Pressemitteilung vom 2.2.2011
Spitzengespräch - Meinungsaustausch zwischen Mitgliedern der bayerischen Kirchenleitung und der bayerischen FDP-Spitze
Spitzengespräch Kirchenleitung und FDP
Als "Gespräch, in dem Gemeinsamkeiten, aber auch unterschiedliche Positionen offen angesprochen wurden", bewertete Landesbischof Johannes Friedrich einen zweistündigen Meinungsaustausch zwischen Mitgliedern der bayerischen Kirchenleitung und der bayerischen FDP-Spitze unter Leitung der Bundesjustizministerin und bayerischen FDP-Vorsitzenden Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gestern im Münchner Landeskirchenamt.
Beim Thema Präimplantationsdiagnostik (PID) zeigten sich unterschiedliche Auffassungen. Die Repräsentanten der Landeskirche sprachen sich entschieden für einen umfassenden Lebensschutz und deshalb gegen eine "Aussortierung unerwünschten Lebens durch die PID" aus. Bereits die Erfahrungen mit der Pränataldiagnostik (PND) seien besorgniserregend, weil Frauen in vielen Fällen zu Abtreibungen genötigt würden, wenn der Befund auf eine mögliche Krankheit oder Behinderung hindeute. Leutheusser-Schnarrenberger wies auf die Gewissensentscheidung jedes Bundestagsabgeordneten bei den anstehenden Debatten über mehrere fraktionsübergreifende Gruppenanträge zur PID-Frage hin. Auch innerhalb der FDP gebe es hierzu unterschiedliche Einstellungen. Sie persönlich bringe Verständnis auf für Argumente, die eine eng begrenzte Zulassung der PID befürworten. Die PID könne Eltern mit schweren genetischen Vorerkrankungen, die sich ansonsten womöglich gegen eine Schwangerschaft entscheiden würden, dabei helfen, ein gesundes Kind auf die Welt zu bringen. Als gemeinsames Anliegen von Kirche und FDP würdigten Landesbischof und Bundesjustizministerin, dass Menschen mit Behinderungen nicht ausgegrenzt werden dürfen: "Wir müssen die Behinderten in die Mitte stellen."
Einig waren sich beide Seiten auch darin, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt werden müsse gegenüber den Informationsbegehrlichkeiten der Sicherheitspolitik. Respektiert werden müsse die Vorgabe des Bundesverfassungsgericht, wonach es einen Bereich persönlichen Lebens samt entsprechender Vertrauensbeziehungen gebe, der unter dem Schutz von Art. 1 Grundgesetz stehe und deshalb unantastbar sei. Dies gelte insbesondere auch für Kontakte zur Gruppe der "Berufsgeheimnisträger", also der Seelsorger, Anwälte, Ärzte und Journalisten.
An dem Gespräch nahmen teil: Landesbischof Johannes Friedrich, Synodalpräsidentin Dorothea Deneke-Stoll, Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler, Oberkirchenrätin Karla Sichelschmidt, Oberkirchenrat Detlev Bierbaum und Kirchenrat Dieter Breit,
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Fraktionsvorsitzender Thomas Hacker (MdL), Parlamentarischer Staatssekretär Max Stadler (MdB), stell. Landesvorsitzender Andreas Fischer (MdL), Generalsekretärin Miriam Gruß (MdB) und FDP-Landesgeschäftsführer Martin Hagen.
München, 2. Februar 2011
Johannes Minkus, Pressesprecher

