Pressemitteilung vom 22.01.2020

Landeskirche finanziert Supervision für ehrenamtliche Mitarbeitende

Oberkirchenrat Michael Martin: Qualität der zwischenmenschlichen Beziehungen verbessern

Sie engagieren sich in der Jugendarbeit, besuchen alte Menschen oder arbeiten mit im Kirchenvorstand – 155.000 Frauen und Männer arbeiten ehrenamtlich in den 1540 evangelischen Kirchengemeinden und vielen kirchlichen Einrichtungen in Bayern.

Seit 1. Januar 2020 werden sie noch besser unterstützt. Sie können psychologische Beratung durch professionelle Supervisor*innen in Anspruch nehmen. Bei einem Anliegen werden ihnen bis zu fünf Sitzungen aus landeskirchlichen Mitteln finanziert. Sowohl Einzelpersonen als auch Teams können von diesem Angebot Gebrauch machen.

 

Oberkirchenrat, Michael Martin, zuständiger Abteilungsleiter im Münchner Landeskirchenamt: „Gerade die zwischenmenschlichen Beziehungen in einer ehrenamtlichen Leitungsaufgabe oder bei Besuchen am Krankenbett sind nicht immer einfach. Hier kann professionelle Supervision helfen, die Qualität der Beziehung für beide Seiten spürbar zu verbessern“.

Hagen Fried, stellvertretender Leiter des Nürnberger Amts für Gemeindedienst, nennt Beispiele, wann eine Supervision sinnvoll ist. Ein Mann übernimmt neu den Vorsitz im Jugendausschuss der Kirchengemeinde. Er braucht Unterstützung bei der Klärung seiner Leitungsrolle und in der Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand. Oder Mitglieder einer Besuchsgruppe kommen immer wieder mit belastenden Erfahrungen von Besuchen nach Haus. In einer Gruppensupervision erfahren sie Entlastung und fachliche Weiterentwicklung.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.ehrenamt-evangelisch-engagiert.de/supervision-fuer-ehrenamtliche/

22.01.2020
München, Johannes Minkus, Pressesprecher

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