Pressemitteilung vom 28.06.2007
„Menschenwürde nicht mit anderen Grundrechten verrechenbar“
Politikbeauftragter Breit: Kirchen müssen in Europa für Menschenwürde eintreten
Die Kirchen müssten in Europa klarstellen, „dass Menschenwürde allem menschlichen Leben zukommt – unabhängig vom Prozess, in dem sich der Mensch als Mensch entwickelt, unabhängig auch von menschlicher Bedürftigkeit in Krankheit und Sterben.“ So Dieter Breit, der Politikbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, heute anlässlich des Jahresempfangs des Regionalbischofs von Ansbach und Würzburg, Helmut Völkel, in Rothenburg.
Auch wenn der europäische Einigungsprozess das „wohl erfolgreichste politische Projekt mindestens der Neuzeit“ gewesen sei, dürfe der Schutz menschlichen Lebens und die Menschenwürde nicht angetastet werden, indem sie mit anderen Grundwerten verrechnet würden. Als Beispiel nannte Breit den Beschluss der Europäischen Union, ab 2007 die Forschung an embryonalen Stammzellen finanziell zu unterstützen. Obwohl in Deutschland jede künstliche Erzeugung und Verwendung von Stammzellen zu Forschungszwecken verboten sei, würden nun auch deutsche Steuergelder indirekt über den EU-Haushalt für derartige Forschungen eingesetzt.
Auch bestehe in Europa kein Konsens über „die Unvereinbarkeit der Menschenwürde mit einer angeblichen „Sterbehilfe, die in Wahrheit Tötung auf Verlangen oder assistierter Suizid ist“, so Breit. Die Kirchen ein Europa seien aufgefordert, solchen Entwicklungen das Christuszeugnis entgegenzustellen, nach dem die Würde des Menschen darin liegt, „dass Gott ihn will, ihm Leben schenkt, ihn liebt. Niemand als Gott selbst ist es, der Menschenwürde zuspricht. Menschenwürde, so verstanden, kann durch rechtliche Distinktionen weder zuerkannt noch aberkannt, sondern nur anerkannt werden.“
Darüber hinaus rief Breit zur kritischen Begleitung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf. Festgehalten werden müsse eine eindeutige Priorität ziviler Friedenspolitik gegenüber militärischen Maßnahmen, die nur als "ultima ratio" im äußersten Notfall in Frage kommen dürften. Zudem, so der Politikbeauftragte, bestehe in der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein Demokratiedefizit, da das Europäische Parlament beim Beschluss von Militäraktionen lediglich angehört werden müsse, aber kein Entscheidungsrecht habe.
Johannes Minkus, Pressesprecher
München, 28. Juni 2007

