Wahlen

Wahl des Präsidiums, des Landessynodalausschusses sowie der ständigen Ausschüsse der Synode, Wahl in den Berufungsausschuss am Montag und Dienstag, 10. und 11. März 2008

Prüfung der Synodalwahl

Am Montagvormittag, 10. März, berichtete Oberkirchenrätin Dr. Karla Sichelschmidt über die Vorprüfung der Synodalwahl (die Wahl fand am 9. Dezember 2007 statt). Aus Sicht des Landeskirchenrats stellte Dr. Sichelschmidt feststellen, dass kirchengesetzliche Wahlvorschriften nicht verletzt wurden.

Auf Grundlage des Berichts wurd ein siebenköpfiger Wahlausschuss eingesetzt, der die Wahlprüfung vornahm. Dem Wahlprüfungsausschuss gehörten je ein Synodaler aus jedem der sechs bayerischen Kirchenkreise sowie ein Synodaler aus der Gruppe der berufenen Synodalen und der Hochschulvertreter an. Am Montagvormittag gab der Wahlprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung bekannt, über das die Landessynode dann förmlich beschloss. (Siehe auch Berichte, Worte, Beschlüsse und Stellungnahmen)

Wahl des Präsidiums

Für Montag, 10. März, war die Neuwahl des fünfköpfigen Präsidiums der Landessynode geplant. Zunächst war ein Präsident oder eine Präsidentin zu wählen. Vorbereitet wurde die Wahl durch den Vertrauensausschuss der Synode, der einen Wahlvorschlag erstellte. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellten sich ihrerseits der Synode vor.

In geheimer Wahl gaben die 105 wahlberechtigen Synodalen ihre Stimme ab. Zum Wahlverfahren: Als gewählt gilt, wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht im ersten Wahlgang keiner der Kandidatinnen und Kandidaten die absolute Mehrheit, so nehmen an den folgenden zwei Wahlgängen die beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen teil. Ist nach insgesamt drei Wahlgängen keine Entscheidung gefallen, muss der Vertrauensausschuss einen neuen Wahlvorschlag vorlegen. Nach der Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten wählt die Synode die Vizepräsidenten sowie die Schriftführer.

Wahl des Landessynodalausschusses

Die Wahl des Landessynodalausschusses war für Dienstag, 11. März vorgesehen. Das 15-köpfige Gremium ist die ständige Vertretung der Landessynode und dieser gegenüber verantwortlich. Zu den Aufgaben des Gremiums gehören laut Kirchenverfassung vor allem, sich über die kirchliche Lage zu informieren, Berichte des Landesbischofs entgegenzunehmen, die Synodaltagung vorzubereiten, bei der Einbringung von Gesetzen sowie beim Erlass von Verordnungen mitzuwirken und darauf zu achten, dass die Beschlüsse der Landessynode ausgeführt werden.

Der Landessynodalausschuss setzt sich aus neun nicht ordinierten Mitgliedern und sechs Pfarrerinnen und Pfarrern zusammen. Von der Synode zu wählen waren 12 Mitglieder, Präsident/in und Vizepräsidenten/innen gehören automatisch dem Gremium an. Den Wahlvorschlag erstellte auch hier der Vertrauensausschuss. Gewählt wurden die ordinierten und nicht ordinierten Mitglieder jeweils in Block-Wahlen.

Wahlen in Fachausschüsse und Entsendungen

Am Montag und Dienstag, 10. und 11. März, wurden die sieben ständigen Fachausschüsse der Synode (Finanzausschuss, Organisationsausschuss, Ausschuss für Grundfragen kirchlichen Lebens, Rechts- und Verfassungsausschuss, Ausschuss für Gesellschaft und Diakonie, Ausschuss für Bildung, Erziehung und Jugend, Ausschuss für Weltmission und Ökumene) sowie der Rechnungsprüfungsausschuss gewählt. Der Rechnungsprüfungsausschuss war mit der Rechnungsprüfung der Allgemeinen Kirchenkasse beauftragt.
Desweiteren entschied die Synode über eine Reihe von Entsendungen, beispielsweise über die Entsendung eines Synodalen in den Diakonischen Rat und zweier Synodaler in das Kuratorium von Mission EineWelt.