Pressemitteilung vom 19.1.2011

Wegen Missbrauchs aus dem Schuldienst entlassener Lehrer darf in bayerischen Kirchengemeinden nicht als Kirchenmusiker beschäftigt werden

Ansbacher Musiklehrer, der nach mehrjährigem sexuellen Missbrauch einer anfangs 14-jährigen Schülerin aus dem Schuldienst entlassen wurde, darf im Bereich der bayerischen Landeskirche nicht als Kirchenmusiker beschäftigt werden. Das hat der Landeskirchenrat in seiner Januar-Vollsitzung beschlossen.

Alle Kirchengemeinden, Dekanate und Einrichtungen der Landeskirche werden angewiesen, den ehemaligen Lehrer „weder haupt- noch nebenamtlich als Organisten, Chorleiter oder Posaunenchorleiter anzustellen, ebenso kann ihm eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden“, so der Beschluss. Weiter rät der Landeskirchenrat „dringend davon ab“, ihm kirchliche Räume für musikalische Auftritte oder für musikpädagogische Zwecke zur Verfügung zu stellen.

Landesbischof Friedrich: „Auch wenn wir als Christen darauf vertrauen, dass Gott dem reuigen Sünder vergibt, müssen wir als Kirche gleichzeitig alles tun, damit Eltern ohne Sorge ihre Kinder in kirchliche Veranstaltungen und Musikgruppen schicken können. Was für Pfarrer und Diakone gilt, muss auch für alle anderen Berufsgruppen in der Kirche gelten: Wer sich des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen schuldig gemacht hat, darf nicht mehr an verantwortlicher Stelle in der Gemeindearbeit tätig sein.“

Der Entscheidung des Landeskirchenrats war ein Gespräch des Ansbacher Regionalbischofs Christian Schmidt mit dem ehemaligen Lehrer vorangegangen.

München, den 19. Januar 2011
Johannes Minkus, Pressesprecher


Ende des Inhalts. Um zur Navigation zu springen drücken Sie