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Wahlrecht und Wahlkreise

Aktives und passives Wahlrecht/Wahlvorschlag durch Wahlkreisausschuss

108 Synodale beschäftigen sich mit zentralen Gesetzesvorlagen wie z.B. dem Haushalt 2006.
108 Synodale beschäftigen sich mit zentralen Gesetzesvorlagen wie z.B. dem Haushalt 2006.

Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder der Kirchenvorstände in der bayerischen Landeskirche. Wählbar sind prinzipiell alle volljährigen evangelischen Gemeindeglieder. Wer tatsächlich zur Wahl steht, ist auf einem Wahlvorschlag nominiert, der von dem zuständigen Wahlkreisausschuss auf Vorschlag der Dekanatsausschüsse aufgestellt wird. Der Wahlvorschlag unterscheidet drei Personengruppen, aus denen jeweils Synodale zu wählen sind: Erstens Dekane und Dekaninnen. Zweitens weitere Pfarrerinnen und Pfarrer. Und drittens nichtordinierte Kandidatinnen und Kandidaten.

Sechs Wahlkreise

Das Wahlgebiet ist in sechs Wahlkreise aufgeteilt, die den sechs Kirchenkreisen entsprechen: Ansbach-Würzburg, Augsburg, Bayreuth, München, Nürnberg und Regensburg.

Je Wahlkreis unterschiedliche Zahl der Synodalen und Kandidaten

Die Zahl der zu wählenden geistlichen und weltlichen Dekane bzw. Dekaninnen und der weiteren Geistlichen sowie der weltlichen Kandidatinnen und Kandidaten ist je Wahlkreis entsprechend der Kirchenmitgliederzahl unterschiedlich (vgl. Anlage "Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl der Landessynode 2001"):

  • Im Wahlkreis Ansbach-Würzburg sind zwei Dekane/Dekaninnen, drei weitere geistliche und zehn weltliche Synodale zu wählen. 
  • Im Wahlkreis Augsburg müssen ein Dekan/eine Dekanin, zwei weitere geistliche und sieben weltliche Synodale per Wahl bestimmt werden. 
  • Der Wahlkreis Bayreuth wird in der Landessynode durch zwei Dekane/Dekaninnen, vier weitere geistliche und 11 weltliche Synodale vertreten sein. 
  • Im Wahlkreis München müssen zwei Dekane/Dekaninnen, vier weitere geistliche und 12 weltliche Synodale gewählt werden. 
  • Der Wahlkreis Nürnberg ist mit zwei Dekanen/Dekaninnen, vier weiteren geistlichen und 14 weltlichen Synodalen zahlenmäßig am stärksten vertreten. 
  • Im Kirchenkreis Regensburg werden die wenigsten Mitglieder der Landessynode gewählt: ein Dekan/eine Dekanin, zwei weitere geistliche Synodale und sechs weltliche Synodale. 

Teilwahlkreise und Wahlregionen

Jeder Wahlkreis ist in Teilwahlkreise gegliedert, die ihrerseits aus mehreren Stimmbezirken bestehen. Mehrere Teilwahlkreise bilden Wahlregionen (vgl. Anlage "Landessynodalwahlgesetz").

Wählbarkeit von geistlichen und weltlichen Kandidaten

Für die Wahl der ordinierten Synodalen werden Wahlregionen gebildet. Alle Wähler einer Wahlregion können aus den geistlichen Kandidatinnen und Kandidaten der gesamten Wahlregion auswählen. Dagegen können die "weltlichen", also die nichtordinierten Kandidatinnen und Kandidaten eines Teilwahlkreises nur von den Wahlberechtigten dieses Teilwahlkreises gewählt werden.
Die Unterscheidung in Wahlregionen soll sicherstellen, dass gewählte geistliche Synodale aus allen Teilen der Landeskirche stammen: Zwar können die geistlichen Kandidatinnen und Kandidaten eines Wahlkreises von allen Wahlberechtigten im Wahlkreis auf dem Wahlzettel angekreuzt werden. Als gewählt gelten jedoch nur diejenigen geistlichen Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlregion, die jeweils die meisten Stimmen erhalten haben.