Pressemitteilung vom 29.10.2009
Keine verkaufsoffenen Marktsonntage in der Adventszeit
Bayerischer Städtetag unterstützt Forderung der Landeskirche
Evangelische Kirchengemeinden sollen darauf hinwirken, dass Kommunen auch am 1. Advent, den 29. November, keinen verkaufsoffenen Marktsonntag ansetzen, so die Bitte der Chefjuristin der bayerischen Landeskirche, Karla Sichelschmidt in einem Rundschreiben an alle Kirchengemeinden. Bei wörtlicher Auslegung des geltenden Ladenschlussgesetzes sei es zwar möglich, am 29. November einen Marktsonntag zu gestatten. Doch eine derartige Praxis widerspräche dem Sinn und Zweck des Ladenschlussgesetzes, so Sichelschmidt, das eindeutig die Absicht habe, die Adventssonntage vor weiterer Kommerzialisierung zu schützen.
Die Präsidentin der Landessynode, Dorothea Deneke-Stoll hatte bereits im Sommer in dieser Sache den Bayerischen Städtetag um Unterstützung gebeten. Dieser teilt die Rechtsauffassung der Landeskirche und hat seinen Mitgliedsstädten und –gemeinden empfohlen, den 1. Adventssonntag am 29. November nicht zu einem verkaufsoffenen Marktsonntag zu erklären.
Landesbischof Johannes Friedrich hatte sich an die Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung gewandt mit der Bitte, für die Umsetzung und den Verwaltungsvollzug im Sinne dieser Auslegung Sorge zu tragen.
München, 29. Oktober 2009
Johannes Minkus, Pressesprecher

