Rechenschaftsbericht des Landessynodalausschusses Herbstsynode in Amberg am 22. November 2004
Frau Präsidentin, Herr Landesbischof, liebe Schwestern und Brüder, sehr geehrte Damen und Herren!
Seit dem letzten Rechenschaftsbericht hat der Landessynodalausschuss (LSA) in 7 Sitzungen, und zwar am 24.März, 7./8. Mai, 11./12. Juni, 16./17.Juli, 24. September, 22./23. Oktober und 21. November die ihm übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Am 23. September fand in Pappenheim die gemeinsame Sitzung des Landeskirchenrats (LKR) und des LSA statt.
Durch den Bericht des LSA sollen Sie einen Überblick über Arbeit und Entscheidungen des LSA erhalten. Er wird inhaltlich durch den gesamten LSA verantwortet.
Da aus der Synode angeregt wurde, auch Meinungsbildungsprozesse des LSA in diesem Bericht abzubilden, muss angesichts der verfügbaren Zeit auf manch anderes Detail verzichtet werden. Falls Sie Themen vermissen, oder Ihnen Vorgänge nicht schlüssig dargestellt sind, bitte ich Sie um beherzte Nachfrage. Bei der Vorbereitung haben wir vereinbart, dass für bestimmte Themen jeweils ein bis mehrere Mitglieder unseres Gremiums zu Auskünften im Plenum bereitstehen.
In allen Sitzungen setzten wir uns mit der Umsetzung des beschlossenen Konsolidierungsprozesses und den Entwicklungen der kirchlichen Finanzen auseinander. Dabei scheint sich unser mit großer Mehrheit gefasster Beschluss eines Dreijahreshaushaltes als verlässliches, transparentes und auch zielführendes Instrumentarium herauszustellen. Es ist anzuerkennen, dass sich die Mittelbewirtschaftung aller Abteilungen bislang streng an die jeweils beschlossenen Budgets hält. Das Kürzungsziel für 2004 von 11,2 Mio. € kann erreicht werden. Allerdings stehen diesen Kürzungen bereits 2004 Tariferhöhungen in Höhe von 6,5 Mio. € entgegen. Dies war uns jedoch beim Aufsetzen des Konsolidierungsprozesses immer bewusst und stellt das Erreichen unseres Ziels in keiner Weise in Frage.
Die Kirchensteuereinnahmen bewegen sich bislang leicht über den angesetzten Zahlen. Die verhaltene Freude darüber wird aber durch andere Faktoren deutlich getrübt: Aufgrund der noch nicht ganz durchgeführten dritten Stufe der Steuerreform stehen weitere Steuermindereinnahmen im nächsten Jahr bevor. Die unkalkulierbaren Kürzungen im staatlichen und kommunalen Bereich müssen sorgfältig beobachtet werden. Und schließlich muss sich das unseren Planungen zugrunde liegende, ab 2005 um 1,8% wachsende, Kirchensteueraufkommen tatsächlich noch realisieren.
Auch die als "brisant" zu bezeichnende Lage im Bereich kirchlicher Immobilien ist dem LSA, wie auch dem Landeskirchenrat (LKR), mehr als bewusst. Aufgrund der massiv zurückgefahrenen Investitionen ergibt sich ein geschätzter Investitionsstau von 200 - 300 Mio. €. Diese Summen zeigen, dass es ein Abweichen von dem beschlossenen Konsolidierungsziel nicht geben kann, um mit Erreichen ausbalancierter Finanzen das Thema Immobilien mit Priorität behandeln zu können. Wir wurden unterrichtet, dass der LKR zu diesem Thema bereits im März 05 zu einer Konsultation einladen wird.
Der LSA dankt der Finanzabteilung für den vorgelegten Haushaltsgesetzesentwurf und stimmt seiner Weiterleitung an die zuständigen synodalen Ausschüsse zu. Wir unterstützen die Finanzabteilung darin, dass im Konsolidierungsprozess von einer unbedingten Einhaltung der Vorgaben der "Vereinigten Liste" ohne Gegenfinanzierung nicht abzuweichen ist.
Es war uns im LSA daneben aber wichtig, möglichst umfassend Kenntnisse zu gewinnen, welche Erfahrungen einzelne Abteilungen, Gemeinden, Dienststellen und Einrichtungen dabei machen. Bei all den schmerzlichen Einschnitten lösen die Kürzungsvorgaben nicht selten auch kreative Prozesse zur Neugestaltung und Optimierung bestehender Arbeit aus. Auch gab es erfreuliche Meldungen darüber, dass es in manchen Bereichen gelingt, neue Ressourcen zu erschließen.
Durch die von der Synode beschlossene Neuordnung des Kirchgeldes konnten Kirchengemeinden von nicht unbeträchtlichen Mehreinnahmen profitieren. Die befürchtete Kritik an dieser Neuordnung hielt sich in deutlichen Grenzen. Von dem für Gemeinden und Dekanatsbezirke eingerichteten Notfonds wurde bislang nahezu kein Gebrauch gemacht. Der LSA sieht es aber als verfrüht an, diesen Sachverhalt zu beurteilen.
Eine Neuordnung des innerkirchlichen Finanzausgleichs wird durch eine Arbeitsgruppe des Landeskirchenamtes (LKA) vorbereitet. Mit OKR Dr. Böttcher wurde vereinbart, dass er die Synode während dieser Tagung über den Stand der Überlegungen unterrichtet.
Aufgrund seiner Informationen gewann der LSA den Eindruck, dass grundsätzlich mit Verständnis auf den Konsolidierungsprozess reagiert wird. Anerkannt wird, dass neben behutsamen Priorisierungen die Lasten in einem hohen Maße gleichmäßig verteilt wurden. Als Synode bleibt es aber gleichwohl unsere Aufgabe, kontinuierlich Anregungen und Kritik sensibel entgegenzunehmen und zu würdigen.
Am Beispiel des Personalabbaus im LKA wurde uns die Notwendigkeit bewusst, dass parallel zu einer Personalreduzierung immer auch die Aufgabenkritik vorangetrieben werden muss. Für das LKA erwarten wir hierzu die Ergebnisse einer Kommission, die unter Leitung von OKR Rainer Böttner eingerichtet wurde.Ein weiterer Diskussionspunkt war die pauschale Einteilung der Personal- und Sachkosten im innerkirchlichen Finanzausgleich in einem Verhältnis von 70% zu 30%. Tatsächlich liegt der Personalkostenanteil im Bereich der Gemeinden bei deutlich über 80%. Dies bedeutet, dass Tariferhöhungen zwar für einen 70%-Anteil aus der AKK refinanziert werden, überschießende Personalkostenanteile hingegen durch die Gemeinden anderweitig finanziert werden müssen. Der LSA erkennt hier Klärungsbedarf.
Schließlich empfehlen wir allen Bereichen, die nur mit erkennbaren Mühen die Ziele der Konsolidierung erreichen, dies unbedingt in den dafür vorgesehenen Zwischenbilanzprozess im Frühjahr 2005 einzubringen. Dieser Prozess - ich erinnere an die Stellungnahme des LSA vor einem Jahr - "soll Gelegenheit sein, die einzelnen Zielvorgaben der Vereinigten Liste einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen." Ohne das Kürzungsziel aufzugeben, kann dann überlegt werden, welche Unterstützung bereitgestellt werden kann oder muss.
Als Synodale haben wir uns deshalb in Kirchenkreistreffen über unser Kirchenbild vergewissert und über die Situationen vor Ort verständigt. Die Ergebnisse der ersten Treffen liegen Ihnen gebündelt und gesichtet vor. Durch weitere Treffen wollen wir unsere Entscheidungskompetenz so schärfen, dass wir im Frühjahr die abschließenden Haushaltseckdaten unseres Konsolidierungspaketes verantwortlich justieren können. Die Projektgruppe des LSA erarbeitet für die anstehenden Treffen ein Konzept, das die "Vereinigte Liste" zum Gegenstand hat und am 4./5. März 2005 in das Zwischenbilanztreffen der kirchenleitenden Gremien in Rummelsberg mündet. Unsere Kirche kann ihren derzeitigen Personalbestand nicht halten. Die einschneidenden Veränderungen im Bereich der Kirchensteuerämter sind ein Beispiel dafür. Ihre Neuordnung verlangt von den Mitarbeitenden große Opfer. Deshalb sehen wir uns in der Notwendigkeit bestätigt, ein Instrumentarium zur Hand zu haben, das den Stellenabbau möglichst sozial gestaltet. Das beschlossene Personalstruktursicherungsgesetz (PSSG) soll diesen Zweck erfüllen. Es bietet Anreize, dass Beschäftigte freiwillig zeitweise oder ganz aus dem Dienst unserer Kirche ausscheiden, um mögliche betriebsbedingte Kündigungen ab 2006 zu vermeiden.
Mit Sorge musste der LSA zur Kenntnis nehmen, dass das PSSG durch die gesetzten Rahmenbedingungen seinen Zweck zunächst nur unzureichend erfüllte. Das eingangs deutlich höhere Interesse aus den Reihen der Pfarrerschaft, im Gegensatz zu Angestellten, machte Nachbesserung nötig. So sind die vorgesehenen Mittel für Pfarrerinnen und Pfarrer ausgeschöpft. Der LSA unterstützte den LKR in seinem Beschluss, für Angestellte die Anreize für ein Ausscheiden bis November 2005 von zunächst 20% auf einen Zuschlag von 120% deutlich anzuheben. Hinzugekommen sind auch Unterstützungsangebote zur beruflichen Neuorientierung. Tatsächlich scheinen die beschlossenen Nachbesserungen für Bewegung zu sorgen.
Begleitend hat der LSA die Einrichtung einer möglichst verbindlichen innerkirchlichen Jobbörse unterstützt. Ergebnis auch der Verhandlungen im Finanzausschuss ist der Ihnen vorliegende Vermerk zum Haushaltsgesetz. Es ist uns ein Anliegen, die Nutzung dieser Jobbörse so verbindlich wie möglich zu gestalten.
Insgesamt überwiegt im LSA der Eindruck, dass die Maßnahmen des PSSG nicht ausreichen, um unser gesetztes Ziel zu erreichen.
Die Konsolidierung des landeskirchlichen Haushaltes ist dem LSA nicht nur aus binnenkirchlicher Sicht, sondern auch aufgrund globaler Herausforderungen und in Verantwortung als Teil der weltweiten Kirche Jesu Christi, und gegenüber unseren Partnerkirchen ein wichtiges Anliegen. Es ist gemeinsamer Wunsch von LKR und LSA - und wir hoffen auch von der gesamten Synode -, dass wir durch die Konsolidierung unseres Haushaltes die Basis schaffen, um in Zukunft stärker als bisher unsere Gaben mit anderen Kirchen zu teilen. Wiederholt beschäftigte sich der LSA mit dem sog. "Soesterbergbrief", der uns im letzten Herbst bereits vorlag. Das darin aufgegriffene Thema "Globalisierung" wurde auch durch die Vollversammlung des LWB in Winnipeg auf die kirchliche Agenda gehoben. Der LSA nahm dankbar zur Kenntnis, dass in vielen Bereichen unserer Kirche diese Thematik trotz der eigenen Finanzsorgen nicht aus den Augen verloren wird. Da auch von Seiten der Synode eine Stellungnahme erwartet wird, bitten wir den Ausschuss WuÖ das Thema Globalisierung so aufzubereiten, dass es Eingang ins Plenum finden kann.
Konkret wird unsere globale Verantwortung im Bereich unserer existierenden kirchlichen Partnerschaften gefordert. KR Döbrich, landeskirchlicher Beauftragter für Lateinamerika, berichtete dem LSA über die Partnerschaften mit den evangelischen Kirchen in Zentral- und Südamerika. Er erinnerte an den seit 1995 bestehenden Vertrag mit dem Verbund von vier zentralamerikanischen Kirchen, dem sog. CILCA-Vertrag, sowie dem Dreiervertrag zwischen Bayern, CILCA und Brasilien. Die Verträge leben auch aufgrund ihrer materiellen Ausstattung, die derzeit einen niedrigen Finanz-Zuschuss sowie die Begleitung von Personal und Projekten vorsieht. Wie diese Unterstützung zukünftig ausgestattet wird, muss die Synode entscheiden. Im Frühjahr 2005 läuft der Vertrag aus. Unsere Partnerkirchen gehen selbstverständlich davon aus, dass unsere gute Partnerschaft nicht an finanziellen Befindlichkeiten scheitert. Dem LSA war es ein Herzensanliegen, neben diesem speziellen Vertragswerk den gesamten Bereich unserer Partnerschaften im Blick zu halten und zukunftsfähig zu gestalten. Darum unterstützte er einen Antrag des Ausschusses WuÖ einen Studientag einzuberufen, auf dem zusammen mit dem GrA eine Stellungnahme erarbeitet wird, welche sowohl theologische Grundlagen, als auch die Zusammenarbeit von Nord nach Süd, als auch Süd - Süd beinhaltet. Landesbischof und LKR haben angekündigt hierzu bis zur Frühjahrssynode 2005 Konzepte vorzulegen. Wir gehen davon aus, dass die zuständigen synodalen Ausschüsse auf sinnvolle Weise eingebunden werden.
Der LSA beschäftigte sich mit unterschiedlichsten Gesetzesvorlagen und leitete sie mit Kommentierung und Einverständnis gemäß der jeweiligen Verfahrensregelung zur Beschlussfassung weiter.
Hierzu gehörten die Neufassung der Pfarrstellenbesetzungsordnung und damit verbunden die Änderung von Artikel 26 der Kirchenverfassung, die gesetzliche Fassung der VELKD-Leitlinien kirchlichen Lebens für Bayern, die Verlängerung des Predigergesetzes, das Dienstrechtsneugestaltungsgesetz, eine Vorlage zur Veränderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes, sowie im Bereich der VELKD die Novellierung des Pfarrergesetzes und die Änderung des Disziplinargesetzes.
Gegenüber den von der VELKD geplanten Verschärfungen im Pfarrergesetz äußerte der LSA deutlich seinen Unmut. Der vorliegende Gesetzesentwurf war zu stark von einem Geist des Misstrauen geprägt, dass sich der LSA in der vom LKR eingebrachten Stellungnahme eine noch deutlichere Abgrenzung gegenüber der VELKD-Position gewünscht hat. Aus Termingründung war eine Nachbesserung der Stellungnahme durch den LKR allerdings nicht möglich. Deshalb stimmte der LSA unter Zurückstellung der geäußerten Bedenken zu, allerdings verbunden mit der Bitte, dass die vorgetragenen Einwände bei der bevorstehenden Anhörung mit Nachdruck vertreten werden. Die Bereitschaft dazu hatte OKR Böttner signalisiert und es ist auch inzwischen geschehen.
An diesem Beispiel zeigt sich, dass manche Entscheidungen im LSA vor dem Hintergrund äußerst eng terminierter Verfahrensabläufe zu treffen sind. Dies ist nicht immer befriedigend. Ursache dafür sind auch die enorme Arbeitsbelastung des LKA, die der LSA mit Sorge wahrnimmt. So sind z.B. im Bereich der Personalabteilung personelle Engpässe und die immer noch nicht vollständige Datenlage deutliche Hindernisse für schnelle Erledigung. Eine Folge ist u.a. die verzögerte Herausgabe des neuen Personalstandes. Der LSA unterstützt die Erstellung einer einheitlichen nutzerfreundlichen Datenbank.
In diesem Zusammenhang muss sich die Synode selbst Klarheit darüber verschaffen, welche Arbeitsanforderungen wie und wann an die Mitarbeitenden des LKA herangetragen werden. Auf der gemeinsamen Sitzung von LSA und LKR wurde vorgeschlagen, dass Wünsche von Synodalen an Referenten und Referentinnen des LKA über das Präsidium an die jeweilige Abteilungsleitung weitergegeben werden. Dadurch soll Doppelarbeit und Überlastung der Mitarbeitenden vermieden werden. Grundsätzlich ist nach Art. 69 der KVerf das LKA dem LKR zur Führung seiner Geschäfte zugeordnet. Generell versteht sich das LKA aber als freundlicher Dienstleister für die Synode.
Die Vorlage des LKR zur Änderung von Artikel 26 KVerf und Neufassung der Pfarrstellenbesetzungsordnung soll v.a. für mehr Klarheit gegenüber dem bisherigen Verfahren sorgen. Auch aufgrund eines Antrages aus der Mitte der Synode wurde im LSA sehr engagiert diskutiert, ob der bisherige Dreiervorschlag des LKR bei Stellenbesetzungen durch den Kirchenvorstand beibehalten werden soll. Der LSA konnte sich hier nicht auf eine gemeinsame Position verständigen. Für die eine Hälfte des LSA ist der Dreiervorschlag sinnvolles Instrumentarium, um allgemeinkirchlichen Interessen gerecht zu werden. Die andere Hälfte allerdings möchte durch ein echtes paritätisches Wahlverfahren dem KV, bzw. Wahlgremium, ein uneingeschränktes Auswahlrecht einräumen, um dadurch Mitspracherecht und Verantwortung der Gremien vor Ort entsprechend der Ergebnisse der Rummelsberger Konsultation zu stärken. Für letztere Ansicht wäre aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung eine Zweidrittelmehrheit nötig. Auch die Zusammensetzung des Wahlgremiums bei der Besetzung von Dekanestellen wurde kontrovers diskutiert: Während die einen das Wahlgremium aus den Mitgliedern von KV und Dekanatsausschuss bilden wollen, befürworten andere, dass Dekanatsausschuss und KV in gleicher Personenzahl im Wahlgremium vertreten sind.
Durch ein Einführungs- und Anwendungsgesetz soll die rechtliche Verbindlichkeit der durch die VELKD beschlossenen Leitlinien kirchlichen Lebens im Bereich unserer Kirche sicher gestellt werden. Der LSA hat nach Sichtung der Vorlage den LKR gebeten, die in Bayern geplante verschärfte Regelung zum Patenamt zu überdenken. Es war dem LSA aus theologischen Gründen nicht nachvollziehbar, wieso Mitgliedern von AcK-Kirchen, die dem evangelischen Verständnis der Taufe nicht widersprechen, das alleinige Patenrecht in unserer Kirche verweigert wird. Der LSA gab zu bedenken, ob angesichts unserer bayerischen Diasporasituation die Nicht-Zulassung eines z.B. katholischen Angehörigen zum Patenamt in unserer Kirche ein realistisches ökumenisches Handeln darstellt. Da dies in Funktion eines zweiten Paten möglich ist, ist zu fragen, ob es etwa ein Patenamt in gestufter Qualität geben soll?
Das bisher sinnvolle Gesetz der Altersteilzeit ist ausgelaufen. Durch das eingebrachte Dienstrechtsneugestaltungsgesetz soll die entstandene Lücke geschlossen werden. Den LSA beschäftigte die Frage, mit welchem Alter Pfarrer und Pfarrerinnen in Altersteilzeit gehen können. Der LSA hat den LKR gebeten das Eintrittsalter vom 58. auf das 60. Lebensjahr anzuheben und nur bei Wegfall mindestens der halben bisherigen Stelle das 55. Lebensjahr als Eintrittsalter zu genehmigen. Hintergrund dieser Überlegung war, dass wir zwar derzeit Anstellungsverhältnisse reduzieren wollen, allerdings in absehbarer Zeit angesichts äußerst schwacher Zugänge in Studium und Pfarrdienst einen Abbau der Dienstverhältnisse nicht mehr leisten können. Der LKR hat in seine inzwischen verteilte Vorlage die Anregung eingearbeitet.
Aus der Mitte der Synode wurde schließlich eine Vorlage zur Veränderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes, Bildung eines Gesamtausschusses, eingereicht. Der LSA hat die Initiatoren gebeten, die Begründung dem Plenum der Synode eigenständig vorzulegen. Alle Anträge und Eingaben wurden durch den LSA behandelt und der Synode und ihrer Ausschüsse zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Eine Eingabe musste wegen Nichtzuständigkeit abgewiesen werden, bei einer anderen fehlen nötige klärende Informationen, so dass sie erst später sachgerecht durch die Synode behandelt werden kann. Die betroffenen Eingabesteller wurden über das Prozedere informiert.
Zustimmung erteilte der LSA einer sinnvollen Anpassung der Steuervorteilsausgleichsverordnung, sowie einer Änderung der Diakonen-und Diakoninnenbeurteilungsverordnung. Die Publizistischen Grundlinien, die von der Handlungsfeldkonferenz 8 (Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Medien) im Auftrag des LKR erarbeitet wurden hat der LSA mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen und den synodalen Fachausschüssen zugeleitet. Letzteres gilt auch für den erarbeiteten Entwurf der "Grundsätze christlicher Spiritualität".
Das Projekt "Vernetzte Kirche" sollte Ende 2004 auslaufen. Der LSA unterstützt aber den Beschluss des LKR, die "Vernetzte Kirche" als Arbeitsstelle in einer zweijährigen Arbeitsphase weiter zu führen. Dies ist nötig, um das Projekt sinnvoll zuende zu bringen und ist möglich, weil dafür genehmigte Restmittel - auch wegen eines verspäteten Starts - noch vollumfänglich vorhanden sind. Der LSA begrüßte und bestätigte folgenden Personalentscheidungen: Frau Karin Paulus (Dekanat Uffenheim) als neues Mitglied im Fachbeirat Ehrenamt, Herrn OAR Edgar Grieser als landeskirchlichen Datenschutzbeauftragten sowie OAR Berling als seinen Stellvertreter und Konsynodale Stefanie Finzel als Verantwortliche für die Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsrechtlichen Kommission.
Der LSA hat der Besetzung von Projektstellen in Aschaffenburg, München (Altenheimseelsorge), Bad Tölz, Ingolstadt (Aussiedlerseelsorge), Fürth-Zirndorf (Asylarbeit) und Bad Windsheim (Museum "Kirche in Franken") zugestimmt. Er nahm Berichte über die Umsetzung des Landesstellenplanes entgegen. Hier wurden im Frühjahr vorrangig Stellen in "Notstandsgebieten" ausgeschrieben. Leider war die Zahl der Bewerber äußerst gering.
Hilfreich waren Berichte aus verschiedenen Arbeitsbereichen unserer Kirche. So gab der landeskirchliche Beauftragte für Naturwissenschaft und Technik, Dr. Roger Busch, interessante Einblicke in seine Arbeit. Der Beauftragte für die Beziehungen zu Landtag und Staatsregierung, KR Breit, legte dem LSA wiederholt Berichte seiner Arbeit vor. Eindrucksvoll war die Präsentation von Vertreterinnen und Vertretern des Landesverbandes der evangelischen Kindergottesdienstarbeit in Bayern. Den Jahresbericht der Frauengleichstellungsstelle (fgs), nahm der LSA von KRin Dr. Beyer entgegen.
Präses Heiner Möhring von der Mecklenburgischen Landeskirche schilderte die kirchliche Lage unserer Partnerkirche, die in weit extremeren Verhältnissen mutig ihren Weg gehen will. Dazu gehört u.a. das Bemühen der Kirchen in Mecklenburg und Pommern eine "gemeinsame Kirchengestalt" zu finden.
OKR Töllner stellte in seinem letzten Besuch im LSA Pläne für ein lehrmittelfreies Jugendliederbuch vor, das größte Zustimmung fand. Mit Erschütterung erfuhren wir wenig später von seiner plötzlichen Erkrankung; dann erlebten wir eine bewegende Verabschiedung - trotz seiner körperlichen Beeinträchtigung - in der Sebalduskirche in Nürnberg. Mit besten Wünschen und Gedanken begleiten wir OKR Töllner und seine Lieben. Die Einführung seines Nachfolgers, OKR Michael Martin, fand nach einer LSA-Sitzung in der Münchner Lukaskirche statt.
Gerne gefeiert haben wir außerdem nachträglich die 70. Geburtstage von Altpräsident Dr. Haack und Syn. Viertlmeister. Mit letzterem freuten wir uns auch über die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes, die u.a. sein ehrenamtliches Engagement für unsere Kirche würdigt. Mit Trauer erfüllte uns zuletzt die Nachricht vom Tod unseres ehem. OKR Thomas Queißer in Frankfurt. Themen der Gemeinsamen Sitzung von LSA und LKR waren u.a. die Revision der ÜPD-Stellen, der sog. Bologna-Prozess, die Strukturreform im Bereich von EKD und VELKD, Fragen der Integration von eingewanderten Personen und Überlegungen zur Durchführung von Kirchentagen.
Die Revision der ÜPD-Stellen wird 2005 beginnen. Durch den sog. "Bologna-Prozess" wird europaweit ein kompatibles universitäres Bildungssystem eingerichtet. Dies hat Auswirkungen auf die Ausbildung in Evangelischer Theologie. Der LSA unterstützte OKRin Dr. Greiner in ihrem Vorhaben das kirchliche Ausbildungssystem bei aller Eigenständigkeit gegenüber den Veränderungen im staatlichen Bereich offen zuhalten.
Landesbischof Dr. Friedrich informierte über die laufenden Verhandlungen zur Strukturreform im Bereich von EKD und VELKD. Der LSA begrüßte sein erfolgreiches Einwirken auf den Vertragsentwurf. Ein Bericht dazu wird Ihnen vom Vorsitzenden des Ausschusses WuÖ in dieser Woche gegeben werden. Zur Frage der Integration von eingewanderten Personen gaben Landeskirche und Diakonisches Werk eine Stellungnahme heraus. Bei der Durchführung von Kirchentagen wurde die Überlegung begrüßt, auch bayerische Städte als Ort sowohl evangelischer als auch ökumenischer Kirchentage anzubieten. Was unsere eigene Arbeit betrifft, so hat sich der LSA immer wieder mit der Frage auseinandergesetzt, ob aus Kostengründen nicht eine Verkleinerung der Landessynode anzustreben wäre. Der LSA befürchtet allerdings, dass dadurch unserer Arbeit zu viel Begabung und ehrenamtliches Engagement verloren geht, so dass eine verfassungsgemäße Wahrnehmung unserer Aufgaben in Gefahr gerät. Die Überlegungen des LSA gehen allerdings in Richtung Synodalbetrieb. Syn. Dr. Geiger wird bei seinem Bericht aus dem Rechtsausschuss zum gesamten Themenkomplex einen Vorschlag zum Verfahren machen.
Mehrfach wurde die Planung künftiger Synoden in den Blick genommen und die Arbeit der jeweiligen Vorbereitungsgruppen begleitet. Auf der Frühjahrssynode 2005 in Augsburg wird mit der thematischen Arbeit "Kirche vor Ort" begonnen. Nach den bisher geleisteten Anstrengungen der Haushaltskonsolidierung ist es möglich und nötig, dass wir uns in der zweiten Hälfte unserer Wahlperiode den Themen stellen, die wir uns in der Rummelsberger Konsultation zur Aufgabe gemacht haben. Dazu gehört die große Frage, wie nahe wir als "Kirche vor Ort" mit dem Evangelium bei den Menschen sind. Im Konkreten beschäftigt uns der Wunsch, die sichtbare Gestalt der Kirche zu stärken: durch schlanke, basisnahe Verwaltung, durch klare Verantwortung vor Ort, aber über den Kirchturm hinaus und durch ein geklärtes Miteinander von Parochie und kirchlichen Einrichtungen und Diensten. Dieser Prozess soll durch größtmögliche Partizipation von Gemeinden, Einrichtungen, Diensten und Gremien begleitet werden und 2007 sein Ziel erreichen.
Der LSA wird dabei mit einem Impulspapier zur Diskussion einladen. Alle Synodale sind gebeten, den Konsultationsprozess aktiv zu unterstützen. Im Frühjahr 2007 sollen dann die Rückmeldungen gebündelt und die Ergebnisse diskutiert und in Beschlüsse umgesetzt werden. Parallel zu diesem Prozess werden wir ab 2005 in der Synode Gesetze verabschieden, welche Kompetenzen nach unten verlagern und der Mittleren Ebene Steuerungsmöglichkeiten geben, wie z.B. die KGO, die DBO oder den Innerkirchlichen Finanzausgleich.
Zum Schluss möchte ich danken:
Herrn Schwenk für seinen unermüdlichen Einsatz mit all seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in unserem Synodalbüro. Unserem Landesbischof Dr. Friedrich für detaillierte Berichte aus seiner schönen aber auch aufreibenden Arbeit. Dem Leiter des Landeskirchenamtes OKR Böttner, dem Presse- und Öffentlichkeitsreferat sowie den theologischen Planungsreferenten für ihre regelmäßige Begleitung der Arbeit des LSA. Und der Dank gilt Ihnen und den vielen Ehrenamtlichen, die im Vertrauen auf Gottes Wort und seinen Geist dem Reich Gottes unter uns Heimat geben wollen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Friedrich Hohenberger
23.11.2004


