Pressemitteilung vom 06.03.2020

Landeskirche informiert Kirchengemeinden über Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Corona-Infektion

Hinweise zum Verhalten angesichts der Infektionsgefahr durch den Coronavirus hat der Landeskirchenrat heute in einem Rundschreiben an alle evangelischen Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen gegeben.

Angesichts der derzeit bekannten Coronavirus-Fälle in Deutschland gebe es keinen Grund zur übertriebenen Sorge oder gar zur Panik. Trotzdem sollten sich alle kirchlichen Mitarbeiter/innen bei den offiziellen Stellen (Robert-Koch-Institut, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) über die aktuelle Gefahrenlage informieren.

 

Solange es keinen Impfstoff gebe, komme der allgemeinen Hygienevorsorge im Alltag eine besondere Rolle zu. Empfohlen werden gründliche Handhygiene, sich möglichst nicht ins Gesicht zu fassen, in die Armbeuge zu niesen, auf direkten Körperkontakt wie Händeschütteln zu verzichten und von Erkrankten Abstand zu halten.

 

Im Gottesdienst sollte in der nächsten Zeit auf das Händeschütteln beim Friedensgruß oder beim Verabschieden am Ausgang verzichtet werden. Auch das Herumreichen des Klingelbeutels könnte ein Infektionsrisiko darstellen.

Beim Abendmahl, so das Rundschreiben, sei das gemeinschaftliche Trinken aus einem Kelch und das Eintauchen der Hostie in den Kelch „etwa gleich virenträchtig“, da beim Eintauchen häufig auch die Fingerspitzen in den Wein tauchen. Auf das Herumreichen des Kelchs sollte verzichtet werden. Ein vollständiger Abendmahlsempfang sei auch möglich, wenn nur das Brot gegessen werde. Alle an der Austeilung des Abendmahls Beteiligten sollten selbst frei von Infektionen sein, vor der Austeilung ihre Hände sorgfältig waschen und den Handschlag oder den Kontakt mit Geld oder Klingelbeutel vermeiden.

Die Entscheidung, ob gemeindliche Veranstaltungen abgesagt werden, trifft der Kirchenvorstand.

In einer gleichzeitig erlassenen Dienstanweisung für alle Beschäftigten des Landeskirchenamts und alle angeschlossenen Dienststellen und Einrichtungen wird unter anderem festgelegt, dass Beschäftigte mit Symptomen wie Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall oder akuten Atemwegssymptomen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Symptombeginn in einem Risikogebiet aufgehalten haben, krankmelden müssen, zu Hause bleiben und ihren Arzt informieren müssen. Beschäftige, die positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurden, sind verpflichtet, dies unverzüglich ihrer Dienststelle anzuzeigen.

06.03.2020
München, Johannes Minkus, Pressesprecher

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