Pressemitteilung vom 20.7.2011
Diakon wegen sexuellen Missbrauchs aus dem Dienst entfernt
Die Disziplinarkammer der bayerischen Landeskirche hat gestern entschieden, einen Diakon wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern und einem Jugendlichen aus dem Dienst zu entfernen.
Gegen ihn war bereits zuvor ein Strafbefehl durch ein staatliches Gericht erlassen worden.
Der Diakon war bis zu seiner Suspendierung in leitender Funktion in einem Kinderheim tätig gewesen. Die Übergriffe fanden zwischen 1990 und 1993 statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann vor dem Disziplinarhof der EKD Berufung eingelegt werden.
München, 20. Juli 2011
Johannes Minkus, Pressesprecher

