Pressemitteilung vom 2.2.2011

Kirchliche Disziplinarkammer fällt zwei Urteile wegen sexuellen Missbrauchs

Die Disziplinarkammer der bayerischen Landeskirche hat aktuell in zwei Fällen Urteile gefällt, in denen Pfarrer des sexuellen Missbrauchs beschuldigt worden waren.

Ein zuletzt im Dekanat Münchberg tätiger Pfarrer wird seines Amtes enthoben und in den Ruhestand versetzt. Darüber hinaus werden ihm die öffentliche Wortverkündigung und die Sakramentsverwaltung sowie die Vornahme von Amtshandlungen untersagt. Die Kammer hat festgestellt, dass sich der Pfarrer vor 25 Jahren des sexuellen Missbrauchs an einem 13- bzw. 14-jährigen Mädchen schuldig gemacht und damit seine Amtspflicht in schwerwiegender Weise verletzt hat. Der Pfarrer hat bereits am Tag nach Bekanntwerden der Beschuldigung ein umfassendes schriftliches Geständnis abgelegt.

Im zweiten Fall hat die Disziplinarkammer entschieden, einen Pfarrer und Oberkirchenrat im Ruhestand, der heute im Dekanat Hof lebt, aus dem kirchlichen Dienstverhältnis zu entfernen. Damit verliert er alle Rechte aus der Ordination und seine gesamten Versorgungsansprüche. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Pfarrer in den 60er Jahren ein 13- bzw. 14jähriges Mädchen sexuell missbraucht und sich später sexuelle Übergriffe auf zwei erwachsene Frauen zuschulden habe kommen lassen.

In beiden Fällen sind die Taten strafrechtlich verjährt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung des schriftlichen Urteils besteht die Möglichkeit, Berufung einzulegen. 

München, den 2. Februar 2011
Johannes Minkus, Pressesprecher

 


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