Als getrennte Eltern gemeinsam für die Kinder sorgen – eine anspruchsvolle Aufgabe
Die Scheidung/ Trennung der Eltern löst zwar deren Partnerschaft, entbindet sie aber nicht von ihrer elterlichen Verantwortung. Diesem Gedanken wird mit der Belassung der gemeinsamen elterlichen Sorge Rechnung getragen. Es wird den Eltern die Möglichkeit eröffnet, gleichberechtigt eine Neuaufteilung der elterlichen Aufgaben vorzunehmen, die der veränderten Situation der Familie und vor allem den Bedürfnissen des Kindes/ der Kinder entspricht. Unter elterlichen Aufgaben sind die Erziehung, die Betreuung und die Versorgung der Kinder zu verstehen. Diese Aufgaben sollten im Falle einer elterlichen Trennung in einer Weise verteilt werden, die keinen der beiden Elternteile übermäßig belastet und keinen von der Personensorge mehr oder weniger ausschließt.
Die nachfolgenden Ausführungen zur Gestaltung von Betreuungsregelungen sind nicht als Forderungen, sondern als Orientierungshilfe für Eltern in der Trennungssituation zu verstehen und sollen sie dabei unterstützen, eine für ihre familiäre Situation optimale Betreuungsregelung zu entwickeln.
>> Elternschaft nach Trennung/ Scheidung und ihre Ausgestaltung
>> Kinder in der Trennungssituation – altersspezifische Reaktionen und Betreuungsregelungen
>> Berücksichtigung individueller Merkmale des Kindes
>> Berücksichtigung der Bedingungen auf der Elternebene
>> Berücksichtigung familiärer Rahmenbedingungen
>> Was tun, wenn es Probleme bei der Umsetzung der Betreuungsregelung gibt?
Elternschaft nach Trennung/ Scheidung und ihre Ausgestaltung
Bei der Gestaltung von Betreuungsregelungen ist vor allem zu beachten, dass sie es dem Kind ermöglichen, seine spezifischen Beziehungen zu beiden Eltern zu erhalten und weiter zu entwickeln. Eine Betreuungsregelung beinhaltet drei Gestaltungsbereiche: Häufigkeit, Dauer und inhaltliche Ausgestaltung. Die Gestaltung dieser Bereiche sollte sich nach den familiären Gegebenheiten richten. Diese lassen sich drei Ebenen zuordnen: Ebene des Kindes, Elternebene und die Ebene der familiären Rahmenbedingungen.
Kinder in der Trennungssituation – altersspezifische Reaktionen und Betreuungsregelungen
Die Bedeutung, die Eltern für ihr Kind haben, variiert mit seinem Alter und seinem Entwicklungsstand. Betreuungsregelungen sollten so weit als möglich dieser Bedeutung entsprechen.
„Ihr seid meine Welt“
Für Kinder unter drei Jahren bilden die Eltern und andere Personen in der Umgebung des Kindes die soziale Umwelt. In der Interaktion mit ihnen lernt es, sich abzugrenzen und mit seiner Umwelt gezielt in Beziehung zu treten. Dieser Lernvorgang wird erleichtert, wenn die soziale Umwelt stabil ist. Stabil bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass die Personen permanent anwesend sein müssen. Wichtig ist, dass sie in regelmäßigen Abständen einen Teil der Umwelt des Kindes bilden. Mit einer elterlichen Trennung verändert sich die soziale Umwelt des Kindes weitgehend, was es in seinem Bemühen verunsichern kann, Umwelt zu „erschaffen“ und Beziehungen zu entwickeln. Reaktionen des Kindes auf diese Verunsicherung können sein: Erhöhte Weinerlichkeit, Unruhe bis hin zu Verstörtheit, Verlust gerade erworbener Fertigkeiten, Ängstlichkeit allem Neuen gegenüber und Rückzug auf sich selbst.
Eine Möglichkeit, das Kind bei der Bewältigung der elterlichen Trennung zu unterstützen, ist die Konzeption einer Betreuungsregelung, die inmitten der Veränderungen ein gewisses Maß an Stabilität garantiert. Voraussetzung dafür ist, dass beide Eltern und andere bedeutende Personen Bestandteil der Umwelt des Kindes bleiben. Grundsätzlich sind deshalb häufige (in der Woche drei bis vier) Kontakte, in den meisten Fällen des Vaters, von ein bis drei Stunden Dauer sinnvoll. Sie sollten zunächst in einer dem Kind vertrauten Umgebung, dann abwechselnd in beiden elterlichen Haushalten stattfinden. Dem Kind wird der Übergang in die zunächst noch fremde Umgebung durch die Mitnahme von bekannten Gegenständen erleichtert. „Rituale“ (wie z.B. Begrüßungsrituale, Spielhandlungen, die nach einem festen Schema ablaufen oder Essensrituale), die sich in der Eltern-Kind-Beziehung entwickelt haben, sollten auch in der neuen Umgebung durchgeführt werden. Sie geben dem Kind das Gefühl von Kontinuität und damit Sicherheit. Mit der Zeit wird die fremde Umgebung zur vertrauten. Ein häufiger Wechsel von einem elterlichen Haushalt in den anderen ist damit in der Regel auch für kleine Kinder unproblematisch; er wird zur Alltagsroutine.
„Mama, wenn ich ganz lieb bin, kommt dann der Papi zurück?“ (Anna, 5 Jahre)
Für das Kind im Alter von 3 bis ca. 6 Jahren bedeutet die Trennung der Eltern zunächst auch die Trennung des ausziehenden Elternteils von ihm selbst. Da Zuneigung in diesem Alter noch über konkrete gemeinsame Aktivitäten definiert wird, kommt die geringere Verfügbarkeit eines oder beider Elternteile in der Trennungssituation für das Kind einem Liebesentzug gleich. Dieser wird zusätzlich auf eigenes Fehlverhalten zurückgeführt, da sich die Kinder in diesem Alter noch als Verursacher aller Ereignisse begreifen. Sie reagieren deshalb auf die elterliche Trennung häufig mit Schuldgefühlen und dem Versuch, die Eltern durch Wohlverhalten wiederzuvereinigen. Diese Bemühungen bleiben in der Regel erfolglos, was zu heftigen Aggressionen oder zu Resignation führen kann.
Für Kinder der beschriebenen Altersgruppe ist es wichtig, auf die Trennung der Eltern vorbereitet zu sein und es muss ihnen immer wieder versichert werden, dass die elterliche Trennung nicht die Trennung vom Kind bedeutet. Wichtig ist dabei, dass diese Versicherung auch durch häufigen Kontakt mit beiden Eltern untermauert wird. Vor allem ist darauf zu achten, dass eine Betreuungsregelung gefunden wird, die es dem Kind erlaubt, liebgewordene gemeinsame Aktivitäten mit dem jeweiligen Elternteil aufrechtzuerhalten und neue zu entwickeln. In die Gestaltung einer derartigen Betreuungsregelung können Kinder in diesem Alter bereits einbezogen werden. Sie sind durchaus fähig, Aktivitäten zu benennen, die sie gerne mit dem jeweiligen Elternteil unternehmen. Eine annähernde Gleichverteilung der Betreuung zwischen den Eltern wirkt sich für Kinder dieser Altersgruppe in der Regel positiv aus, denn sie können sich aufgrund der gemeinsam verbrachten Zeit von beiden Eltern geliebt fühlen.
„Ist der Papa traurig, weil er in F. wohnen muss?“ (Gerd, 7 Jahre)
„Wenn meine Eltern sich streiten, beruhige ich immer meine Mutter hinterher.“ (Renate, 8 Jahre)
Zwischen dem fünften und sechsten Lebensjahr begreifen Kinder, dass Menschen unterschiedliche Bedürfnisse haben. Mit der Erkenntnis der Bedürfnisse anderer fühlen sich die Kinder verpflichtet, den Wünschen beider Eltern gerecht zu werden, was in der Trennungssituation besonders schwierig ist, da sich die elterlichen Wünsche widersprechen können. Die Anstrengungen, die diese Kinder in der Trennungsphase unternehmen, um ihre beiden Eltern „glücklich“ zu machen, werden deshalb häufig von Loyalitätskonflikten begleitet und kosten viel Energie.
Zusätzlich machen die Kinder oft die Erfahrung, dass alle Bemühungen nicht dazu beitragen, die Eltern wieder fröhlich zu stimmen. Sie begreifen ihre Erfolglosigkeit als eigene Unfähigkeit, auch als eigene Bedeutungslosigkeit. Dies kann in der Trennungssituation zu Resignation, zu tiefer Trauer und nachhaltiger Beeinträchtigung des Selbstwertgefühls führen. Andererseits verstehen sie, dass das Bedürfnis der Eltern, sich zu trennen, unabhängig von deren Beziehung zu den Kindern ist und geben sich deshalb nicht mehr die Schuld an ihrer Trennung. So wie sie sich um das Wohlergehen ihrer Eltern sorgen, erwarten sie auch, dass „gute“ Eltern den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht werden. Dabei sind sie noch auf konkrete Handlungen angewiesen, um sich geliebt zu fühlen.
Bei der Gestaltung von Betreuungsregelungen sollte deshalb darauf geachtet werden, dass die Kinder genügend Zeit, sowohl in Alltagssituationen als auch an Wochenenden und in den Ferien, mit demjenigen Elternteil verbringen, mit dem sie nicht überwiegend zusammenleben. So können sie das Gefühl entwickeln, auch diesen Elternteil bei Alltagsproblemen zu unterstützen und ihm durch gemeinsame Aktivitäten in der Freizeit Freude zu bereiten. Kinder in diesem Alter sind zudem sehr daran interessiert, das soziale Umfeld beider Eltern kennenzulernen. Es trägt zu ihrer Beruhigung bei, wenn sie das Gefühl haben, ihr Elternteil sei nichtallein. Positiv ist, wenn es gelingt, die Kinder in der Weise in das soziale Umfeld zu integrieren, dass sie sich in beiden Haushalten zu Hause fühlen können.
„Ich find es total gemein, die Ilse (Mutter) einfach im Stich zu lassen. Jetzt soll ich noch zu ihm gehen und er tut, als sei nichts gewesen. Und dann hält er nicht, was wir ausgemacht haben.“ (Peter, 10 Jahre)
„Wenn man sauer ist auf die Mutti, schiebt man die ganze Schuld auf sie, rennt hoch auf sein Zimmer, knallt die Tür zu, macht Musik an und spielt mit Krach.“ (Barbara, 11 Jahre)
Die Aussagen der Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren entsprechen der erworbenen Fähigkeit, Ursache und Wirkung der Handlungen von Beziehungspartnern zu erfassen und zu bewerten. Grundlage der Bewertungen ist eine Schwarz-Weiß-Sicht, gemäß derer ein „Schuldiger“ und ein „Nichtschuldiger“ identifiziert werden. Bei starken Konflikten zwischen den Eltern kann die Solidarisierung mit einem Elternteil erfolgen, vielfach mit dem aus der Sicht des Kindes „Nichtschuldigen“.
Möglich ist aber auch, dass die Kinder durch das Miterleben von elterlichen Streitereien die Achtung vor beiden Eltern verlieren und sie in ihrer Rolle als Erzieher oder Ratgeber nicht mehr akzeptieren. Dies erschwert ihre Disziplinierung und kann zu Verhaltensauffälligkeiten führen. Manchmal versuchen die Kinder nun ihrerseits die Führung zu übernehmen, was sie meist überfordert. Oder sie versuchen, die Eltern gegeneinander auszuspielen. Erhalten Kinder jedoch angemessene Unterstützung von beiden Eltern, sind sie gerade in dieser Entwicklungsstufe durchaus fähig, ihr Leben neu zu ordnen, Gefühle der Verlassenheit, Ablehnung und Hilflosigkeit zu bewältigen und für Teilbereiche ihres Lebens die Verantwortung selbst zu übernehmen.
Bei der Konzeption von Betreuungsregelungen sind Kinder in diesem Alter soweit als nur irgend möglich einzubeziehen. Damit eröffnen sich für das Kind Handlungsmöglichkeiten, die das Gefühl der Hilflosigkeit überwinden helfen und die Entwicklung von altersangemessenen Bewältigungsstrategien in der Situation fördern. Zunächst ist zu klären, welche Erwartungen und Bedürfnisse das Kind mit dem jeweiligen Elternteil verbindet und, aus der Sicht des Kindes nicht weniger von Bedeutung, welchen Beitrag das Kind zum Wohlbefinden des jeweiligen Elternteils leisten kann.
Dann sollten die Zeitpläne der Eltern und der des Kindes aufeinander abgestimmt werden. Wichtig ist dabei, dass die außerfamiliären Verpflichtungen und Aktivitäten des Kindes ebenso berücksichtigt und respektiert werden wie die der Eltern. Ist dies gewährleistet, entwickeln Kinder oft einen erstaunlichen Einfallsreichtum, wenn es darum geht, eine Regelung zu finden, die der spezifischen Situation der Familie angemessen ist. In der Regel sind die Kinder der beschriebenen Altersgruppe darauf bedacht, „gerechte“ Regelungen mitzuentwickeln, d.h. darauf zu achten, dass kein Familienmitglied benachteiligt wird.
„Keiner kümmert sich hier richtig um uns, wir können machen, was wir wollen.“ (Fabian, 13 Jahre)
„Es ist besser für meine Eltern, wenn sie sich trennen, sie haben ja nur noch gestritten.“ (Anja, 14 Jahre)
Im Alter von 10 bis 15 Jahren entwickeln Kinder eine Sicht von Beziehungen, die es ihnen erlaubt, ihre Familie wie ein neutraler Dritter zu betrachten. Sie sind damit fähig, ihre eigene und die Stellung anderer innerhalb eines Beziehungsnetzes zu erkennen. Ebenso ist es ihnen möglich, die Bedeutung einzuschätzen, die bestimmte Beziehungen für sie selbst und andere haben. Diesen Kindern ist es wichtig, einen festen Lebensmittelpunkt zu haben. Bei welchem Elternteil sie diesen wählen, ist nicht nur abhängig von der Eltern-Kind-Beziehung, sondern auch von der Bedeutung der Beziehungen, die das Kind außerhalb der Familie aufgebaut hat. Den Kontakt zum außerhalb lebenden Elternteil gestalten sie gemäß der wahrgenommenen Bedeutung der jeweiligen Eltern-Kind-Beziehung für ihre eigene Entwicklung. Dieser ist, was die zeitlichen Abstände und die Dauer anbetrifft, eher unregelmäßig.
Die Eltern sollten dies akzeptieren, solange die eigene Lebensgestaltung nicht darunter leidet. Ist dies der Fall, können mit den jugendlichen Kindern Vereinbarungen getroffen werden, die für beide Seiten akzeptabel sind. Wichtig ist, dass diese Vereinbarungen einen Kompromiss zwischen den Bedürfnissen des Kindes und denen des Elternteils darstellen und damit dem Kind nicht das Gefühl geben, abgeschoben oder zu stark gebunden zu werden. Es ist notwendig, die Betreuungsregelung über die Zeit hinweg dem Alter des Kindes entsprechend abzuändern. Nicht altersgemäße Betreuungsregelungen können für Kinder und Eltern zu einem ständigen Konfliktherd werden und verfehlen damit ihr Ziel, die positive Entwicklung der Beziehungen zwischen Kind und Eltern zu fördern.
Berücksichtigung individueller Merkmale des Kindes
Neben alters- bzw. entwicklungsspezifischen Erfordernissen sind die individuellen Merkmale des Kindes bei der Gestaltung von Betreuungsregelungen zu berücksichtigen, wie z.B. sein Temperament, seine Intelligenz oder die physische Verfassung, aber auch die Erfahrungen, die es in seiner Familie machte und die Fähigkeiten, die es erwerben konnte. Manche Kinder kommen mit organisatorisch aufwendigen Betreuungsregelungen gut zurecht, für andere wirken solche Regelungen verwirrend und verunsichernd. Im Falle von Gewalterfahrungen in der Familie kann ein begleiteter Umgang sinnvoll sein (Umgang in Anwesenheit eines professionellen Dritten), um dem Kind zu ermöglichen, positive Erfahrungen mit diesem Elternteil zu machen.
Berücksichtigung der Bedingungen auf der Elternebene
Die Erarbeitung einer Betreuungsregelung, die beiden Eltern die Möglichkeit gibt, ihr Kind verantwortlich zu betreuen, setzt voraus, dass sich die Eltern gegenseitig in ihrer Bedeutung für das Kind akzeptieren und respektieren. Diese Voraussetzung kann nicht allein durch die gesetzliche Belassung der gemeinsamen elterlichen Sorge geschaffen werden. Vielmehr stehen die Eltern vor der schwierigen Aufgabe, trotz gegenseitiger Verletzungen und/ oder weiterbestehender Konflikte, wenn notwendig mit professioneller Unterstützung, eine gemeinsame Basis zu finden, die ihre Kooperation als Eltern ermöglicht.
Für Kinder besonders schmerzlich ist es, wenn sich ein Elternteil zurückzieht, wie dies vor allem bei Vätern vorkommt. Es ist zu hoffen, dass die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach einer Trennung/ Scheidung allen Vätern deutlich macht, dass sie nach wie vor Verantwortung für ihre Kinder tragen.
Berücksichtigung familiärer Rahmenbedingungen
Zusätzlich haben die Rahmenbedingungen der Familie nach der Scheidung wesentlichen Einfluss auf die Möglichkeiten zur Gestaltung und Umsetzung von Betreuungsregelungen. Als familiäre Rahmenbedingungen sind vor allem zu nennen: Entfernung der elterlichen Haushalte, Kindergarten- und Schulbesuch der Kinder, Ausstattung der Haushalte, finanzielle Situation, Berufstätigkeit der Eltern und soziale Umwelt.
Auch kleinere Kinder können einen häufigen Wechsel bzw. einen Wechsel im Tagesablauf zwischen den elterlichen Haushalten gut verkraften, wenn sich diese in räumlicher Nähe zueinander befinden und Kindergarten oder Schule von beiden Wohnorten ähnlich weit entfernt sind. Wenn sich darüber hinaus die Arbeitszeiten der Eltern flexibel gestalten lassen oder sich in etwa ergänzen und die finanzielle Situation so ist, dass beide Haushalte kindgerecht eingerichtet werden können, sind von den Rahmenbedingungen her optimale Bedingungen für eine Betreuungsregelung gegeben, die beide Eltern in die Betreuung und Erziehung des Kindes einbindet. Selten jedoch entsprechen die einzelnen Rahmenbedingungen einer Familie vollständig diesem Idealfall.
Vor allem die finanzielle Situation getrennter bzw. geschiedener Familien, insbesondere die der allein erziehenden Mütter ist oft problematisch und vielfach wird zwischen den ehemaligen Partnern nur der Mangel verteilt. Unzureichend sind auch die Möglichkeiten, Arbeitszeiten aufeinander abzustimmen, da die vorherrschende Arbeitsorganisation familiäre Belange zu wenig berücksichtigt.
Dennoch lohnt es sich, alle vorhandenen Möglichkeiten auszuloten und sie bei der Konzeption von Betreuungsregelungen zu nützen. Kinder sind in dieser Hinsicht oft die besten Ratgeber, da sie in ihrem Bedürfnis, zu beiden Eltern enge Beziehungen zu pflegen, oft Möglichkeiten finden, wo Erwachsene Hindernisse sehen. Letztendlich ist das Bemühen beider Eltern oder auch nur eines Elternteils um eine Betreuungsregelung, die den Bedürfnissen des Kindes entspricht, ausschlaggebender für die positive Entwicklung des Kindes als eine in jeder Hinsicht optimale Regelung.
Was tun, wenn es Probleme bei der Umsetzung der Betreuungsregelung gibt?
Die Konzeption einer Betreuungsregelung sollte immer Hinweise darauf enthalten, welche Schritte die Eltern unternehmen wollen, wenn Veränderungen der Regelung vorzunehmen sind. Denn eine Betreuungsregelung gilt nicht für alle Zeit, sondern entwickelt sich dynamisch. So wird mit zunehmendem Abstand zum Trennungsgeschehen vielleicht manches möglich, was für die Eltern zunächst undenkbar schien. Wichtig ist, dass sich getrennte Eltern immer wieder gemeinsam darum bemühen, die übernommene Betreuungsregelung den sich verändernden Bedürfnissen der getrennten Familie anzupassen. Der Gang zum Gericht sollte dabei als letztes Mittel angesehen werden. Denn eine Vorgehensweise, welche die Eltern nicht zu Gegnern macht, sondern sie befähigt, im Sinne des Kindeswohls zu kooperieren, ist die beste Gewähr dafür, dass sich die Kinder trotz des für sie immer schmerzlichen Scheidungs- bzw. Trennungsgeschehens langfristig von beiden Elternteilen geliebt fühlen.
Text: Rotraut Oberndorfer


