Pressemitteilung vom 10.01.2002

"Gegen Freigabe von Embryonen als Rohstoff für Forschungsinteressen"
Regionalbischöfin und Lebenshilfe-Vorsitzender kritisieren Votum der Bioethik-Kommission für Import menschlicher embryonaler Stammzellen

München. Scharfe Kritik am Votum der bayerischen Bioethik-Kommission für den Import menschlicher embryonaler Stammzellen haben zwei Mitglieder der Kommission selbst geübt. Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler, Vertreterin der Landeskirche in der Bioethik-Kommission, und Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., bezeichneten den Import als "Beginn einer in sich schlüssigen Kette von Konsequenzen, die letztlich menschliche Embryonen als Rohstoff für Forschungs- und Wirtschaftsinteressen freigibt".

Breit-Keßler und Antretter hatten als einzige Mitglieder der 15-köpfigen, von der Bayerischen Staatsregierung eingesetzten Bioethik-Kommission gegen das Votum gestimmt und gaben jetzt öffentlich ihr Minderheitenvotum bekannt. Sie wiesen darauf hin, dass es nach dem geltenden Embryonenschutzgesetz in Deutschland verboten sei, menschliche Embryonen durch Entnahme von Stammzellen zu töten. Auch die Entnahme der Stammzellen, für deren Einfuhr sich die Bioethik-Kommission mehrheitlich ausgesprochen habe, habe die Tötung menschlichen Lebens bedeutet. Es könne aber nicht sein, "dass etwas, was bei uns zu Recht verboten ist, dann als erlaubt gilt, wenn der Import aus dem Ausland erfolgt".

Der Import der menschlichen embryonalen Stammzellen wäre ein Verstoß gegen den Konsens "über den uneingeschränkten Schutz menschlicher Embryonen", wie er im 1990 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Embryonenschutzgesetz festgelegt wurde, so Breit-Keßler und der ehemalige Bundestagsabgeordnete Antretter weiter. Es müsse daran festgehalten werden, dass menschliches Leben von Anfang an, also ab der Verschmelzung von Ei und Samenzelle, vom Staat umfassend zu schützen sei. Die Tötung von menschlichen Embryonen durch Entnahme von Stammzellen sei deshalb abzulehnen und entsprechend die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen zu untersagen.

Der Import würde zum "Präjudiz" für künftige Entscheidungen über die Zulässigkeit der Entnahme von Stammzellen aus menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken, warnten die Regionalbischöfin und Antretter, der auch Ehrenmitglied der Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der Westeuropäischen Union ist. Deshalb sei die "durchaus wohlmeinende und respektable Absicht" etlicher Mitglieder der Bioethik-Kommission, mit ihrer Zustimmung zum Import unter bestimmten Auflagen weiteren Eingriffen in den Embryonenschutz vorzubeugen, "nicht realistisch".

Das Minderheitenvotum im vollen Wortlaut hier nachlesen.

Michael Mädler, Kirchenrat
Stv. Pressesprecher
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

10.1.2002


Ende des Inhalts. Um zur Navigation zu springen drücken Sie