Pressemitteilung vom 28.6.2011
Landesbischof befürwortet Entscheidungslösung bei Organspende
Der bayerische Landesbischof Johannes Friedrich befürwortet den Vorschlag einer „Entscheidungslösung“ bei der geplanten Neufassung des Transplantationsgesetzes. Nach diesem Vorschlag soll jeder Bürger, jede Bürgerin mindestens einmal im Leben gefragt werden, ob er oder sie zur Organspende bereit ist. Diese Erklärung soll dann im Personalausweis oder im Führerschein dokumentiert werden. Wichtig sei allerdings, so Friedrich, „dass niemand zu einer Entscheidung gezwungen werden darf, der sich nicht entscheiden will“. Es dürfe auch keine negativen Konsequenzen haben, „wenn sich jemand nicht entscheidet oder sich gegen eine Organspende ausspricht“, sagte Friedrich heute in München im Rahmen seines Medienempfangs.
Klar ablehnend äußerte sich Friedrich zur ebenfalls diskutierten „Widerspruchslösung“. Danach würde jeder Mensch als Organspender gelten, der sich nicht ausdrücklich gegen eine Organspende entscheidet. Es könne sehr unterschiedliche Gründe haben, wenn Menschen von der Möglichkeit des Widerspruchs keinen Gebrauch machen und darum dürfe ein fehlender Widerspruch keineswegs als Einverständnis zur Organspende gewertet werden, sagte Friedrich. „ Die Tatsache, dass in Umfragen sehr viele Bundesbürger die Organspende für richtig halten und dennoch nur sehr wenige selbst einen Organspendeausweis besitzen, deutet nicht nur auf Informationsdefizite und Aufklärungsbedarf hin. Sondern auch darauf, dass in dieser Frage Tiefenschichten der menschlichen Existenz und auch Urängste berührt sind, die es ernst zu nehmen gilt.“ Darüber hinaus halte er auch aus verfassungsrechtlichen Gründen eine „Widerspruchslösung“ in Deutschland für nicht möglich. „Die Entscheidung für die Organspende muss in völliger Freiheit geschehen“ betonte Friedrich.
München, 28. Juni 2011
Johannes Minkus, Pressesprecher

