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Landeskirche in Bayern öffnet Pfarrhäuser für homosexuelle Paare
Vor dem Hintergrund, dass homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer künftig offiziell mit ihren Partnern im Pfarrhaus zusammenleben können, bekräftigte der konservative Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern (ABC) seine ablehnende Haltung gegen diese Form des gleichgeschlechtlichen Zusammenlebens. Mit dem Thema gleichgeschlechtlicher Paare in Pfarrhäusern wird sich auch die bayerische Landessynode befassen, die vom 21. bis 25. November in Neu-Ulm tagt.
Wie der Landesbischof erläuterte, werde das Prinzip des "Magnus Consensus", das der Landeskirchenrat bei seiner Klausurtagung im Juli beschlossen habe, schon jetzt angewendet, wenn es um die Einstellung homosexueller Pfarrerinnen und Pfarrer in den Gemeindedienst gehe. Friedrich nannte die bisherige Regelung inkonsequent: Zwar durften bislang homosexuelle Pfarrer und Pfarrerinnen schon im Gemeindedienst arbeiten und ihre Partnerschaft auf dem Standesamt eintragen lassen. "Ausgeschlossen hatten wir jedoch, dass ein Paar in Lebenspartnerschaft im Pfarrhaus wohnt", so der Bischof.
Keine Offenbarungspflicht für homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer
Diese Regelung habe nicht dazu beigetragen, "Verantwortung und Verlässlichkeit" homosexueller Partnerschaften zu stärken. Der neue Beschluss bewegt sich laut Friedrich im Rahmen der Regelungen, die die Vereinigte Evangelisch-lutherische Kirche in Deutschland (VELKD) im Jahr 2004 beschlossen hatte.
Nach Auskunft von Pressesprecher Johannes Minkus gibt es in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sechs homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer in eingetragener Lebensgemeinschaft. Insgesamt sind rund 2.500 Pfarrer in der rund 2,6 Millionen Mitglieder zählenden Kirche beschäftigt. Der Lesbisch-Schwule Konvent der bayerischen Landeskirche zählt nach eigenen Angaben rund 50 Mitglieder, etwa die Hälfte davon Pfarrer. Offizielle Zahlen gibt es nicht, da für homosexuelle Pfarrer und Pfarrerinnen keine Offenbarungspflicht besteht.
Anträge für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare
Der Arbeitskreis teilte im Vorfeld der Landessynode mit, viele Vertreter von Kirchengemeinden und Gemeinschaften sowie Einzelpersönlichkeiten hätten in Eingaben an das Kirchenparlament deutlich gemacht, dass in der Bibel die praktizierte Homosexualität abgelehnt werde. Außerdem werde auf die Gefahren für die Einheit der Kirche verwiesen, sollte ein derartiger Beschluss gefasst werden, heißt es in einer ABC-Mitteilung. Im ABC haben sich Verantwortliche aus rund 20 kirchlichen Gemeinschaften, Verbänden und Werken zusammengeschlossen, von den landeskirchlichen Gemeinschaftsverbänden über die Geistliche Gemeindeerneuerung bis zur Christusbruderschaft Falkenstein.
Den 108 Abgeordneten des Kirchenparlaments liegen zwei Anträge vor, die sich für das Zusammenleben homosexueller Paare im Pfarrhaus aussprechen. Ihnen stehen 35 Gegenanträge gegenüber. Der Beschluss der Landessynode hat jedoch, solange er nicht als Gesetz formuliert wird, keinen Einfluss auf die neue Regelung des Landeskirchenrats.
Quelle: epd

