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Kurze Geschichte der Protestanten in Bayern

Martin LutherLuthers Lehre kam schon früh nach Bayern: Auf dem Gebiet der bayerischen Landeskirche liegen bedeutende Stätten der Reformation. In Augsburg wurde Luther 1518 vom päpstlichen Legaten Cajetan verhört. Grund dafür waren die 95 Thesen zur kirchlichen Bußpraxis, die Luther ein Jahr zuvor an die Schloßkirche zu Wittenberg angeschlagen hatte. 1530 legten in der schwäbischen Stadt die inzwischen protestantisch gewordenen Reichsstände ihr "Augsburger Bekenntnis" ab. Am Augsburger Reichstag konnte Luther nicht teilnehmen, weil über ihn die Reichsacht verhängt worden war. Während dieser Zeit hielt sich der Reformator deshalb in Coburg auf, das heute ebenfalls zur bayerischen Landeskirche gehört. Auf der Veste arbeitete er an der Übersetzung des Alten Testaments.

1555 wurde der "Augsburger Religionsfriede" geschlossen. Sein Grundsatz "cuius regio, eius religio" - der Landesherr bestimmt über die Konfession seiner Untertanen - hat in Bayern viele Evangelische zu Verfolgten und Vertriebenen gemacht. So erlitt die bayerische Oberpfalz ein besonderes Schicksal. Ehe sie 1621 endgültig an die katholischen Wittelsbacher fiel, mußten die Bewohner auf das Geheiß ihrer jeweiligen Regenten innerhalb eines Jahrhunderts fünfmal die Konfession wechseln.

Andererseits war der Grundsatz Anlaß dafür, daß Gebiete, die bis dahin evangelisch geworden waren, es bleiben konnten. Im städtischen Bürgertum setzte sich die Reformation schneller durch als in den konservativen Landgebieten. Die drei Städte Memmingen, Nürnberg und Lindau waren 1529 in Speyer vertreten, als die Evangelischen auf dem dortigen Reichstag den Namen "Protestanten" erhielten. Sie hatten Protest gegen die Unterdrückung der Reformation eingelegt und waren für Freiheit des Glaubens und des Gewissens eingetreten.

Vor allem die Stadt Nürnberg mit ihrem stolzen Bürgertum erwies sich als Vorreiterin für den neuen Glauben. Das erste Zeugnis eines eigenständigen fränkischen Luthertums ist die Brandenburg-Nürnbergische Kirchenordnung von 1532. In ihr wurde die lutherische Lehre klar und allgemeinverständlich und verbindlich dargelegt.

Im 19. Jahrhundert entstand auch in Bayerns evangelischer Kirche eine rege Missions- und Diakonietätigkeit. Vor allem im Süden wurde eine große Zahl neuer Kirchen meist in den Stilen des Klassizismus und der Neugotik gebaut. Parallel hierzu etablierten sich wegweisende Neuerungen für das Werden und Wachsen der bayerischen Landeskirche, angefangen schon im Jahr 1801. Im Geist der Aufklärung zeigte der bayerische Kurfürst Maximilian IV. Joseph Toleranz und gestattete seiner evangelischen Gemahlin, der badischen Prinzessin Caroline, die freie Ausübung ihrer Konfession sowie einen eigenen Hofprediger. Auf Betreiben des Regenten wurde dem Mannheimer Wein- und Pferdehändler Michel 1801 als erstem Evangelischen das Münchner Bürgerrecht verliehen. Der Münchener Stadtrat hatte Michel zunächst das Bürgerrecht verweigert. Kurfürst Max IV. Josef setzte mit seinem Toleranzreskript zum ersten Mal in der Praxis durch, dass die Gewährung des Bürgerrechts nicht mehr von der katholischen Konfession abhängig gemacht werden darf. Der Fall des aus der Pfalz stammenden evangelisch-reformierten Weinwirts Michel wurde zum Präzedenzfall für die Durchsetzung der juristischen Gleichberechtigung der Protestanten.

Ein wichtiges Datum für die Entstehung der bayerischen Landeskirche war auch das Jahr 1803. Das Kurfürstentum Bayern hatte durch eine Übereinkunft mit Napoleon beim sogenannten Reichsdeputationshauptschluß von der Neuverteilung der Länder am meisten profitiert. Fränkische und schwäbische Gebiete wurden den altbayerischen Stammlanden zugeschlagen. Dadurch kamen traditionell evangelische Gebiete zum vormals rein katholischen Bayern. Das Edikt über die Religionsfreiheit in Franken und Schwaben garantierte die freie Religionsausübung für die drei seit dem Westfälischen Frieden (1648) in Deutschland zugelassenen christlichen Bekenntnisse, nämlich Katholiken, Lutheraner und Reformierte, auch in den neubayerischen Gebieten. Sie erwarben damit das Recht, Gemeinden zu bilden. 

1808 rückte das Organische Edikt im Zentrum der Aufmerksamkeit: Basierend hierauf entstand für die „Protestantische Gesamtgemeinde“ im Königreich Bayern, die aus vielen ehemals eigenständigen Landeskirchen zusammengesetzt ist, mit dem Generalkonsistorium zum ersten Mal ein zentrales Leitungsorgan. Dieses war allerdings keine selbstständige Behörde, sondern nur eine besondere Abteilung der „Section für kirchliche Gegenstände“ im Ministerium des Innern. Da es paritätisch besetzt war, bestimmten Katholiken über die Geschicke der protestantischen Kirche mit.

Schon ein Jahr später, 1809, erhielten die drei anerkannten Konfessionen durch das Religionsedikt den Status öffentlich-rechtlicher Korporationen. Damit verbunden war die Einrichtung von Synoden auf der Ebene der Dekanate. Seit diesem Zeitpunkt tagten diese regelmäßig jährlich.

Weiter geht es 1818: Mit der Verfassung des bayerischen Staates erhielt die vom Staat abhängige protestantische Kirche durch das so genannte Protestantenedikt ihre erste dauerhafte Organisation mit einer eigenen Kirchenleitung. Diese Funktion bekleidete bis zum Ende der Monarchie das Oberkonsistorium in München, an dessen Spitze ein Kollegium aus evangelischen Juristen und Theologen stand. Diese Behörde unterstand aber weiterhin dem Innenministerium, ab 1849 dem Kultusministerium. Ihr untergeordnet waren drei Konsistorien in Ansbach, Bayreuth und Speyer (letzteres nur bis zur Abtrennung der pfälzischen Landeskirche im Jahre 1848).

Fünf Jahre später, 1823, hielten die im Protestantenedikt vorgesehenen Generalsynoden ihre ersten Tagungen ab, und zwar getrennt in den drei Konsistorialbezirken. Ihre Mitglieder werden von den Dekanatssynoden gewählt. Damit kommt erstmals ein demokratisches Element in der Kirchenverfassung zum Zuge, und es wirken Laien, wenn auch zunächst in der Minderheit, an der kirchlichen Verwaltung mit. Die Bezeichnung Kirche gestattete König Max Joseph den Protestanten 1824 für ihre Organisation. Bisher war diese offiziell mit „Protestantische Gesamtgemeinde“ umschrieben worden mit Rücksicht auf die katholische Kirche. Deren Vertreter reklamierten aufgrund ihres Selbstverständnisses den Begriff ausschließlich für sich. Zum Zweck der Verwaltung des ortskirchlichen Vermögens wurden 1834 auf Gemeindeebene die Kirchenverwaltungen eingeführt. Damit erhielten die Ortskirchengemeinden einen Teil ihrer Selbstverwaltung zurück.

Ein weiterer kirchengeschichtlicher Meilenstein ist im Jahr 1837 zu finden: Wilhelm Löhe ging als Pfarrer in das mittelfränkische Neuendettelsau, wo er eine ungeahnte Wirksamkeit entfaltete. Er begründete sowohl die äußere Missionstätigkeit, aus der in Nordamerika die amerikanischen lutherischen Kirchen hervorgehen, als auch die Neuendettelsauer Diakonissenanstalt als bedeutendste diakonische Einrichtung in Bayern. Kirchenpolitisch unterstützte er die konfessionelle Profilierung der bayerischen Kirche als einer entschieden lutherischen.

Im Jahr 1845 hob König Ludwig I. die sieben Jahre zuvor erlassene Kniebeugungs-Ordre auf. Durch diese sollten alle Angehörigen des Heeres verpflichtet werden, beim Vorüberzug eines Priesters mit dem Allerheiligsten niederzuknien. Dies hatte zu Gewissenskonflikten auf Seiten der protestantischen Soldaten geführt und wurde von der evangelischen Bevölkerung als Provokation empfunden.

Die bisher getrennten Generalsynoden in Ansbach und Bayreuth tagten erstmals gemeinsam 1849, zunächst mit besonderer Genehmigung, erstmals gemeinsam als Vereinigte Generalsynode. Damit repräsentierte diese die gesamte Landeskirche. Ihre Kompetenzen wurden erheblich erweitert. Die Vereinigung wurde in der Folge zur Regel.

1850 wurden auf der Ebene der Gemeinden Kirchenvorstände als demokratisches Gremium eingeführt. Diese waren im Unterschied zu den Kirchenverwaltungen für rein kirchliche Angelegenheiten zuständig. Gemeinnützigen Zwecken hingegen widmete sich der 1843 ins Leben gerufene "Protestantische Missionsverein": Dieser wurde zehn Jahre nach seiner Gründung in den „Missionsverein der evangelisch-lutherischen Kirche“ umgewandelt. Er war der Vorläufer des Zentralverbands für Äußere Mission.

Die Vereinigung der beiden Generalsynoden wutfr 1881 endgültig festgeschrieben. Die Synode erhielt das Recht, bei der die Kirche betreffenden Gesetzgebung mitzuwirken. Nur fünf Jahre später dann der nächste Ankreuztermin im Kalender: 1886 wurde in Nürnberg der Landesverein für Innere Mission zunächst als reiner Dachverband gegründet. Erst kurz vor dem Ersten Weltkrieg nahm seine Bedeutung zu. Er fusionierte 1957 mit dem Evangelischen Hilfswerk zum Diakonischen Werk Bayern.

1905 zog die Diakonenanstalt in Nürnberg, die bereits 1890 vom Landesverein für Innere Mission gegründet worden ist, nach Rummelsberg um. Ihre erfolgreiche Entwicklung begann jedoch erst nach dem Ersten Weltkrieg.

Durch die Kirchengemeindeordnung (KGO) erhielten die Kirchengemeinden im Jahr 1911 den Status einer Körperschaft. Hinfort waren sie damit eigene Rechtspersönlichkeiten.

Das Jahr 1920 bedeutete dann das Ende der Monarchie, wonach die landesherrliche Kirchengewalt fortfiel. Die Kirche wurde damit unabhängig vom Staat. Daher gab sie sich eine eigene Verfassung und bezeichnetr sich nunmehr, nach der endgültigen Abtrennung der Reformierten, als „Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern rechts des Rheins“.

Der Nationalsozialismus brachte Verfolgung, Krieg und Vernichtung über Deutschland. Den evangelischen Kirchen bescherte die NS-Diktatur außerdem einen verheerenden Kirchenkampf. Landesbischof Meiser, der mit der Bekennenden Kirche zusammenarbeitete, lehnte 1934 die Unterstellung unter die dem NS-Staat nahestehende Reichskirche ab. Deren Versuch, die bayerische Landeskirche durch einen Gewaltakt zu unterwerfen, scheiterte an der fast geschlossenen Ablehnung durch Pfarrerschaft und Kirchenvolk.

Die offizielle Kirche schwankte zwischen Anpassung, Widerstand und Ergebung. Andererseits bekannten sich Gemeindeglieder mutig gegen die herrschende Staatsideologie. Das Eingeständnis ihrer Schwäche und Schuldhaftigkeit, den Ungeist der Nazis nicht früh genug erkannt und zu wenig dagegen gekämpft zu haben, formulierte auch die bayerische Landeskirche im "Stuttgarter Schuldbekenntnis".

Die heutige Gestalt der Landeskirche ist wesentlich bestimmt vom Jahr 1945. Nach Kriegsende wurde parallel zum äußeren und inneren Aufbau die diakonische, soziale und publizistische Arbeit ausgeweitet. Zur Unterstützung von Bedürftigen, namentlich der Heimatvertriebenen, gründet Landesbischof Meiser 1945 das Evangelische Hilfswerk. Dieses wurde an die Organisationen der Inneren Mission angebunden. Es war ein Muster für die gesamte EKD.

Die Herbstsynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern beschloss 1947 den Beitritt als Gliedkirche zur Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD), die im folgenden Jahr auf einer Synode in Eisenach offiziell gegründet wird. Direkt nach der Gründung der VELKD trat die bayerische Landeskirche im Jahr 1948 auch, unter Wahrung ihres Bekenntnisstandes, dem von Lutheranern, Unierten und Reformierten gegründeten Kirchenbund der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei.

27 Jahre später, 1975, stimmteLandesbischof Johannes Hanselmann kurz nach seinem Amtsantritt der Einführung der Frauenordination in der bayerischen Landeskirche - als einer der letzten innerhalb der EKD - zu. Einige Beschränkungen für den Einsatz von Pfarrerinnen traten erst in den 90er Jahren außer Kraft. Examinierte Theologinnen konnten bereits seit 1945 als Vikarinnen einen eingeschränkten Dienst ausüben. Hanselmanns Vorgänger Hermann Dietzfelbinger hielt bis zuletzt an seinen Vorbehalten gegen eine völlige Gleichstellung der Frauen im kirchlichen Dienst fest.

Ein weiterer bedeutender Schritt dann 1998: Mit der Erklärung zum Thema „Christen und Juden“ stellte die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ihr Verhältnis zum Judentum auf eine neue Basis und betonte die gemeinsame Grundlage beider Religionen im Alten Testament. Sie erkannte die Mitverantwortung der damaligen Kirche für die Entstehung des Antijudaismus und für die Ermordung von Millionen Menschen jüdischer Abstammung in der Zeit des Dritten Reiches an. Zum Abbau von Vorurteilen wünschte sie regelmäßige Begegnungen mit Vetreterinnen und Vertretern der jüdischen Gemeinden.

Und heute? Heute ist die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern eine Institution, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Zeitgenossen Rechnung trägt.