Pressemitteilung vom 21.5.2010
Landeskirche bietet Soforthilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs
Rechtliche und therapeutische Unterstützung möglich
Opfer sexuellen Missbrauchs können von der Landeskirche finanzielle Unterstützung für einen Rechtsbeistand und für Therapie-Sitzungen erhalten. Damit hat der Landeskirchenrat seine bisherige Vorgehensweise bestätigt und konkretisiert.
„Wir können das Leid nicht ungeschehen machen, das Menschen durch sexuellen Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter erlitten haben“, so Landesbischof Friedrich, „aber wir wollen die Opfer nicht allein lassen“.
Unabhängig von den Ansprüchen auf Entschädigung und Schmerzensgeld, die Opfer vor allem gegen die Täter haben können, bietet die Landeskirche Unterstützung an, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Opfer sich in der schwierigen Lage befinden, dass die Therapiekosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
- Die Ansprechstelle für sexuellen Missbrauch hat so die Möglichkeit, schon nach einem Erstkontakt einem Opfer einige Therapiestunden zur Klärung der eigenen Situation und des weiteren Vorgehens zu finanzieren. Auch die Kosten einer unabhängigen juristischen Erstberatung werden übernommen.
- Bei der Anhörung im Disziplinar- und Strafverfahren können die Kosten eines Rechtsbeistandes von der Landeskirche übernommen werden.
- Darüber hinaus soll den Opfern auch schnell und unbürokratisch therapeutische Unterstützung zur Bewältigung der Situation ermöglicht werden. So werden die Kosten für bis zu 20 Therapiestunden in Fällen von schwerem sexuellen Missbrauch von der Landeskirche übernommen. In besonders gelagerten Fällen kann darüber hinaus weitere Unterstützung geleistet werden.
Diese Kostenübernahme ist nicht abhängig vom Ausgang eines Strafprozesses, Disziplinarverfahrens oder von Verjährungsfristen. Die Leistungen kann bekommen, wer glaubhaft macht, dass Mitarbeitende der bayerischen Landeskirche gegen sie oder ihn eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verübt haben.
Selbstverständlich kommt die Landeskirche allen Ansprüchen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nach.
München, 21. Mai 2010
Johannes Minkus, Pressesprecher

