Landessynode

Die Landessynode bildet gemeinsam mit dem Landesbischof und Landeskirchenrat sowie dem Landessynodalausschuss die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

Zu den Aufgaben der Landessynode zählen die kirchliche Gesetzgebung einschließlich der Verabschiedung des Haushaltes und die Beschlußfassung über die Ordnung kirchlichen Lebens, die die Rechte und Pflichten der Mitglieder ausführt. Auch die Wahl des Landesbischofs obliegt der Landessynode.

Die Landessynode beschließt auch die Gottesdienstordnung oder über Inhalt und Form des Gesangbuches. Jede Synodalin bzw. jeder Synodale hat das Recht, der Synode eigene Anträge zur Entscheidung vorzulegen. Alle Regelungen rund um das Zusammentreten der Synode, die Ausschüsse, die Behandlung von Gesetzesvorlagen, Eingaben und Anträgen sowie die Wahlen finden Sie in der Geschäftsordnung der Landessynode.

Für die Synodalperiode 2008 bis 2014 hat sich die Landessynode im März 2008 mit 108 Mitgliedern in Bayreuth neu konstituiert. Informationen zur Zusammensetzung der Synode und ihren Mitgliedern sowie zu Wahlrecht und Wahlkreis haben wir für Sie in den Unterrubriken zusammengestellt. Das Archiv versammelt für Sie Berichte, Worte, Beschlüsse und Stellungnahmen der vergangenen Synodaltagungen.

Kontakt

Büro der Landessynode
Katharina-von-Bora-Straße 11
80333 München
Tel.: 089 – 55 95 245
Fax: 089 – 55 95 338
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