Pressemitteilung vom 24.11.2010

Kandidaten für Bischofswahl vorgeschlagen - Synodale Arbeitskreise regen erstmals gemeinsame Kandidaten an

Die Sprecherinnen und Sprecher der drei synodalen Arbeitskreise haben heute in Neu-Ulm der Vorsitzenden des Wahlvorbereitungsausschusses, der Synodalpräsidentin Dorothea Deneke-Stoll gegenüber angeregt, folgende Persönlichkeiten auf den Wahlvorschlag für die Bischofswahl am 4. April 2011 zu setzen:

Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm

Oberkirchenrätin Susanne Breit-Keßler

Rektor Heinrich Götz

Oberkirchenrat Dr. Stefan Ark Nitsche

Oberkirchenrat Helmut Völkel          

Erstmals in der Geschichte der bayerischen Landessynode haben sich damit die synodalen Arbeitskreise auf eine gemeinsame Anregung verständigt. "Alle genannten Personen genießen hohes Ansehen innerhalb der Landeskirche und über Arbeitskreis-Grenzen hinweg", so die Sprecherinnen und Sprecher der Arbeitskreise. Die Arbeitskreise "Offene Kirche", "Gemeinde unterwegs" und "Dritter Arbeitskreis" verstehen sich nicht als Fraktionen, sondern als offen zugängliche Gruppen innerhalb der Landessynode. 

Das Bischofsgesetz regelt, dass die Wahl des Landesbischofs, der Landesbischöfin durch einen Wahlvorbereitungsausschuss unter Leitung der Synodalpräsidentin vorbereitet wird. Diesem Ausschuss gehören alle Mitglieder des Landessynodalausschusses an, der Landesbischof, sowie die Oberkirchenräte, die auch dem Berufungsausschuss angehören. 

Über die von den Arbeitskreisen benannten Personen hinaus können Kirchenvorstände, Pfarrkapitel, Dekanatsausschüsse, kirchliche Verbände und einzelne Synodale noch bis spätestens 7. Januar 2011 Anregungen für den Wahlvorschlag bei der Synodalpräsidentin abgeben. Der Wahlvorbereitungsausschuss ist an die Anregungen nicht gebunden. Er wäre allerdings verpflichtet, einen Vorschlag aufzunehmen, der von mindestens 25 Synodalen unterstützt wird. In diesem Fall dürfte jeder Synodale allerdings nur einen Kandidaten unterstützen. Laut Gesetz muss der Wahlvorbereitungsausschuss den Synodalen einen Wahlvorschlag unterbreiten, der mindestens zwei, jedoch höchstens sechs Namen enthält. 

Am Montag, den 4. April 2011 wird die Landessynode in der Münchner St. Matthäuskirche einen neuen Bischof/Bischöfin wählen. Die Amtszeit von Landesbischof Johannes Friedrich endet mit dem 31. Oktober 2011.

Laut Kirchenverfassung ist der Landesbischof ein Pfarrer oder eine Pfarrerin, der, bzw. die in das kirchenleitende Amt für den Bereich der Evangelisch –Lutherischen Kirche in Bayern berufen ist.  Der Landesbischof, die Landesbischöfin wird von der Landessynode in geheimer Wahl für die Dauer von 12 Jahren gewählt. 

Neu-Ulm, den 24. Nov. 2010
Johannes Minkus, Pressesprecher


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