„VivaVoce – Du bist da“
Den Geburtstagssong „Du bist da“ von VivaVoce anhören:Hier können Sie die Notensätze zu dem Lied downloaden
Besondere Ereignisse aus 200 Jahren Geschichte der bayerischen Landeskirche
1801
Der Fall des aus der Pfalz stammenden evangelisch-reformierten Weinwirts Michel wird zum Präzedenzfall für die Durchsetzung der juristischen Gleichberechtigung der Protestanten. Der Münchener Stadtrat hatte ihm zunächst das Bürgerrecht verweigert. Kurfürst Max IV. Josef setzt mit seinem Toleranzreskript zum ersten Mal in der Praxis durch, dass die Gewährung des Bürgerrechts nicht mehr von der katholischen Konfession abhängig gemacht werden darf.
1803
Das Edikt über die Religionsfreiheit in Franken und Schwaben garantiert die freie Religionsausübung für die drei seit dem Westfälischen Frieden (1648) in Deutschland zugelassenen christlichen Bekenntnisse, nämlich Katholiken, Lutheraner und Reformierte, auch in den neubayerischen Gebieten. Sie erwerben damit das Recht, Gemeinden zu bilden.
1808
Aufgrund des Organischen Edikts entsteht für die „Protestantische Gesamtgemeinde“ im Königreich Bayern, die aus vielen ehemals eigenständigen Landeskirchen zusammengesetzt ist, mit dem Generalkonsistorium zum ersten Mal ein zentrales Leitungsorgan. Dieses ist allerdings keine selbstständige Behörde, sondern nur eine besondere Abteilung der „Section für kirchliche Gegenstände“ im Ministerium des Innern. Da es paritätisch besetzt ist, bestimmen Katholiken über die Geschicke der protestantischen Kirche mit.
1809
Durch das Religionsedikt erhalten die drei anerkannten Konfessionen den Status öffentlich-rechtlicher Korporationen. Damit verbunden war die Einrichtung von Synoden auf der Ebene der Dekanate. Seit diesem Zeitpunkt tagen diese regelmäßig jährlich.
1818
Mit der Verfassung des bayerischen Staates erhält die vom Staat abhängige protestantische Kirche durch das so genannte Protestantenedikt ihre erste dauerhafte Organisation mit einer eigenen Kirchenleitung. Diese Funktion bekleidet bis zum Ende der Monarchie das Oberkonsistorium in München, an dessen Spitze ein Kollegium aus evangelischen Juristen und Theologen steht. Diese Behörde untersteht aber weiterhin dem Innenministerium, ab 1849 dem Kultusministerium. Ihr untergeordnet sind drei Konsistorien in Ansbach, Bayreuth und Speyer (letzteres nur bis zur Abtrennung der pfälzischen Landeskirche im Jahre 1848).
1823
Die im Protestantenedikt vorgesehenen Generalsynoden halten ihre ersten Tagungen ab, und zwar getrennt in den drei Konsistorialbezirken. Ihre Mitglieder werden von den Dekanatssynoden gewählt. Damit kommt erstmals ein demokratisches Element in der Kirchenverfassung zum Zuge, und es wirken Laien, wenn auch zunächst in der Minderheit, an der kirchlichen Verwaltung mit.
1824
König Max Joseph gestattet den Protestanten für ihre Organisation die Bezeichnung „Kirche“. Bisher war diese offiziell mit „Protestantische Gesamtgemeinde“ umschrieben worden mit Rücksicht auf die katholische Kirche. Deren Vertreter reklamierten aufgrund ihres Selbstverständnisses den Begriff ausschließlich für sich.
1834
Zum Zweck der Verwaltung des ortskirchlichen Vermögens werden auf Gemeindeebene die Kirchenverwaltungen eingeführt. Damit erhalten die Ortskirchengemeinden einen Teil ihrer Selbstverwaltung zurück.
1837
Wilhelm Löhe geht als Pfarrer in das mittelfränkische Neuendettelsau, wo er eine ungeahnte Wirksamkeit entfaltet. Er begründet sowohl die äußere Missionstätigkeit, aus der in Nordamerika die amerikanischen lutherischen Kirchen hervorgehen, als auch die Neuendettelsauer Diakonissenanstalt als bedeutendste diakonische Einrichtung in Bayern. Kirchenpolitisch unterstützt er die konfessionelle Profilierung der bayerischen Kirche als einer entschieden lutherischen.
1845
König Ludwig I. hebt die sieben Jahre zuvor erlassene Kniebeugungs-Ordre auf. Durch diese sollten alle Angehörigen des Heeres verpflichtet werden, beim Vorüberzug eines Priesters mit dem Allerheiligsten niederzuknien. Dies hatte zu Gewissenskonflikten auf Seiten der protestantischen Soldaten geführt und wurde von der evangelischen Bevölkerung als Provokation empfunden.
1849
Die bisher getrennten Generalsynoden in Ansbach und Bayreuth tagen, zunächst mit besonderer Genehmigung, erstmals gemeinsam als Vereinigte Generalsynode. Damit repräsentiert diese die gesamte Landeskirche. Ihre Kompetenzen werden erheblich erweitert. Die Vereinigung wird in der Folge zur Regel.
1850
Auf der Ebene der Gemeinden werden Kirchenvorstände als demokratisches Gremium eingeführt. Diese sind im Unterschied zu den Kirchenverwaltungen für rein kirchliche Angelegenheiten zuständig.
1853
Der 1843 gegründete „Protestantische Missionsverein“ wird in den „Missionsverein der evangelisch-lutherischen Kirche“ umgewandelt. Er ist der Vorläufer des Zentralverbands für Äußere Mission.
1881
Die Vereinigung der beiden Generalsynoden wird endgültig festgeschrieben. Die Synode erhält das Recht, bei der die Kirche betreffenden Gesetzgebung mitzuwirken.
1886
In Nürnberg wird der Landesverein für Innere Mission zunächst als reiner Dachverband gegründet. Erst kurz vor dem Ersten Weltkrieg nimmt seine Bedeutung zu. Er fusioniert 1957 mit dem Evangelischen Hilfswerk zum Diakonischen Werk Bayern.
1905
Die Diakonenanstalt in Nürnberg, die bereits 1890 vom Landesverein für Innere Mission gegründet worden ist, zieht nach Rummelsberg um. Ihre erfolgreiche Entwicklung beginnt jedoch erst nach dem Ersten Weltkrieg.
1911
Durch die Kirchengemeindeordnung (KGO) erhalten die Kirchengemeinden den Status einer Körperschaft. Hinfort sind sie damit eigene Rechtspersönlichkeiten.
1920
Nach dem Ende der Monarchie fällt die landesherrliche Kirchengewalt fort. Die Kirche wird damit unabhängig vom Staat. Daher gibt sie sich eine eigene Verfassung und bezeichnet sich nunmehr, nach der endgültigen Abtrennung der Reformierten, als „Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern rechts des Rheins“.
1934
Landesbischof Meiser, der mit der Bekennenden Kirche zusammenarbeitet, lehnt die Unterstellung unter die dem NS-Staat nahestehende Reichskirche ab. Deren Versuch, die bayerische Landeskirche durch einen Gewaltakt zu unterwerfen, scheitert an der fast geschlossenen Ablehnung durch Pfarrerschaft und Kirchenvolk.
1945
Zur Unterstützung von Bedürftigen, namentlich der Heimatvertriebenen, gründet Meiser das Evangelische Hilfswerk. Dieses wird an die Organisationen der Inneren Mission angebunden. Es war ein Muster für die gesamte EKD.
1947
Die Herbstsynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern beschließt den Beitritt als Gliedkirche zur Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD), die im folgenden Jahr auf einer Synode in Eisenach offiziell gegründet wird.
1948
Direkt nach der Gründung der VELKD tritt die bayerische Landeskirche auch, unter Wahrung ihres Bekenntnisstandes, dem von Lutheranern, Unierten und Reformierten gegründeten Kirchenbund der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei.
1975
Landesbischof Johannes Hanselmann stimmt kurz nach seinem Amtsantritt der Einführung der Frauenordination in der bayerischen Landeskirche - als einer der letzten innerhalb der EKD - zu. Einige Beschränkungen für den Einsatz von Pfarrerinnen treten erst in den 90-er Jahren außer Kraft. Examinierte Theologinnen konnten bereits seit 1945 als Vikarinnen einen eingeschränkten Dienst ausüben. Hanselmanns Vorgänger Hermann Dietzfelbinger hielt bis zuletzt an seinen Vorbehalten gegen eine völlige Gleichstellung der Frauen im kirchlichen Dienst fest.
1998
Mit der Erklärung zum Thema „Christen und Juden“ stellt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ihr Verhältnis zum Judentum auf eine neue Basis und betont die gemeinsame Grundlage beider Religionen im Alten Testament. Sie erkennt die Mitverantwortung der damaligen Kirche für die Entstehung des Antijudaismus und für die Ermordung von Millionen Menschen jüdischer Abstammung in der Zeit des Dritten Reiches an. Zum Abbau von Vorurteilen wünscht sie regelmäßige Begegnungen mit Vetreterinnen und Vertretern der jüdischen Gemeinden.
Buchtipp zur näheren Information: „Handbuch der Geschichte der Evangelischen Kirche in Bayern“, hrsg. von Gerhard Müller, Horst Weigelt und Wolfgang Zorn, Zweiter Band 1800-2000, St. Ottilien 2000, (mit zahlreichen Hinweisen auf weiterführende Literatur zum Thema).
Weitere Auskünfte zu Daten oder Quellenmaterial erteilt das Landeskirchliche Archiv der ELKB (Dr. König): Tel. 0911/58869-36, E-Mail archiv@elkb.de.



