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"Keiner lebt sich selbst und keiner stirbt sich selbst"
Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, mit der ein Mensch zum Ausdruck bringt, das er in bestimmten Krankheitssituationen keine Behandlung mehr wünscht, wenn diese Behandlung nur dazu dient, sein ohnehin bald endendes Leben künstlich zu verlängern. Seit dem 1. September 2009 ist das neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft. Patientenverfügungen gelten jetzt unabhängig vom Verlauf, von der Schwere oder dem Stadium einer Erkrankung.
Im Vorfeld der Entscheidung des Deutschen Bundestages am 18. Juni 2009 waren unter anderem von den Kirchen erhebliche Bedenken dagegen formuliert worden. Wie werden die neuen Regelungen jetzt umgesetzt? Worauf sollte man jetzt beim Erstellen einer Patientenverfügung besonders achten? Fragen wie diese standen im Mittelpunkt der Podiumsdiskussion "Die Praxis der Selbstbestimmung" in der evangelischen Stadtakademie München, zu der auch Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler eingeladen war - und dabei aus dem Römberbrief von Paulus zitierte: "Keiner lebt sich selbst und keiner stirbt sich selbst" - echte Selbstbestimmung gewinne "nur im sozialen Kontext Gestalt".
"Es gibt immer Auswirkungen auf ein Beziehungsgeflecht"
Die Regionalbischöfin verdeutlichte dabei, dass sie die unbegrenzte Reichweite einer Patientenverfügung als kritisch erachtet. "Wer von uns kann heute absehen, wie wir im Fall der einen oder anderen Krankheit für uns entscheiden werden?", gab Breit-Keßler zu bedenken. Und fügte hinzu: "Ich persönlich erwäge, statt einer Patientenverfügung den Menschen meines Vertrauens mit einer Vorsorgevollmacht zu betrauen. Aber das ist meine ganz persönliche Entscheidung – selbstverständlich mit allem Respekt vor dem, was andere für sich selbst richtig finden." Jedoch: Auch wer Patientenverfügungen ausfülle, eine Vertrauensperson mit Vorsorgevollmacht ausstatte und einen gerichtlichen Betreuer bestelle, habe nicht alles in der Hand.
Die Regionalbischöfin ging gleichwohl auch auf die Bedeutung von Patientenverfügungen ein, die eine wichtige Hilfe zur Klärung darstellen können, "wie ein menschenwürdiges Lebeen gestaltet werden kann", so Breit-Keßler. "Alle Debatten gehen dann irre, wenn sie missachten, dass Autonomie immer sozial bedingt ist. Mensch wird, was er ist, durch Beziehungen: Familie, Partner, Ärzte, Pflegende, Gott… Tod und Sterben müssen aus ihrer Gettoisierung heraus. Es muss deutlich werden, dass der ureigene Tod in der Sozialität geschieht; sie ist verantwortlich dafür, dass eigenes Sterben gelebt werden kann. Das Prinzip der Autonomie ist ethisch begründet und begrenzt; es schließt Verantwortung für sich und andere mit ein. (Fürsorgepflicht!) UND: Es gibt immer Auswirkungen auf ein Beziehungsgeflecht."
"Glück und Zerbrochenheit wahrnehmen"
"Wichtig", erläuterte die Regionalbischöfin weiter, "ist mir der Gedankenanstoß, dass bei aller Vorsorge, die ein Mensch für sich selbst treffen kann, Sterben nicht planbar ist. Die Erfahrung zeigt, dass auch durch eine Patientenverfügung das Sterben nicht in allen Einzelheiten geregelt werden kann. Die Schwierigkeit, dass ich heute nicht mit Bestimmtheit wissen kann, was ich einmal wollen werde, wenn ich in eine Krankheitssituation komme, muss angesprochen werden. Deshalb ist daran zu erinnern, dass in das Sterben des einzelnen immer andere Menschen eingebunden sind: Angehörige, Freunde, Pflegende, Ärzte, Seelsorger. Selbstbestimmung und Fürsorge durchdringen und bedingen sich auch im Blick auf das Lebensende gegenseitig."
Eine Voraussetzung für eine gesunde Auseinandersetzung mit der Patientenverfügung wäre daher zunächst ein gesundes Verständnis des Begriffes der Selbstbestimmung. "Wer Autonomie mit Autarkie gleichsetzt, für den oder die muss jede Form der Abhängigkeit, Hilfsbedürftigkeit und des Angewiesenseins eine narzisstische Kränkung darstellen", so Breit-Keßler. "Autonomie ist aber weit mehr als bloß Autarkie. Zur Selbstbestimmung gehört, Glück und Zerbrochenheit wahrnehmen, anschauen zu können.Wahrnehmen, anschauen können - und sich dabei akzeptiert zu wissen."
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