Pressemitteilung vom 19.02.2003

Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler begrüßt Verbot der Ausstellung "Körperwelten"
Nachhaltiges Eintreten für die Würde des Menschen unerlässlich

München. Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler begrüßt das Verbot der Ausstellung "Körperwelten" in München. In einem Eilverfahren hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts München gestern das von der Stadt verhängte Verbot der Ausstellung bestätigt. In der Begründung des Urteils wird neben dem bayerischen Bestattungsrecht auf die Würde der Verstorbenen und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit verwiesen.

"Das Urteil des Verwaltungsgerichtes ist ein wichtiges Signal: der Mensch darf in all seinen Daseinsformen niemals nur als Materie betrachtet werden, sondern ist und bleibt immer ein mit Würde versehenes Individuum", so Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler. "In einer Zeit der zunehmenden Vermarktung, die auch vor dem menschlichen Körper nicht Halt zu machen scheint, ist das nachhaltige Eintreten für die Würde des Menschen von seinem Anbeginn bis über den Tod hinaus unerlässlich."

Andrea Stocker, Kirchenrätin
Pressesprecherin
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern


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