Kirchlicher Haushalt
Über die Verwendung der kirchlichen Mittel wird in der evangelischen Kirche demokratisch entschieden: Es ist Sache der Synoden und der Kirchenvorstände über deren Einsatz zu entscheiden ("Etathoheit"). Dazu werden alljährlich Haushaltspläne von und für jede einzelne kirchliche Körperschaft erstellt.
Die Einnahmen und Ausgaben der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern werden im jährlich aufgestellten „Haushaltsplan der Allgemeinen Kirchenkasse für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern“ ausgewiesen. Im Haushalt werden nach dem so genannten Bruttoprinzip grundsätzlich alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben getrennt voneinander erfasst. So wird sichergestellt, dass die Etathoheit wirklich greift.
Erst der Beschluss der Landessynode über das Haushaltsgesetz legitimiert den Einsatz der finanziellen Mittel. Der Finanzreferent der Landeskirche, Dr. Claus Meier, bringt – jährlich auf den Synodaltagungen im Herbst – das Haushaltsgesetz mit einem Bericht zum Haushaltsplanentwurf ein. Hier können Sie die Haushaltsreden der vergangenen Jahre nachlesen:
Bericht zum Haushaltsplanentwurf der AKK der ELKB für 2001
Bericht zum Haushaltsplanentwurf der AKK der ELKB für 2002
Bericht zum Haushaltsplanentwurf der AKK der ELKB für 2003
Bericht zum Haushaltsplanentwurf der AKK der ELKB für 2004
Bericht zum Haushaltsplanentwurf der AKK der ELKB für 2005
Bericht zum Haushaltsplanentwurf der AKK der ELKB für 2006
Bericht zum Haushaltsplanentwurf der AKK der ELKB für 2007
Bericht zum Haushaltsplanentwurf der AKK der ELKB für 2008
Bericht zum Haushaltsplanentwurf der AKK der ELKB für 2009
Bericht zum Haushaltsplanentwurf der AKK der ELKB für 2010
Bericht zum Haushaltsplanentwurf der AKK der ELKB für 2011
Die Haushaltspläne werden jedes Jahr veröffentlicht. Hier können Sie die online verfügbaren landeskirchlichen Haushalte der vergangenen Jahre einsehen.
Haushalt 2011
Haushalt 2010
Haushalt 2009
Haushalt 2008
Haushalt 2007
Haushalt 2006
Die Verwendung der kirchlichen Geldmittel wird von unabhängigen Rechnungsprüfungsämtern überwacht. Diese Regelung stellt sicher, dass die Kirchen sorgsam und sparsam mit den Finanzmitteln umgehen.


