Pressemitteilung vom 1.12.2009
Landesbischof Johannes Friedrich begrüßt Urteil zum Sonntagsschutz
Ausdrücklich begrüßt hat Landesbischof Johannes Friedrich die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz. Er sei sehr froh, dass das Bundesverfassungsgericht den „Sonntag vor weiterer Kommerzialisierung geschützt“ habe.
Er halte es für bemerkenswert, dass das Bundesverfassungsgericht dem Staat zur Pflicht gemacht habe, den Sonntag nicht nur wegen seiner weltlich-sozialen Bedeutung als Tag Arbeitsruhe zu schützen. Das Gericht habe darüber hinaus ausdrücklich klargestellt, dass der Sonntag in einem engen Zusammenhang mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit zu sehen sei. Der Staat müsse daher künftig den Sonntag als Tag kirchlichen Lebens schützen.
„Damit hat auch unser Eintreten für den Schutz aller vier Adventssonntage einen kräftigen Rückenwind bekommen“, hob Friedrich hervor. Besonders dankbar sei er, so Friedrich weiter, dass das Gericht insbesondere den Schutz von Familien und Arbeitnehmern über die Interessen des Handels gestellt habe. Mit dieser Entscheidung hätten die Richter festgestellt, dass der Sonntag nicht nur aus religiösen Gründen zu schützen sei, sondern als „Tag der Ruhe und Erholung ein unverzichtbares gesellschaftliches Kulturgut“ darstelle.
Friedrich kündigte an, das Urteil sorgfältig zu prüfen im Blick auf mögliche Konsequenzen für die Ladenschlussgesetze der Länder.
München, 1. Dezember 2009
Johannes Minkus, Pressesprecher

