelte sich zu einer strukturellen Krise hoch, auch Pauperismus genannt. Viele Menschen fanden keine oder lediglich miserabel bezahlte Arbeit. Die Armenfürsorge hatte alle Hände voll zu tun. Die Unterstützungssätze lagen jedoch bewusst niedrig, um Arbeitsscheue abzuschrecken.

1834
Das Bild zeigt ein verziertes Kirchenfenster

1834: Einführung von Kirchenverwaltungen

Ab 1834 kümmern sich die Kirchen selbst um ihren Besitz – und führen Kirchenverwaltungen ein, in denen sich die Gemeinden um das ortskirchliche Vermögen kümmern.
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Am 1. Juli 1834 wurde ein neues „Gemeindeedikt“ (Gemeindeordnung) in Bayern veröffentlicht. Es räumte erstmals die Einführung von Kirchenverwaltungen ein: die Kirchengemeinden wirkten bei der Verwaltung des ortskirchlichen Vermögens (dazu zählen vor allem die Pfarrkirche und das Pfarrhaus) mit. Bis dahin lag die Verwaltung in den Händen der Kommunalverwaltung. Das neue Gremium setzte sich aus dem Pfarrer als Vorsitzendem, einem Vertreter der (politischen) Gemeindeverwaltung und Vertretern der Eingepfarrten zusammen. Eine Kirchengemeinde als juristische Person gab es damals noch nicht. Die einzigen (kirchlichen) Rechtspersönlichkeiten auf Ortsebene waren die Kirchen- und die Pfründestiftung, eventuell noch andere Stiftungen.

1844
Das Bild zeigt die Lutherrose

1844: Lutherische Agende

Eine neue Ordnung für den Gottesdienst: die „Agende für christliche Gemeinden des lutherischen Bekenntnisses“ wurde eingeführt – und der Titel „evangelisch-lutherisch“.
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Aus dem gottesdienstlichen Leben von Neuendettelsau unter Regie Wilhelm Löhes erwuchs die „Agende für christliche Gemeinden des lutherischen Bekenntnisses“, eine neue Ordnung für den Gottesdienst, die 1844 erstmalig erschien. Der Titel „evangelisch-lutherisch“, mit dem sich die evangelische Kirche in Bayern bis heute präsentiert, wird auf Löhe zurückgeführt.

1849
Das Bild zeigt die Vereinigte Generalsynode in Ansbach von 1849

1849: Vereinigte Generalsynode

In Ansbach beraten Geistliche und Nicht-Geistliche 1849 über „innere Kirchen-Angelegenheiten“ – die Tagung ist eine Premiere für die Protestanten im Königreich Bayern.
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In Ansbach tagte erstmals eine Vereinigte Generalsynode für Bayern rechts des Rheins (also ohne den vorher ausgegliederten unierten Konsistorialbezirk Speyer). Sie bestand zur einen Hälfte aus geistlichen, zur anderen Hälfte aus nichtgeistlichen Abgeordneten und galt als verfassungsmäßige Repräsentation der protestantischen Kirche in Bayern rechts des Rheins. Sie diente der „Beratung über Angelegenheiten der Protestantischen Kirche des Königreichs Bayern“.

1850
Die Theologie an der Universität in Erlangen spielte eine große Rolle für das damalige kirchliche Bewusstsein.

1850: Kirchenvorstände auf Gemeindebene

Die bayerischen Kirchengemeinden erhalten eigene Kirchenvorstände – die rechtliche Vertretung dieser Gemeinden verblieb jedoch weiterhin bei den Kirchenverwaltungen.
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Am 1. September 1850 wurde der Frankfurter Bundestag wieder eröffnet. Parallel erfuhr die bayerische Kirche bekenntnismäßig eine starke Wiederbelebung durch die gerade sehr führende „Erlanger Theologie“, die, ausgehend von der theologischen Fakultät in Erlangen, u.a. durch das intensive Studium der Heiligen Schrift und der Theologie Luthers gekennzeichnet war. Kirchliches Bewusstsein schärfte sich auch in den Gemeinden: auf Antrag der Generalsynode wurden 1850 (Allerhöchste Verordnung vom 7. Oktober) Kirchenvorstände in den Gemeinden eingeführt. Die rechtliche Vertretung der Kirchengemeinden nach außen verblieb weiterhin bei den Kirchenverwaltungen.

1852
Iluustriretes Portrait von Christoph Gottlieb Adolf Harless

1852: Harleß Oberkonsistorialpräsident

König Maximilian II. beruft Adolf Gottlieb von Harleß zum Präsidenten des „Oberkonsistoriums“, der Obersten Kirchenbehörde – Harleß stand auf Kriegsfuß mit Wilhelm Löhe.
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Adolf Gottlieb Christoph von Harleß (1806-1879) war ein deutscher evangelischer Theologe und Mitbegründer der „Erlanger Schule“, einer an der Erlanger Universität entstandenen theologischen Richtung. Diese fußte ausdrücklich auf dem evangelisch-lutherischen Bekenntnis, betonte die Bekehrung des einzelnen Menschen und warb für eine praktische christliche Lebensweise. Harleß geriet mit Wilhelm Löhe aneinander, dem Gründer des Mutterhauses für Diakonissen in Neuendettelsau: Löhes Meinung nach wuchs die Gemeinde aus einem geistlichen Amt  – Harleß' Meinung nach jedoch wuchs ein geistliches Amt aus der Gemeinde. Trotz ihrer Streitigkeiten bezog Harleß Wilhelm Löhe jedoch insgesamt verstärkt in die Kirche ein. Ihren Streit freilich nahm König Maximilian II. zum Anlass, Harleß im Jahr 1852 als Präsidenten des Oberkonsistoriums (Oberstes Kirchengericht) zu berufen.

1853
Das Bild zeigt eine alte Briefmarke mit dem Todesdatum Wilhelm Löhes

1853: Missionsverein der evangelisch-lutherischen Kirche

Der „Protestantische Missionsverein“ wird in den „Missionsverein der evangelisch-lutherischen Kirche“ umgewandelt – eine Entscheidung, die im Sinne von Wilhelm Löhe war.
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1853: Der 1843 gegründete „Protestantische Missionsverein“ wurde – im Sinne Wilhelm Löhes – in „Evangelisch-Lutherischer Missionsverein für Bayern“ umbenannt. Er war der Vorläufer des Zentralverbands für Äußere Mission.

1854
Portrait von Wilhelm Löhe

1854: Diakonie bei Löhe

Wilhelm Löhe prägt die evangelische Kirche, setzt sich für die Armen ein- und gründet mit der Diakonissenanstalt Neuendettelsau das größte Diakoniewerk Süddeutschlands.
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Johann Konrad Wilhelm Löhe, ein evangelisch-lutherischer Theologe des 19. Jahrhunderts, verfolgte eine ganz besonders ausgeprägte Idee von kirchlicher Sozialarbeit: Sie sollte mit der Kirche für die Kirche sein. Löhe setzte sich auch für das Engagement von Frauen als Diakonissen in den Gemeinden ein. 1854 gründete er im Gasthaus ,Zur Sonne‘ in Neuendettelsau ein Diakonissenhaus, das zur ersten bayerische Diakonissenanstalt wuchs. Frauen erhielten dort eine Ausbildung zur Diakonisse, um anschließend in ihren Gemeinden zu helfen, und von dort wurden Diakonissen in bayerische Städte und Dörfer und ins Ausland entsandt. Die Diakonie Neuendettelsau besteht bis heute unter dem Namen „Neuendettelsauer Anstalten“, hat 2800 Mitarbeier und ist einer der größten unabhängigen diakonischen Träger in Deutschland, die größte in Bayern und das größte Werk kirchlicher Sozialarbeit im süddeutschen Raum.

1870
Schlachszene aus der Schlacht von Mars-la-Tour

1870: Bayern im Krieg gegen Frankreich

Bayern im Krieg gegen Frankreich: Unter König Ludwig II. unterstützt Bayern Preußen bei einem Streit neben Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt als Bündnispartner
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Am Deutsch-Französischen Krieg war auch Bayern beteiligt. Aufgrund des Bündnisvertrages mit Preußen trat Bayern unter König Ludwig II. in den Krieg gegen Frankreich ein. Der Deutsch-Französische Krieg war zeitlich angesiedelt zwischen 1870 und 1871, Auslöser war ein Konflikt zwischen Frankreich und Preußen wegen der spanischen Thronkandidatur eines Hohenzollernprinzen.

1871
Fotografie von Kaiser Wilhelm I.

1871: Wilhelm I. setzt sich die Kaiserkrone auf

Das Deutsche Reich wurde gegründet: am 18. Januar 1871 riefen die deutschen Fürsten den preußischen König Wilhelm I. zum ersten Kaiser des neuen Deutschen Reiches aus.
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Das Deutsche Reich wurde gegründet, indem am 18. Januar 1871 die deutschen Fürsten den preußischen König Wilhelm I. zum ersten Kaiser des neuen Deutschen Reiches ausriefen. Auch in Bayern tat sich was: Von 1871 an bestimmte mehr und mehr der Staatsminister des Inneren für Kirchen- und Schulangelegenheiten, Johann Freiherr von Lutz, die bayerische Politik. Ab 1880 bekleidete er das Amt des Vorsitzenden des Ministerrates, wodurch sich seine Kompetenz nochmals steigerte - die „Ära Lutz“ begann (bis 1890). Lutz hatte eine besondere Einstellung zu Kirche und Religion und hatte deshalb arge Konflikte mit der Kirche auszutragen.

1881
Die Bezirkssynoden in Bayreuth (Foto) und Ansbach schließen sich zur Generalsynode zusammen

1881: Vereinigung der Bezirkssynoden

Die Bezirkssynoden in Ansbach und Bayreuth schließen sich zur Generalsynode zusammen - die Synode erhielt das Recht, bei Gesetzen mit kirchlichem Bezug mitzuwirken.
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1881: Die Synoden der beiden rechtsrheinischen Konsistorial-Bezirke Ansbach und Bayreuth schlossen sich endgültig zur Generalsynode zusammen. Die Synode erhielt das Recht, bei Gesetzen mit kirchlichem Bezug mitzuwirken.  Der Begriff ,Synode‘, das die Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung bezeichnet, kommt übrigens aus dem Griechischen: ,synodos‘ bedeutet Versammlung.

1885
Fotografie der

1885: Kolonie Neuguinea (Kaiser-Wilhelms-Land)

Papua-Neuguinea ist eine der Kolonien, die das Deutsche Reich unter Kaiser Wilhelm I. erwirbt – und das bayerische Centrum Mission EineWelt ist dort noch heute aktiv.
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Papua-Neuguinea ist Teil einer Insel im Pazifischen Ozean und wird zum australischen Kontinent gerechnet. 1885 besetzten die Deutschen unter Kaiser Wilhelm I. den Norden der Insel und nannten ihn „Kaiser-Wilhelm-Land“. 1975 wurde Papua-Neuguinea wieder unabhängig, doch die Besetzung der Deutschen seinerzeit hat bis heute Nachwirkungen. Im Auftrag der bayerischen Landeskirche unterhält das Missionswerk Bayern mit Sitz im fränkischen Neuendettelsau (heute: Centrum "Mission EineWelt") intensive, unterstützende Beziehungen zu Papua-Neuguina und seiner eine Million Mitglieder zählenden lutherischen Kirche.

1886
Johann Hinrich Wichern gilt mit Wilhelm Löhe als Gründungsvater der Diakonie

1886: Landesverein für Innere Mission

Der Landesverein für Innere Mission wird gegründet und holt Einrichtungen unter sein Dach, die armen Menschen helfen – der Vorgänger für das Diakonische Werk Bayern.
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1886: In Nürnberg wurde der Landesverein für Innere Mission in der „Evangelisch-Lutherischen Kirche r.d.Rh.“ gegründet: eine Initiative zur Mission innerhalb der evangelischen Kirche. Der Landesverein war als Antwort auf die soziale Frage im 19. Jahrhundert zu verstehen. Anders gesagt: Der Landesverein holte sämtliche bestehende Einrichtungen der Inneren Mission unter sein Dach, die den Menschen in der damaligen Massenarmut lindernd unter die Arme greifen wollten. 1957 fusionierte er mit dem Evangelischen Hilfswerk zum Diakonischen Werk Bayern.

1886
Fotografie von Johann Flierl und zwei Kindern an dern Händen

1886: Johann Flierls Mission in Neuguinea

Johann Flierl, der erste Missionar des Diakoniewerks Neuendettelsau, reist auf die von Deutschen besetzte Pazifik-Insel Neuguinea, um dort den Eingeborenen zu helfen.
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Johann Flierl (1858-1947), der erste Missionar des Diakoniewerks Neuendettelsau, reiste nach Finschhafen auf der von Deutschen besetzten Pazifik-Insel Neuguina und gründete die Missionsstation Simbang: Flierl verblieb bis 1930 in Neuguinea und rief in dieser Zeit insgesamt 18 Missionsstationen ins Leben. 25 000 Menschen wurden getauft.

1895
Fotografie der Ersten Brüder der Rummelsberger Bruderschaft, 1890.

1895: Rummelsberg

Die Diakonieanstalt in Nürnberg zieht nach Rummelsberg, Ortsteil der Gemeinde Schwarzenbruck – ab da sind die sozial Engagierten als „fleißige Rummelsberger“ bekannt.
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Die Diakonenanstalt in Nürnberg, die 1889 vom Landesverein für Innere Mission gegründet worden war, erwarb das Gut „Rummelsberg“ und zog 1905 dorthin um. Ihre erfolgreiche Entwicklung begann jedoch erst nach dem Ersten Weltkrieg.

1902
Das Bild zeigt den evangelischen Pfarrer Friedrich Rittelmeyer

1902: Christian Geyer und Friedrich Rittelmeyer in Nürnberg

Als Vertreter liberaler Theologie kämpfen Prediger Christian Geyer und Pfarrer Friedrich Rittelmeyer (Foto) für ein freieres Verständnis der Bibel.
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Friedrich Rittelmeyer (1872-1938) war von 1902 bis 1916 evangelischer Pfarrer bei Heiliggeist in Nürnberg, danach in Berlin an der Neuen Kirche. Er begründete 1922 in Dornach unter dem Eindruck der Anthroposophie Rudolf Steiners die „Christengemeinschaft“. Die Christengemeinschaft ist eine Glaubensrichtung, in deren Mittelpunkt die feierliche Handlung in Kultus und Sakrament steht und jeder Priester Lehrfreiheit besitzt – das Wort Gottes also so verbreiten kann, wie er es für richtig hält. Ihre Lehre ist aber eng mit den Grundsätzen der Anthroposophie Rudolf Steiners verbunden. Rittelmeyer arbeitete vor dem 1. Weltkrieg zeitweise eng mit Christian Geyer (1862-1929) zusammen, dem Hauptprediger der Sebalduskirche. Um 1910 hatten die beiden Männer als Vertreter einer liberalen Theologie eine Auseinandersetzung mit der bayerischen Kirchenleitung. Rittelmeyer und Geyer plädierten für ein freieres Verständnis von Bibel und Glaubensbekenntnis.

1909

1909: Hermann Bezzel Leiter des Oberkonsistoriums

Hermann Bezzel, guter Christ und guter Lutheraner, fördert als Rektor die Diakonissenanstalt Neuendettelsau und ebenso die Kirche als Leiter der obersten Kirchenbehörde.
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Der Theologe Hermann Bezzel (1861-1917) wurde im Jahr 1891 zum Rektor der Diakonissenanstalt Neuendettelsau ernannt. Als solcher sorgte er dafür, den Bekanntheitsgrad der Anstalt zu steigern und ihren Namen als wohltätige Einrichtung zu etablieren. Im Jahr 1909 wurde Bezzel Präsident des Oberkonsistoriums, der obersten Verwaltungsbehörde der bayerischen protestantischen Kirche in München. Am 8. Juni 1917 verstarb er und wurde in seinem Geburtsort Wald bei Gunzenhausen beerdigt. „Ein guter Christ“ und „ein guter Lutheraner“ zu sein, war stets sein oberstes Ziel.

1910

1910: Hirtenbrief Bezzels

Bezzel spricht sich offiziell gegen moderne kirchliche Denkweisen aus, weil sie den Glauben an Gott und Kirche stören würden – der „Nürnberger Kirchenstreit“ eskaliert.
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1910 lösten Friedrich Rittelmeyer und Christian Geyer den „Nürnberger Kirchenstreit“ aus. Auslöser war ein Hirtenbrief Hermann Bezzels, des Präsidenten des Oberkonsistoriums der bayerischen Landeskirche in München. Bezzel beklagte darin, dass zu viele moderne Denkweisen die Stabilität der Kirche erschütterten und den Glauben an Gott störten. Rittelmeyer und Geyer verstanden den Brief als Angriff gegen ihre liberale Theologie. Sie schrieben Bezzel eine Antwort, die im „Korrespondenzblatt für die evangelisch-lutherischen Geistlichen in Bayern“ veröffentlicht wurde. Darin wandten sie sich gegen Bezzels Forderungen. Bezzels Hirtenbrief sorgte insgesamt für soviel Unruhe, dass der Bayreuther Oberbürgermeister Leopold Casselmann ihn tadelte und aufforderte, in Zukunft von solchen Äußerungen abzusehen.