Pressemitteilung vom 31.03.2008
Menschliches Leben darf nicht für Forschungszwecke getötet werden
Landesbischof Friedrich schreibt an bayerische Bundestagsabgeordnete
In einem Brief hat Landesbischof Dr. Johannes Friedrich die bayerischen Bundestagsabgeordneten eindringlich aufgefordert, die Kriterien des christlichen Menschenbildes bei ihrer Entscheidung am 11. April im Bundestag über das Stammzellengesetz zu berücksichtigen. Menschliches Leben dürfe nicht für Forschungszwecke getötet werden.
Friedrich: „Es sollte nicht durch deutsche Gesetzgebung im Ausland der Anreiz geschaffen werden können, Embryonen zur Gewinnung von embryonalen Stammzellenlinien zu töten“.
Nach Friedrichs Ansicht habe sich keines der bisher genannten Argumente für eine Verschiebung des Stichtages verifizieren lassen.
Friedrich wörtlich: „Menschenwürde darf nicht von physischen oder psychischen Eigenschaften und Fähigkeiten abhängig gemacht werden. Vielmehr meint Menschenwürde die Dignität allen menschlichen Lebens, weil und indem es von Gott gewollt und geschaffen und geliebt ist. Menschenwürde wird von Gott zugesprochen, nicht von Menschen. Deshalb kann meiner Meinung nach als Beginn des vollen Schutzes der Menschenwürde nur der frühestmögliche Zeitpunkt der Entstehung des Embryos angesehen werden – auch und erst recht dann, wenn es darum geht, Versuche abzuwehren, den Tod menschlicher Embryonen als Mittel zum Zweck - und sei es ein noch so „guter“ Zweck - in Kauf zu nehmen“.
Friedrich befürchtet, dass es nicht bei einer einmaligen Verschiebung des Stichtages bleiben werde: „Dieselbe Begründung wie heute wird es auch in vier Jahren wieder geben. Und dann gibt es eine erneute Verschiebung.“ Seine Folgerung: „Theologisch und ethisch bleibt es dabei, dass Forschung an embryonalen Stammzelllinien problematisch ist, weil dazu die Tötung von menschlichem Leben notwendig ist oder war. Wir sollten alles tun, um erneutes Töten von menschlichem Leben zu diesem Zweck - sei es bei uns, sei es im Ausland - zu vermeiden oder diesem eine wissenschaftliche „Rechtfertigung“ zu geben.“
Friedrich sieht seine Haltung in der Position der EKD in dieser Frage bestätigt. Seit 2001 habe sich der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland eindeutig gegen eine Einschränkung des umfassenden Schutzes von Embryonen ausgesprochen. Der Rat trete seitdem dafür ein, „den Schutz menschlicher Embryonen auch weiterhin uneingeschränkt zu gewährleisten. Die Herstellung menschlicher embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen, die Freigabe der Herstellung embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen … sind damit nicht vereinbar“, so Friedrich.
München, 31. März 2008
Johannes Minkus, Pressesprecher

