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Aufgaben des Landesbischofs

Welche Aufgaben hat der Landesbischof, die Landesbischöfin in der bayerischen Landeskirche?
Das regelt Art. 61 der Kirchenverfassung:

„(1) Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin hat insbesondere folgende Aufgaben:

1. Er bzw. sie achtet darauf, dass das Wort Gottes schrift- und bekenntnisgemäß verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden;

2. er bzw. sie führt das Gespräch mit den Gemeinden, den Pfarrern und Pfarrerinnen und den anderen kirchlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen; er bzw. sie berät, tröstet und mahnt sie geschwisterlich;

3. er bzw. sie fördert die Gemeinschaft und Zusammenarbeit unter den Gemeinden, Einrichtungen und Diensten;

4. er bzw. sie bemüht sich, die Verbindung mit anderen Kirchen zu pflegen und zu vertiefen;

5. er bzw. sie vertritt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern in der Öffentlichkeit;

6. er bzw. sie führt den Vorsitz im Landeskirchenrat;

7. er bzw. sie tauscht mit den Oberkirchenräten bzw. Oberkirchenrätinnen in den Kirchenkreisen Erfahrungen aus und berät mit ihnen über gemeinsame Aufgaben;

8. er bzw. sie fertigt die kirchlichen Gesetze und Verordnungen aus und verkündet sie;

9. er bzw. sie vollzieht die Ernennung der Pfarrer und Pfarrerinnen und der Kirchenbeamten und Kirchenbeamtinnen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern;

10. er bzw. sie führt die Dienstaufsicht über den Leiter bzw. die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes.

(2) 1 Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin hat das Recht zu ordinieren und zu visitieren.

2 Er bzw. sie kann Pfarrer und Pfarrerinnen in ihr Amt einführen und Einweihungen vornehmen.

(3) Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin hat eine feste Predigtstätte.“