Wichtige Themen im Überblick

Der Bericht des Landesbischofs sowie der Rechenschaftsbericht des Landes-synodalausschusses durch den Synodalen Lothar Böhm (Münchberg) sind für den Montagvormittag vorgesehen. Ebenfalls am Montagvormittag wird Dr. Ludwig Markert, Präsident des Diakonischen Werks Bayern, über „Die Zugänge zum diakonischen Handeln“ referieren.

Diakoniegesetz: Ein neues „Kirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“, kurz: Diakoniegesetz ist von der Synode zu verabschieden. Der vorliegende Gesetzentwurf strukturiert und systematisiert den gegenwärtigen Bestand an kirchenrechtlichen Regelungen für den Bereich der Diakonie in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern neu. Dadurch werden bisher vorhandene Mehrfachnennungen von Rechtsinhalten vermieden und die Regelungen den gesellschaftlichen Erfordernissen der heutigen Zeit angepasst.

Um flexibel agieren zu können, wurden dem bewusst kurz gefassten Diakoniegesetz Leitlinien diakonischen Handelns beigegeben, über die die Synode ebenfalls zu entscheiden hat. In den Leitlinien wird unter anderem das Verhältnis von Kirchengemeinden und diakonischer Arbeit vor Ort geregelt.

Dekanatsbezirksordnung und Kirchengemeindeordnung: Die Synode hat über Kirchengesetze zur Änderung dieser Ordnungen zu beschließen. So sollen dadurch etwa die Kompetenzen von Dekanatssynoden und ihren Ausschüssen gestärkt und ihre Arbeitsstrukturen effektiver werden. Für die Kirchengemeinden geht es um die Verpflichtung zu verstärkter Zusammenarbeit untereinander. Kleinere Gemeinden sollen etwa einen gemeinsamen Kirchenvorstand bilden.

Kuratorium für Augustana-Hochschule: Nach Beschluss durch die Synode soll künftig ein Kuratorium die Aufsicht über die Augustana-Hochschule in Neuendettelsau wahrnehmen. Der Landeskirchenrat hat entsprechend der Regelung bei der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg hierfür eine Satzung beschlossen, über die die Synode nun entscheiden muss. Das Kuratorium setzt sich demnach zusammen aus zwei Mitgliedern des Landeskirchenrates, zwei Mitgliedern aus der Landessynode, zwei Mitgliedern, die vom Senat der Augustana-Hochschule berufen werden, einem Mitglied, das vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) entsandt wird, sowie je einem Vertreter aus den kirchlichen Diensten und Werken  vor Ort und aus dem öffentlichen oder kirchlichen Leben.

Handreichung Demenz: Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern stellt sich der gesellschaftlichen Verantwortung, die der Umgang von dementiell erkrankten Menschen mit sich bringt. In einer Handreichung zu diesem Thema, die von der Synode verabschiedet werden soll, wird dieses sowohl theologisch als auch fachlich und gesellschaftspolitisch aufgearbeitet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Frage des angemessenen Umgangs mit dementen Menschen sowie die Herausforderungen, denen sich  Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen vor Ort stellen müssen.

Kirchengesetz zu Vereinbarungen zwischen der Evangelischen Kirche A.B. (Evangelisch-Lutherische Kirche) in Österreich und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern: In diesem Gesetz wird unter anderem geregelt, dass Menschen im deutsch-österreichischen Grenzgebiet auch Mitglied einer Kirchengemeinde im jeweils andere Land sein können.