Pressemitteilung vom 16.09.2009

Reduzierung der Kirchensteuer möglich bei persönlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Bei nachvollziehbaren, persönlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind individuelle Lösungen möglich – unter besonderen Umständen kann die Kirchensteuer zum Teil  oder ganz erlassen werden. Das hat Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner , Leiter der Abteilung Gemeinden und Kirchensteuer im Münchner Landeskirchenamt in einem Schreiben allen Pfarrerinnen und Pfarrern der bayerischen Landeskirche mitgeteilt.

Wenn infolge der Wirtschaftskrise Arbeitsplätze verloren gehen, können Kirchenmitglieder in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, in denen die Erhebung von Kirchensteuern als unangemessen erscheine. Hübner weist insbesondere darauf hin, dass es Situationen geben kann, in denen Kirchenmitglieder oder deren Familien zum Beispiel mit gezahlten Abfindungen eine voraussichtlich längere Zeit der Arbeitslosigkeit überbrücken müssen.

In allen diesen Fällen können sich Betroffene an die Leitung des für sie jeweils zuständigen evangelischen Kirchensteueramtes wenden, das nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls eine individuelle Vereinbarung zur Kirchensteuer treffen kann.

Die Amtsvorstände der drei in Bayern bestehenden evangelischen Kirchensteuerämter sind zu erreichen unter der Telefonnummer:

Kirchensteueramt Bayreuth, Frau Waltraud Birkel, Tel. 0921 / 596-602

Kirchensteueramt München, Frau Susanne Lettau, Tel. 089 / 55149-202

Kirchensteueramt Nürnberg, Herr Michael Scheuerer, Tel. 0911 / 24432-50´

 München, 16. September 2009

Johannes Minkus, Pressesprecher


Ende des Inhalts. Um zur Navigation zu springen drücken Sie