Kirchensteuern

Die Erhebung von Kirchensteuern ist kein Privileg der Kirchen, sondern steht jeder Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft zu, die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt ist. Mit den Kirchensteuern wird die Grundversorgung gesichert. Das nachhaltige und umfangreiche Engagement der Kirche braucht Verlässlichkeit, die die Kirchensteuer in besonderer Weise gewährleistet. Im Vertrauen auf diesen Mittelzufluss können Investitionen geplant, Verträge mit langer Laufzeit geschlossen werden. So ist die Kirche ein verlässlicher Partner für die Menschen in den Gemeinden, aber auch für Mitarbeitende und Lieferanten. 

Die Mitglieder der Kirche verpflichten sich, Kirchensteuern zu entrichten. Diese Steuern sind vergleichbar mit einem Mitgliedsbeitrag, der unter dem Blickwinkel der Gerechtigkeit angesetzt wird. Die Höhe der Kirchensteuern nimmt Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeindemitglieder und belastet Menschen mit gleichem Einkommen in gleicher Weise (Gleichbehandlungsgrundsatz).

Rund ein Drittel der insgesamt 2,7 Millionen Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zahlt Kirchensteuer. Die Kirchensteuer in Bayern beträgt acht Prozent der von ihnen gezahlten Einkommen- und Lohnsteuer.

Kirchenmitglieder, die Einkommenssteuer zahlen, werden in Bayern über kircheneigene Steuerämter betreut. Für alle Kirchenmitglieder, deren Beitrag sich nach der Lohnsteuer bemisst, übernehmen die staatlichen Finanzämter die verwaltungsmäßige Erhebung der Kirchensteuer. Für diese Leistung bezahlte die bayerische Landeskirche im vergangenen Jahr 7,6 Millionen Euro, also rund zwei Prozent des Kirchensteueraufkommens. 

Auch das Kirchgeld, das jährlich von den Kirchengemeinden erhoben wird, ist eine Steuer, eine so genannte „Ortskirchensteuer“. Sie dient der Finanzierung ortskirchlicher Aufgaben in den Gemeinden.

Was viele nicht wissen: Die Kirchensteuer ist von dem zu versteuernden Einkommen als Sonderausgabe absetzbar - die Steuerschuld verringert sich also durch die Beiträge, die an die Kirche gezahlt werden.

Ausführliche Informationen zur Kirchensteuer, deren Erhebung und Verwendung finden Sie HIER