Pressemitteilung vom 16.12.2009
Kirchen lehnen Liberalisierung des Ladenschlusses ab
Spitzentreffen von Freisinger Bischofskonferenz und Evangelischer Kirchenleitung: Beratungen über Krankenhausseelsorge, Bestattungskultur und ÖKT
Evangelische und katholische Kirche in Bayern lehnen jede weitere Liberalisierung des Ladenschlusses und die Aufweichung des Sonntagsschutzes ab. Unter der Leitung von Landesbischof Johannes Friedrich und des Vorsitzenden der Freisinger Bischofskonferenz, des Münchner Erzbischofs Reinhard Marx, vereinbarten Spitzenvertreter beider Kirchen bei ihrem jährlichen Treffen im Münchner Kardinal-Wendel-Haus am Mittwoch, 16. Dezember, gemeinsam auf bayerischer Ebene gegen entsprechende Tendenzen vorzugehen. Nach ihren Beratungen warnen die Kirchen davor, sich auf dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts auszuruhen. Vielmehr gehe es darum, immer wieder auf den Erhalt des Sonntagsschutzes zu pochen. Die Kirchen vor Ort seien aufgerufen, einen aktiven Beitrag zur Erhalt der Sonntagskultur zu leisten.
In diesem Zusammenhang kritisieren die Kirchen auch die Ausweitung der so genannten Marktsonntage. Diese müssten strikt auf besondere Anlässe wie etwa runde Stadtjubiläen begrenzt werden. Das ökonomische Interesse allein genüge nicht als Begründung für eine Ladenöffnung am Sonntag, es müsse ein übergeordnetes öffentliches Interesse geben.
Die Kirchen verlangen zudem, den Schutz der Adventssonntage auf den Monat November auszuweiten. Bislang sei der 1. Adventssonntag in Bayern bedauerlicher Weise gesetzlich nur dann geschützt, wenn er in den Dezember fällt.
Freisinger Bischofskonferenz und Landeskirchenrat kritisieren die Verantwortlichen in der Politik dafür, dass sie immer häufiger so genannte Spitzengespräche auf den Sonntag legten. Durch diese Praxis werde der Eindruck vermittelt, der Sonntag sei ein Tag wie jeder andere.
Aus sozialethischer Sicht lehnen die Kirchen auch ab, den Ladenschluss noch weiter nach hinten zu verschieben oder ganz freizugeben. Gerade am Vorabend von Sonn- und Feiertagen mache eine Ladenöffnung bis 0 Uhr etwa Verkäuferinnen im Einzelhandel eine unbeschwerte Feier des Sonn- und Feiertages nahezu unmöglich. Auch dürfe nicht von der strikten Einhaltung des gesetzlichen Schutzes der so genannten stillen Tage, wie etwa des Karfreitags oder Allerheiligen, abgewichen werden. Bislang gilt ab 0 Uhr ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen.´
Weiterhin vereinbarten die Spitzenvertreter, dass die ökumenische Zusammenarbeit in der Krankenhausseelsorge ausgebaut werden soll. Ziel sei eine flächendeckende Rufbereitschaft für Seelsorger rund um die Uhr.
Mit Sorge beobachten die Kirchenvertreter die Erosion christlicher Bestattungskultur. Die hohe Kompetenz in der Begleitung von Sterbenden und der Gestaltung von Trauerfeiern müsse durch qualifizierte Seelsorge vor Ort gewahrt bleiben. Die Kirchen dürften diesen wichtigen seelsorglichen Dienst nicht einfach privaten Bestattungsfirmen überlassen.
Mit Freude sehen evangelische und katholische Christen dem Ökumenischen Kirchentag 2010 in München entgegen. Bayernweit haben bereits mehr als 400 Veranstaltungen im Vorfeld des ÖKT stattgefunden.
Johannes Minkus, Pressesprecher
München, 16. Dezember 2009

