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Die Arbeitsrechtliche Kommission

Legt arbeitsrechtliche Regelungen für Beschäftigungsverhältnisse fest: die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK).Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) befasst sich mit allen Fragen des Arbeitsrechts für die rund 80.000 Beschäftigten der Landeskirche und der Diakonie in Bayern. Ihre 16 ehrenamtlichen Mitglieder verhandeln das kirchliche Arbeitsrecht nach dem Grundsatz der Dienstgemeinschaft zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern. Die ARK ist daher wesentlicher Bestandteil des so genannten „Dritten Weges“ und damit eine Besonderheit des kirchlichen Dienstes.

Die ARK Bayern gibt es auf einen Beschluss der Landessynode hin seit 1977. Sie ist für die Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen von Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie zuständig. Dabei ist ihre vorrangige Aufgabe, Regelungen zu beschließen, die den Abschluss und den Inhalt von Arbeitsverträgen betreffen. Die Kommission ist paritätisch mit acht Vertretern der Mitarbeitenden und acht Vertretern der Dienstgeber jeweils aus Landeskirche und Diakonie besetzt. 

Ausführliche Informationen zur ARK Bayern finden Sie unter http://www.ark-bayern.de/.