Eine Kirchengemeinde

Das Leben in Gemeinden, Gesamtkirchengemeinden, Dekanaten und Pfarrereien, steht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Abteilung E.

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Landeskirchenamt

Abteilung E – Gemeinden und Kirchensteuer

Die Aufgabe: Die Gemeindeabteilung ist Schnittstelle zu den 1530 Gemeinden, 1153 Pfarreien, 21 Gesamtkirchengemeinden und 66 Dekanatsbezirken der Landeskirche.

Der Schwerpunkt der Abteilungstätigkeit liegt in der Beratung und Aufsicht als Dienst und Dienstleistung an den (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken in rechtlicher, baufachlicher und finanzieller Hinsicht. Das vorrangige Ziel dabei ist: die „Kirche vor Ort“ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, vor allem dafür einzutreten, dass die erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen verlässlich und dauerhaft zur Verfügung stehen.

Der Abteilung ist die Evangelisch-Lutherische Landeskirchenstelle in Ansbach (einschließlich Kompetenzzentrum Fundraising) dienst- und fachaufsichtlich zugeordnet, die gemäß der Landeskirchenstellenverordnung Teile dieser Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnimmt besonders für Kirchengemeinden, die nicht zu einer Gesamtkirchengemeinde gehören.

Organigramm

Rund 400 Mitarbeitende in sechs Abteilungen gestalten die Rahmenbedingungen, organisieren die Verwaltung und bieten den Gemeinden Service und Unterstützung.

Zum Organigramm

Die Abteilung ist darüber hinaus verantwortlich für das Bauwesen der (Gesamt-) Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Kirchliche Kunst und Inventarisation sowie kirchliches Meldewesen, Kirchenmitgliedschaftsrecht und Kirchensteuern. Sie führt die Dienst- und Fachaufsicht über die drei Kirchensteuerämter der ELKB in München, Nürnberg und Bayreuth.

Weitere Arbeitsfelder sind Rechts- und Baufragen der Kindertagesstätten und Kinderkrippen, Organisations- und Strukturfragen der gemeindlichen Verwaltungseinrichtungen (Verwaltungsstellen, Kirchengemeindeämter), allgemeines Steuerrecht (vor allem Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht), Grundsatzfragen des Stiftungsrechts und des Fundraising, Rechtsfragen der Patronate und der staatlichen beziehungsweise kommunalen Baulast an kirchlichen Gebäuden, Grundstücks-, Denkmalschutz- und Erbrecht, Orgel- und Glockenwesen.

Die Abteilung wirkt auch mit bei Gebietsveränderungen, Neugliederungen und der Gestaltung von Kooperationen im Bereich der Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke.

19.02.2024
Andrea Seidel

Ansprechpartner für Abteilungsleitung E

Oberkirchenrat Florian Baier

Oberkirchenrat Florian Baier

Gemeinden und Kirchensteuer
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Tel.: 089 / 5595 - 241
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