Pressemitteilung vom 4.5.2009
„Frauen müssen geschützt werden vor dem Druck, abtreiben zu müssen“
Vor Bundestagsentscheidung: Synodalpräsidentin und Landesbischof werben für gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor der Entscheidung zu Spätabtreibungen
Synodalpräsidentin Dorothea Deneke-Stoll und Landesbischof Johannes Friedrich haben im Blick auf die vermutlich noch im Mai 2009 anstehende Entscheidung im Bundestag ihre Forderung nach einer gesetzlichen Beratungspflicht vor Spätabtreibung bekräftigt. „Der oftmals beobachtbare Automatismus zwischen der Diagnose einer wahrscheinlichen Behinderung des ungeborenen Lebens und der sofort darauf folgenden Abtreibung ist ein Skandal. Politisches und rechtliches Handeln ist darum überfällig“, so die beiden Spitzenrepräsentanten der bayerischen Landeskirche.
„Die betroffenen Frauen müssen geschützt werden vor jedem Druck, sofort abtreiben zu müssen. Sie brauchen deshalb die gesetzliche Regelung einer verpflichtenden Beratung – und zwar nicht nur durch Gynäkologen, sondern zusätzlich durch eine unabhängige Konfliktberatungsstelle, die eine ganzheitliche Beratung anbietet und auch mögliche Hilfen aufzeigt. Wir halten es für unbedingt notwendig, dass Frauen sich nicht mehr rechtfertigen müssen, neben der medizinischen Information auch eine psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen zu wollen, sondern dies vom Gesetz garantiert bekommen. Und die betroffenen Frauen brauchen eine rechtlich geschützte Mindestbedenkzeit von wenigstens drei Tagen, um auch zeitlich vor der Zumutung möglichst rascher Entscheidung geschützt zu werden.“
Bereits Ende November 2008 hatte die Landessynode gemeinsam mit Landesbischof und Landeskirchenrat eine gemeinsame Kundgebung „Ja zum Leben“ mit den genannten Forderungen verabschiedet. Der jetzt vorliegende fraktionsübergreifende Gruppenantrag der Bundestagsabgeordneten Singhammer (CSU), Griese (SPD), Göring-Eckart (Bündnis90/Die Grünen) und Ina Lemke (FDP) komme dem notwendigen Neuregelungsbedarf am nächsten, so Landesbischof und Synodalpräsidentin. „Dankbar anzuerkennen“ sei, dass darin immerhin zumindest eine Beratungspflicht der Ärzte sowie eine dreitägige Bedenkzeit festgeschrieben würden. Allerdings sei es nach kirchlicher Einsicht darüber hinaus „geboten, eine obligatorische weitere Beratung – unabhängig von denkbaren ärztlichen Interessen – gesetzlich festzuschreiben, die Frauen in dieser äußerst belastenden Lebensentscheidung beisteht“, so Deneke-Stoll und Friedrich.
München, 4. Mai 2009
Johannes Minkus, Pressesprecher

