Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer (FAQ)

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Wie berechnet sich eigentlich die Kirchensteuer?

Stimmt es, dass die Kirchensteuer durch die staatlichen Finanzämter eingezogen wird?

Wer kontrolliert eigentlich die kirchlichen Finanzen?

Sind auch Rentner oder Arbeitslose kirchensteuerpflichtig?

Warum werden die sozialen Angebote der Kirche zusätzlich vom Staat unterstützt?

Dürfen eigentlich nur die großen christlichen Kirchen Steuern einziehen?

Was hat denn mein Glaube mit der Kirchensteuer zu tun?

Wie berechnet sich eigentlich die Kirchensteuer?
Die Höhe der Kirchensteuer ist grundsätzlich abhängig von der Höhe der Lohn- oder Einkommensteuer. Der Kirchensteuerhebesatz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern beträgt 8%, in vielen anderen Landeskirchen 9% der Einkommen- bzw. Lohnsteuer. Das heißt: Wer weniger verdient, zahlt weniger Steuern und damit auch weniger Kirchensteuer – und umgekehrt. Was viele nicht wissen: Der Staat erkennt die Kirchensteuer als Sonderausgabe bei der jährlichen Steuererklärung an, so dass ein Teil davon wieder zurückerstattet wird.

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Stimmt es, dass die Kirchensteuer durch die staatlichen Finanzämter eingezogen wird?
Ja. Der Staat übernimmt hier Verwaltungsaufgaben für die Kirche. Das ist billiger, als eine eigene kirchliche Steuerverwaltung aufzubauen. Für diese Dienstleistung erhalten die Finanzämter rund zwei Prozent der erhobenen Kirchensteuer.

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Wer kontrolliert eigentlich die kirchlichen Finanzen?
Die Haushaltspläne der Kirchen sind öffentlich und werden durch eigene und unabhängige Rechnungsprüfer kontrolliert. Alle Einnahmen und Ausgaben sind nachprüfbar.

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Sind auch Rentner oder Arbeitslose kirchensteuerpflichtig?
Menschen, die eine Altersrente beziehen, bezahlen häufig keine Einkommensteuer – und damit auch keine Kirchensteuer. Der einkommensteuerpflichtige Teil einer Rente wird allerdings zur Kirchensteuer herangezogen.
Bei der Berechnung seiner Zahlungen für Arbeitslose zieht das Arbeitsamt einen so genannten Kirchensteuer-Pauschalbetrag ab. Dieser ist jedoch nur eine Berechnungshilfe, um die Höhe des Arbeitslosengeldes festzusetzen. Die Kirche selbst erhält von Arbeitslosen keine Kirchensteuer.

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Warum werden die sozialen Angebote der Kirche zusätzlich vom Staat unterstützt?
Der Staat hat ein Interesse daran, dass seine Bürgerinnen und Bürger unter verschiedenen Angeboten wählen können. Wie jedem anderen sozialen Träger werden deshalb auch der Kirche für pädagogische, kulturelle und soziale Aktivitäten Zuschüsse gezahlt. Außerdem ist die Unterstützung freier Träger für den Staat meist günstiger als der Aufbau und die Verwaltung eigener Einrichtungen.

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Dürfen eigentlich nur die großen christlichen Kirchen Steuern einziehen?
Nein. Nicht nur die Kirchen, auch andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dürfen Steuern erheben, wenn sie „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ sind. Das sieht der Artikel 140 des Grundgesetzes vor.

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Was hat denn mein Glaube mit der Kirchensteuer zu tun?
Als Christin und Christ ist man Teil einer Gemeinschaft, die einen von Gott gestifteten Auftrag erfüllt. Um diesem Auftrag nachzukommen, braucht es die Unterstützung der Mitglieder. Und dazu gehört neben dem ehrenamtlichen Engagement auch ein finanzieller Beitrag, mit dem wir zum Beispiel die Gehälter unserer gut ausgebildeten und engagierten Seelsorgerinnen und Seelsorger bezahlen.

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