Pressemitteilung vom 01.04.2008

Neues Gentechnik-Gesetz: Kirche erlaubt keinen Verzicht auf Abstandsflächen

Die bayerische Landeskirche reagiert umgehend auf die heute in Kraft getretene Novelle des Gentechnikgesetzes, wie Dr. Hermann Ruttmann feststellt, der als Geschäftsführer des Evangelisch-Lutherischen Pfründestiftungsverbands in Bayern zuständig ist für die Bewirtschaftung von 5100 ha landwirtschaftlicher Nutzflächen in Kirchenbesitz.

Das neue Gentechnikgesetzt schreibt zwar Mindestabstände von 150m zwischen Flächen mit gentechnisch veränderten Organismen und konventionell bewirtschafteten Flächen vor, erlaubt aber einen Verzicht auf die Abstandsflächen, wenn sich die Nutzer benachbarter Flächen in dieser Frage einvernehmlich einigen.  Wer Land von der Kirche pachtet, wird das nicht dürfen. Ruttmann: „Gentechnische Manipulationen sind Eingriffe in die Schöpfung, deren Folgen wir nicht absehen können. Darum legen wir uns hier größte Zurückhaltung auf. Wir wollen deshalb nicht, dass Pächter kirchlichen Landes eine Vereinbarung mit ihren Nachbarn abschließen, worin auf die Einhaltung der Abstandsflächen verzichtet wird. Ab 1. Mai werden alle neuen Pachtverträge bei uns eine Klausel enthalten, die eine derartige Einigung mit den Nachbarn ausschließt“.

Pächter dürfen auf Kirchengrund seit längerem keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen. Alle seit 1. Januar 2007 abgeschlossenen Pachtverträge des Pfründestiftungsverbands enthalten einen entsprechenden Passus, der diese Nutzung ausschließt.

Für den Vorstand des Pfründestiftungsverbands und Finanzchef der bayerischen Landeskirche, Dr. Claus Meier, hat die Landeskirche mit dieser Praxis „eine Vorreiterrolle in der Bewahrung der Schöpfung“ inne. Meier wörtlich: „Wir wissen uns mit unserer Haltung einig mit den Verbrauchern, die keine Gentechnik essen wollen, mit den Bauern, die keine Gentechnik verwenden wollen und der Staatsregierung, die – wie Europaminister Dr. Söder – von der Verwendung gentechnisch veränderten Saatgutes abrät.“

Die bayerische Landessynode hat sich seit dem Jahr 2000 mehrfach mit dem Thema der „Grünen Gentechnik“ beschäftigt, und legt allen Kirchengemeinden nahe, bei Verpachtungen eigener Grundstücke die Muster-Pachtverträge des Pfründestiftungsbands anzuwenden.

München, 1. April 2008
Johannes Minkus, Pressesprecher


Ende des Inhalts. Um zur Navigation zu springen drücken Sie