Pressemitteilung vom 15.5.2009

Keine Marktsonntage an Adventssonntagen!

Landessynodalausschuss kritisiert Planungen einzelner Kommunen

Der Landessynodalausschuss dringt darauf, dass die Adventszeit vor weiterer Kommerzialisierung geschützt wird. Der Wortlaut des geltenden Gesetzes, wonach an Sonntagen im Dezember keine Marktsonntage abgehalten werden dürfen, dürfe „nicht gegen die klare Intention des Rechts, die Adventssonntage von Ladenöffnungen auszunehmen, interpretiert werden“, so die Präsidentin der Landessynode, Dorothea Deneke-Stoll. Deshalb seien Bestrebungen einzelner Kommunen – wie derzeit in Regensburg – „strikt abzulehnen“, den 1. Adventsonntag, der in diesem Jahr im November liegt, als Marktsonntag für verkaufsoffen zu erklären.

„Wir appellieren an die bayerischen Kommunen, darauf Rücksicht zu nehmen, und an alle Kirchengemeinden, ihren Widerspruch gegen einen Marktsonntag am 1. Advent einzulegen. Und wir appellieren an den Gesetzgeber, die Möglichkeit einer sprachlichen Präzisierung des Gesetzeswortlauts zu prüfen, um dem Anliegen des Schutzes der Adventszeit unmissverständlich Rechnung zu tragen“, schrieb die Synodalpräsidentin heute in Briefen an den Vorsitzenden des Bayerischen Städtetags, Oberbürgermeister Hans Schaidinger, an den Präsidenten des Bayerischen Gemeindetags, 1. Bürgermeister Dr. Uwe Brandl, sowie an die Präsidentin des Bayerischen Landtags, Staatsministerin a.D. Barbara Stamm.

Deneke-Stoll weiter: „Wir erinnern daran, dass gerade die Adventszeit als traditionell ‚stille Zeit’ in besonderer Weise der Besinnung dienen will und nicht völlig der vorweihnachtlichen Geschäftigkeit geopfert werden sollte. Zudem bedarf es nach geltender Rechtslage eines besonderen Anlasses, um Marktsonntage abzuhalten. Allein die Aussicht auf florierende Geschäfte ist kein hinreichender Anlass im Sinne des Gesetzes.“

München, 15. Mai 2009
Johannes Minkus, Pressesprecher


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