Wie sieht es in anderen Landeskirchen und in der katholischen Kirche aus?
Namensvielfalt
Die Gemeindeleitung in den Kirchengemeinden der unierten und reformierten Kirchen nennt sich Presbyterium (abgeleitet vom altgriechischen Wort für "Älteste"). In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz trägt das Leitungsgremium der Gemeinde den Namen "Gemeindekirchenrat". Auch manche reformierte Gemeinden sprechen vom Kirchenrat oder Gemeinderat.
Trotz der unterschiedlichen Begriffe: Alle diese Gremien sind ähnlich organisiert wie die Kirchenvorstände in Bayern.
So sieht es beispielsweise in der Evangelischen Kirche im Rheinland aus:
Das Presbyterium wird von den Gemeindegliedern gewählt. Neben den gewählten Gemeindegliedern gehören dem Presbyterium auch zwei Mitarbeiterpresbyter und der/die Pfarrer/Pfarrerin an. Neu gewählt wird alle vier Jahre.
Die Anzahl der Presbyter, Presbyterinnen richtet sich, ebenso wie in Bayern, nach der Anzahl der Gemeindeglieder. Wenn größere Gemeinden in Bezirke untergliedert sind, hat man oft Bezirks-Presbyterien eingerichtet.
Alle Mitglieder des Presbyteriums sind einander gleich gestellt. Sie entscheiden im Rahmen der Kirchenordnung über alle verwaltungstechnischen, finanziellen, rechtlichen und religiösen Angelegenheiten. Aus der Mitte des Presbyteriums wird ein Vorsitzender und ein Stellvertreter gewählt. Außerdem werden Personen gewählt, die ganz bestimmte Aufgabengebiete übernehmen, Finanzen, Bauten, Diakonie, Gottesdienst, etc., verantwortet wird aber alles gemeinsam.
Für weitere Aufgabenbereiche werden Ausschüsse bestimmt, die die Beratungen des Presbyteriums vorbereiten und entlasten.
Das Besondere in den Presbyterien der reformierten Kirchen ist, dass ihnen zwar die Gemeindeleitung obliegt, der Pfarrer / die Pfarrerin aber nur von der gesamten Gemeinde gewählt werden kann. In den reformierten Kirchen ist daher die "Basis-Demokratie" noch stärker verwirklicht als in den unierten und lutherischen Kirchen.
Was ist der Pfarrgemeinderat? Was ist der katholische Kirchenvorstand?
In der katholischen Kirche gibt es zwei Gremien, die auf der Ebene der Gemeinden tätig sind: zum einen den Pfarrgemeinderat, zum anderen den Kirchenvorstand.
Der Pfarrgemeinderat ist eine, ebenfalls von der Kirchengemeinde, gewählte Gruppe, die zusammen mit dem Pfarrer und den anderen Pfarrgeistlichen und Mitarbeitern die Belange der Gemeinde regelt. Die Mitgliederzahl richtet sich nach der Größe der Kirchengemeinde und der Ordnung der jeweiligen Diözese.
Die Einrichtung des Pfarrgemeinderates geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-65) zurück.
Der Pfarrgemeinderat bildet verschiedene Ausschüsse zu Themen, wie Liturgie, Mission, Caritas (=Diakonie) etc. In diese Ausschüsse können dann auch, als Verstärkung, nicht gewählte Gemeindemitglieder berufen werden.
Nur beratend tätig werden darf der Pfarrgemeinderat bei allen Angelegenheiten, die dem Pfarrer als beauftragtem Seelsorger und Leiter der Gemeinde übertragen sind. Der Gemeinderat kann aber über Maßnahmen entscheiden, die "die Welt betreffen": Caritas, Medien, Kirchenasyl etc.
Der Pfarrgemeinderat darf keine vermögensrechtlichen Fragen entscheiden. Dies übernimmt das zweite Gremium - der Kirchenvorstand - in manchen Diözesen auch Kirchenverwaltung genannt: Dieser ist ebenfalls von der Gemeinde gewählt, teilweise beruft aber der Pfarrer auch Mitglieder direkt. Der Pfarrer ist immer der Vorsitzende dieses Gremiums.
Der Kirchenvorstand geht auf die Zeit des Kulturkampfes zurück. Er wurde zur Kontrolle gegen die alleinige Verwaltung des Kirchenvermögens durch den Pfarrer eingeführt. Er entspricht dem im katholischen Kirchenrecht geforderten Vermögensverwaltungsrat.
In manchen Diözesen sind Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand in einem Gremium vereint, dem Kirchengemeinderat.


