Pressemitteilung vom 17.11.2011

Landeskirchenrat leitet Nichtgedeihlichkeitsverfahren gegen Münchner Dekanin ein

Der Landeskirchenrat hat beschlossen, die Dekanin des Prodekanatsbezirks München-Süd, Andrea Borger, vorläufig von ihren Aufgaben als Dekanin zu entbinden. In einem kirchengesetzlich geregelten Feststellungsverfahren soll nun geklärt werden, ob die Konflikte, die die Arbeit der Dekanin in ihrem Aufsichtsamt seit Jahren begleiten, so schwer und nachhaltig sind, dass ein gedeihliches Miteinander mit den Gremien des Prodekanatsbezirks in ihrer Funktion als Dekanin nicht mehr erwartet werden kann.

Aufgrund erheblicher Kritik an der Amtsführung der Dekanin hat der Prodekanatsausschuss des Dekanatsbezirks im Juli beim Landeskirchenrat beantragt, Frau Borger die Dekansfunktion zu entziehen.

Ergibt das Feststellungsverfahren, dass das Verhältnis der Dekanin zum Prodekanatsausschuss, aber auch zu anderen Gremien des Prodekanatsbezirks  zerrüttet ist, kann die Dekansfunktion entzogen und Frau Borger von ihrer Pfarrstelle München-Himmelfahrtskirche (Sendling) versetzt werden.

Die mit der Einleitung des Verfahrens verbundene Freistellung der Dekanin bezieht sich derzeit nur auf das mit der Gemeindepfarrstelle verbundene Aufsichtsamt. Ihre Tätigkeit als Gemeindepfarrerin kann Frau Borger weiter ausüben, da sich in ihrer Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand keine Konflikte gezeigt haben.

Mit der Einleitung des ergebnisoffenen Verfahrens ist kein Schuldvorwurf gegenüber der Dekanin verbunden. Im Rahmen der Erhebungen soll nun durch Anhörungen aller Beteiligten festgestellt werden, wie tiefgreifend die Differenzen sind und ob noch eine realistische Chance auf Beilegung besteht.

München, 17.11.2011
Johannes Minkus, Pressesprecher


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