Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?
gut Bewertung 1 Bewertung 2 Bewertung 3 Bewertung 4 Bewertung 5 Bewertung 6 schlecht

Was macht Sie glücklich?

Ein guter Zeitplan

Ein guter Augenblick

Das Ungewisse

Das Gewisse



nur Ergebnisse anzeigen


Es haben bisher 308 Benutzer abgestimmt
 
  • Diese Seite bei Technorati bookmarken.
  • Diese Seite bei Twitter bookmarken.
  • Diese Seite bei MySpace bookmarken.
  • Diese Seite bei Netvibes bookmarken.
  • Diese Seite bei Yahoo bookmarken.
  • Diese Seite bei Delicious bookmarken.
  • Diese Seite bei Mr. Wong bookmarken.
  • Diese Seite bei Stumpleupon bookmarken.
  • Diese Seite bei Facebook bookmarken.
  • Diese Seite bei Google bookmarken.
Spezial

Wie wird der Landesbischof gewählt?

Der Landesbischof, die Landesbischöfin wird von der Synode für die Dauer von 12 Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind 105 der 108 Synodalen, die drei Jugenddelegierten haben kein Stimmrecht in der Synode. Die Kirchenverfassung Art. 62 bestimmt, dass für die Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln aller Synodalen erforderlich ist, d.h 70 Stimmen. Kommt eine Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht zustande, so genügt in weiteren Wahlgängen die Mehrheit aller Synodalen, also 53 Stimmen.

Die detaillierten Regelungen finden sich im §9 des Bischofsgesetzes:

„§ 9 [Wahlgänge]
(1) Gewählt ist, wer im ersten oder zweiten Wahlgang eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Synodalen erhalten hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so genügt im dritten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen aller Synodalen. Kommt im dritten Wahlgang für keinen der Vorgeschlagenen eine absolute Mehrheit zustande, so wird ein vierter Wahlgang durchgeführt, bei dem nochmals alle Kandidaten zur Wahl stehen.

(2) Kommt auch im vierten Wahlgang für keinen der Vorgeschlagenen eine absolute Mehrheit zustande, so wird ein fünfter Wahlgang durchgeführt, in dem nur noch die drei Kandidaten zur Wahl stehen, die im vierten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.

(3) Erhält im fünften Wahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, so wird ein sechster Wahlgang durchgeführt, in dem nur die beiden Kandidaten zur Wahl stehen, die im fünften Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.

(4) Erhält auch im sechsten Wahlgang keiner der beiden Kandidaten eine Mehrheit aller Synodalen, so stellt der Wahlvorbereitungsausschuß einen neuen Wahlvorschlag auf.

(5) Zwischen den einzelnen Wahlgängen sind angemessene Pausen einzulegen.“

 Wie der Bischof gewählt wird, dazu präsentieren wir Ihnen unsere übersichtliche Slideview, mit welcher Sie Schritt für Schritt die Bischofswahl nachvollziehen können!