Pressemitteilung vom 13.02.2004

München. Der Landeskirchenrat (LKR) der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2004 beschlossen, das Nichtgedeihlichkeitsverfahren gemäß § 86f Pfarrergesetz zu beenden. Eine "irreparable Zerrüttung" zwischen dem Kirchenvorstand der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Starnberg und Pfarrer Kunas sei "nicht gegeben", Nichtgedeihlichkeit liege nicht vor.

Die Mediation, so heißt es in dem Beschluss weiter, wird vom LKR nach wie vor als das geeignete Mittel der Konfliktbewältigung in der Kirchengemeinde eingeschätzt und soll fortgeführt werden, "um die atmosphärischen und Beziehungsstörungen zu klären und zu bereinigen. Die Mehrheit des Kirchenvorstandes soll in ihrem ehrlichen Bemühen, ihrer Verantwortung und Sorge um der Gemeinde willen Rechnung zu tragen, gewürdigt werden." Trotz der derzeitigen Krise hält der LKR ein gedeihliches Wirken zukünftig für möglich.

Das Verfahren, das seit Januar ruhte, wurde mit Beschluss des Landeskirchenrates vom 10. Februar 2004 wieder aufgenommen und mit dem heutigen Beschluss ordnungsgemäß zu Ende geführt. Am 12. Februar hatte der Ermittlungsführer, Dekan Axel Piper, seinen Abschlussbericht vorgelegt.

Ferner stellte der LKR fest, die Voruntersuchung habe nicht ergeben, dass Mitglieder des Kirchenvorstandes der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Starnberg ihre Pflichten gröblich verletzt haben könnten. Deshalb sieht der LKR davon ab, ein Verfahren nach § 108 Kirchengemeindeordnung einzuleiten.

Andrea Seidel, Kirchenrätin
Pressesprecherin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

13.02.2004


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