Pressemitteilung vom 08.11.2001
Tagung der bayerischen Landessynode Ende November in Erlangen
Letzte Tagung der Synodalperiode / Eröffnungsgottesdienst in Altstädter Kirche
Zu ihrer letzten Tagung während der laufenden Synodalperiode ist die bayerische Landessynode vom 25. bis 30. November in Erlangen zu Gast. Eröffnet wird die Tagung der 105 Synodalen mit einem Gottesdienst am Sonntag, 25.11., 18.00 Uhr, in der Altstädter Kirche am Martin-Luther-Platz. Die Predigt hält der Vizepräsident der Landessynode, Johannes Opp. Im Anschluss an den Gottesdienst laden Stadt und Dekanatsbezirk die Synodalen zu einem Empfang im Redoutensaal, Theaterplatz 1, ein. Die öffentlichen Plenarsitzungen des "Kirchenparlamentes" beginnen mit Andacht und Begrüßung durch den Präsidenten der Landessynode, Dr. Dieter Haack, am Montag, 26.11., 9.00 Uhr, im Großen Saal der Heinrich-Lades-Halle (Kongresszentrum) am Erlanger Rathausplatz. Die Tagesordnung der Synode umfasst insgesamt 15 Vorlagen sowie 49 Anträge und Eingaben (Stand 31.10.2001).
Besuch des Bundespräsidenten bei der Tagung der Synode am 28. November
Zahlreiche weitere Ehrengäste / Grußwort von Staatsministerin Monika Hohlmeier
Mit Spannung erwartet wird der Besuch von Bundespräsident Dr. Johannes Rau, der sich am Mittwochvormittag, 28.11., mit einer Ansprache an die Synode wenden wird. Neben Rau haben zahlreiche weitere Ehrengäste und Repräsentanten aus Staat, Kirche und Ökumene ihre Teilnahme an der Tagung zugesagt. Grußworte sprechen unter anderem
- die Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus, Monika Hohlmeier (26.11., nachmittags),
- der Erlanger Oberbürgermeister Dr. Siegfried Balleis (28.11, vormittags),
- der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und stellvertretende Leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Hermann Beste (Termin noch offen),
- der Präses der Evangelisch-Reformierten Kirche in Bayern, Joachim Metten,
- der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (AcK) in Bayern, Superintendent Reiner Stahl (beide 26.11., vormittags),
- der Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, Helmut Mangold (28.11., vormittags), und der Ökumenereferent des römisch-katholischen Erzbistums Bamberg, Domkapitular Prof. Dr. Wolfgang Klausnitzer (26.11., vormittags).
Bilanz und Ausblick stehen im Mittelpunkt der Synodaltagung
Synodalpräsident erinnert an wichtige sozialethische Entscheidungen der Synode
Rückblick und Bilanz, Standortbestimmung und Zukunftsperspektiven stehen im Mittelpunkt der letzten Tagung der Synodalperiode 1996 bis 2002.
Sozial- und medizinethische Themen in Anwesenheit des Bundespräsidenten
In Gegenwart des Bundespräsidenten wird Synodalpräsident Dr. Haack am Mittwochvormittag, 28.11., an die sozialethischen Beratungen und Entscheidungen der Landessynode in den letzten Jahren erinnern. Ebenfalls am Mittwochvormittag informieren die Synodalen Ingeborg Leitz (Erlangen) und Dr. Renate Vollertsen (Olching) über die Weiterarbeit im Unterausschuss "Ethik in Medizin und Biotechnik", der bereits zur Frühjahrstagung 2001 in Landshut maßgeblich die Erklärungen der Synode zum Embryonenschutz vorbereitet hatte. Diesmal bringt der Unterausschuss zwei Vorlagen ein zum Thema "Würdiger Umgang mit Tot- und Fehlgeburten" und zur "Patientenverfügung".
Landesbischof: Theologische Perspektiven zu Frieden und Gerechtigkeit
Landesbischof Dr. Johannes Friedrich wird seinen Bericht in zwei Teilen halten. Im ersten Teil am Montagvormittag, 26.11., wird der Landesbischof über Aufgaben und Anlässe, Themen und Tätigkeiten berichten, die ihm im vergangenen Jahr - dem zweiten Jahr seiner Amtszeit - besonders am Herzen lagen. Im zweiten Teil des Bischofswortes am Mittwochvormittag, 28.11, konzentriert er sich auf theologische Perspektiven zum Themenbereich "Frieden und Gerechtigkeit" auf dem Hintergrund der aktuellen Situation. In diesem Zusammenhang wird der Landesbischof die "Charta Oecumenica" der Synode zur Beratung und Zustimmung vorlegen. Die "Charta Oecumenica" ist ein multilaterales Dokument europäischer Kirchen zur Stärkung des gemeinsamen Engagements (vgl. Seite 3: "Charta Oecumenica - Vision und Selbstverpflichtung der Kirchen Europas").
Bericht des Nürnberger Regionalbischofs: Ergebnisse der Aktion "Treten Sie ein"
Regionalbischof Dr. Karl-Heinz Röhlin gibt am Dienstagvormittag, 27.11., einen Überblick über Besonderheiten und aktuelle Herausforderungen im Kirchenkreis Nürnberg, dem mit über 630.000 Lutheranern mitgliederstärksten Kirchenkreis im Freistaat. Unter anderem stellt der Regionalbischof erste Ergebnisse der Aktion "Treten Sie ein" vor, die innerhalb der landeskirchlichen Kommunikationsinitiative im Nürnberger Kirchenkreis durchgeführt wurde.
Berichte aus synodalen Ausschüssen / Erinnerung an Synodalperioden seit 1972
Bereits am 26.11., vormittags, legt der Synodale Bernhard Schiefer (Penzberg) den Rechenschaftsbericht über die Arbeit des Landessynodalausschusses vor. Über die Arbeit des Finanzausschusses berichtet am 26.11, nachmittags, dessen Vorsitzender Dr. Dietrich Sommerschuh (Großhabersdorf). Am 27.11., vormittags, nimmt die Synode den Bericht des Vorsitzenden des synodalen Rechnungsprüfungsausschusses, Dekan Gottfried Schoenauer (Regensburg) über die Prüfung der Allgemeinen Kirchenkasse entgegen. Ergänzend informiert wird seitens des Landeskirchenrates am 27.11., vormittags, über den Vollzug der Synodalbeschlüsse zu den Anträgen des synodalen Untersuchungsausschusses zur Münchner Finanzmisere. Am Freitag, 30. November werden Synodale die Arbeit der zu Ende gehenden sowie früherer Synodalperioden seit 1972 würdigen. Die Abschiedsansprache hält Synodalpräsident Dr. Haack.
Charta Oecumenica: Vision und Selbstverpflichtung der Kirchen Europas
Gemeinsames Eintreten europäischer Kirchen für den Schutz der Menschenwürde
In seinem Bericht am 28.11. wird Landesbischof Dr. Friedrich die Synode um Zustimmung zur "Charta Oecumenica" bitten. In der Charta verpflichten sich die Kirchen Europas zum gegenseitigen Respekt, zur Kooperation und zum gemeinsamen Engagement für Frieden und Gerechtigkeit. Im April 2001 wurde die Charta in Straßburg von der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und der römisch-katholischen Konferenz der Europäischen Bischofskonferenzen (Consilium Conferentiarum Episcoporum Europae - CCEE) verabschiedet. Die feierliche Unterzeichnung nahmen für die KEK Metropolit Jeremie (Paris) und für die römisch-katholischen Bischofskonferenzen Kardinal Miroslav VlK (Prag) vor. Beide Organisationen repräsentieren nahezu alle evangelischen, orthodoxen und römisch-katholischen Christen Europas.
"Jede Art von ausgrenzendem Nationalismus ist zu ächten"
In der Charta wenden sich die Kirchen gegen eine Abschottung des Kontinents ("Eurozentrismus") und unterstreichen die weltweite Verantwortung Europas. Innerhalb Europas müsse dem Auseinanderdriften von Arm und Reich, Süden und Norden, Osten und Westen gewehrt werden. Die Einheit Europas mit all seiner kulturellen, ethischen und religiösen Verschiedenheit sei zu fördern. Ausdrücklich wird als Ziel benannt, dass in Zukunft "die Anliegen der Kirchen gegenüber den säkularen europäischen Institutionen möglichst gemeinsam zu vertreten" seien und "die Grundwerte gegenüber staatlichen Eingriffen" geschützt werden müssten. Hervorgehoben wird in der Charta zudem, dass die Kirchen Europas nachhaltig für den Schutz des Lebens und der Menschenwürde einzutreten hätten. Jeder Mensch müsse als "Ebenbild Gottes" geachtet werden. Außerdem sei "jede Art von ausgrenzendem Nationalismus und Exklusivismus zu ächten". Als Aufgabe der Kirchen wird unterstrichen, "die Offenheit gegenüber der wachsenden Zahl fremder Menschen, Asylsuchender und Flüchtlinge zu fördern und heimatlosen Menschen in Europa Zuflucht und Heimat zu geben". - Die Charta soll als "Basistext" in den jeweiligen Mitgliedskirchen einen Prozess der Aneignung und Umsetzung auslösen.
Landeskirche hofft im nächsten Jahr auf 2,5 % mehr Kirchensteuereinnahmen
2002: Gesamtvolumen der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 692,1 Mio. Euro
Wie bei jeder Herbsttagung der Synode ist auch in Erlangen der Haushaltsplan für das kommende Jahr zu beschließen. Der Finanzreferent der Landeskirche, Oberkirchenrat Dr. Claus Meier, bringt die Vorlage am Montagnachmittag, 26.11., ein. Danach wird der landeskirchliche Haushalt in Einnahmen und Ausgaben auf insgesamt 692.130.000 € festgesetzt. Dies bedeutet eine moderate Steigerung des Haushaltsvolumens gegenüber dem Plan 2001 um 2,26 % (rund 15,3 Mio. €) bzw. eine Reduktion gegenüber dem durch eine EKD-Clearingsrückzahlung unerwartet hohen Ist-Ergebnis 2000 um - 5,49 % (rund 40,2 Mio. €). Der Haushaltsplan 2002 rechnet bei den Kirchensteuereinnahmen im nächsten Jahr mit 519,35 Mio. €. Das bedeutet ein Plus von 2,5 % (rund 12,7 Mio. €) über dem Ansatz 2001. Auf der Ausgabenseite gehen Finanzreferent und synodaler Finanzausschuss von einer Erhöhung der Personalkosten um 3,69 % (rund 15,5 Mio. €) im Vergleich zum Ansatz 2001 aus. Als Sicherungsmaßnahme für den Fall geringerer Einnahmen soll eine Haushaltssperre in Höhe von 7 % (entspricht 6,3 Mio. Euro) dienen. Sie gilt lediglich für diejenigen Ausgaben, die nicht auf Rechtsverpflichtungen beruhen.
Bayerische Landeskirche will sich ab 2002 im Internet "vernetzen"
Dreijähriges Projekt zum Ausbau von Internetauftritt und Intranet-Kommunikation
Die bayerische Landeskirche macht sich fit fürs Internet: Mit einem auf drei Jahre angelegten Projekt "Vernetzte Kirche" plant die Landeskirche, auf die "Herausforderungen der neuen Informations- und Kommunikationstechniken" umfassend zu reagieren. Die Begründung und Vorlage dazu wird der Leiter des Landeskirchenamtes, Oberkirchenrat Rainer Böttner, am Montagnachmittag, 26.11., unmittelbar nach der Haushaltsrede des Finanzreferenten erläutern. Mit dem Projekt "Vernetzte Kirche" soll zum einen der bisherige Internetauftritt der Landeskirche (http://www.bayern-evangelisch.de/) als Plattform für kirchengemeindliche und übergemeindliche Internetangebote ausgebaut werden. Zum anderen soll ein umfassendes Intranet als internes elektronisches Kommunikationsmedium innerhalb der gesamten Landeskirche eingerichtet werden. Drittens sollen die Implikationen und Folgen des Projektes für das kirchliche Selbstverständnis, für die Berufsbilder innerhalb der Kirche, für die praktische Arbeit und insbesondere für die kirchliche Kommunikation wissenschaftlich reflektiert werden. Die Gesamtkosten des Projektes, das auch umfangreiche technische Unterstützung, Aus- und Fortbildung und personelle Verstärkung umfasst, werden in der Vorlage mit 2,14 Mio. € für die Jahre 2002 bis 2004 angegeben.
Landessynode muss über neue Kirchengesetze beschließen
Auch Änderung der bayerischen Kirchenverfassung ist vorgesehen
Nach Entscheidung des Landessynodalausschusses, der die Tagungen der Landessynode vorbereitet, soll die Synode noch in dieser Legislaturperiode eine Reihe von notwendigen rechtlichen Regelungen beschließen. Neben dem Haushaltsgesetz sind es 12 Gesetzesvorlagen, die jeweils in einer Grundsatzaussprache und in zwei Lesungen behandelt werden müssen. Einige Beispiele:
Rechtliche Konsequenzen aus der Münchner Finanzaffäre
Mit einem Änderungsgesetz zur Kirchenverfassung und mit einem Änderungsgesetz zum Rechnungsprüfungsamtgesetzes sollen Bestimmungen verbindlich gemacht werden, die der synodale Untersuchungsausschuss als Konsequenz aus der Münchner Finanzaffäre mit Zustimmung der Landessynode bei der diesjährigen Frühjahrstagung in Landshut gefordert hat. So soll künftig in der Verfassung der bayerischen Landeskirche das Rechnungsprüfungsamt ausdrücklich genannt werden. Der Leiter bzw. die Leiterin dieser unabhängigen Behörde soll einer Berichts- und Auskunftspflicht gegenüber der Landessynode unterliegen bzw. ein Rederecht vor der Synode haben. Darüber hinaus hat der Landessynodalausschuss darum gebeten, künftig eine Regelung der Dienstaufsicht des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin über die Oberkirchenräte und Oberkirchenrätinnen verfassungsrechtlich zu verankern.
Gleichstellungsgesetz soll Benachteiligung von Frauen verhindern
Mit einem "Kirchengesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern" soll die praktische Umsetzung der in der bayerischen Kirchenverfassung (Artikel 11) festgelegten Gleichstellungsgrundsätze vorangetrieben werden. Ziel des Gesetzes ist es, "insbesondere für Frauen bestehende Nachteile unter Berücksichtigung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auszugleichen". Die Gesetzesvorlage des Landeskirchenrates sieht vor, dass in kirchlichen Dienststellen mit über 40 Vollzeitstellen und in diakonischen Dienststellen mit mehr als 100 Vollzeitstellen durch die Dienststellenleitung ein Gleichstellungsbeauftragter bzw. eine Gleichstellungsbeauftragte samt Stellvertretung bestellt werden muss. Dies soll auch in Dienststellen mit mindestens 20 Vollzeitstellen gelten, sofern dort die Mehrheit der Beschäftigten dies schriftlich fordert.
Künftig Auszahlung des Familienzuschlags auch an Gemeindepfarrer
Zu befinden hat die Synode auch über den Entwurf für ein "Kirchengesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften". Neu geregelt werden soll damit die Auszahlung des Familienzuschlag. Bisher wurde der Zuschlag nur an die Pfarrerinnen und Pfarrer ausgezahlt, die nicht einer "Residenzpflicht" unterlagen und deshalb keine Dienstwohnung zugewiesen bekamen. Nunmehr sollen auch Pfarrerinnen und -pfarrer im Gemeindedienst mit dem Familienzuschlag unterstützt werden. Die Auszahlung des Familienzuschlages ab Stufe II soll voraussichtlich zum März des kommenden Jahres rückwirkend zum 1. Juli 2001 erfolgen. Dafür hat sich der von Landeskirchenrat und Landessynode eingesetzte "Gemischte Ausschuss Pfarrbesoldungsgesetz" ausgesprochen. Hintergrund ist nicht zuletzt das Engagement der Landeskirche für bessere gesellschaftliche Rahmenbedingungen zugunsten von Familien, wie es zuletzt bei der Frühjahrstagung 2000 in Bad Alexandersbad in einem vielbeachteten "Wort der Synode" zum Ausdruck gebracht wurde. - Die Kosten für die Gesetzesänderung werden auf jährlich 5,1 Mio. € beziffert. Die Refinanzierung dieser Mehrausgaben soll ab dem 2005 durch Einsparungen aus Personalminderausgaben erfolgen, heißt es in den Erläuterungen zur Vorlage.
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Die Landessynode und der Landessynodalausschuss bilden gemeinsam mit dem Landesbischof und dem Landeskirchenrat die Kirchenleitung der rund 2,75 Millionen Mitglieder zählenden Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Zu den synodalen Aufgaben zählen die kirchliche Gesetzgebung einschließlich des Haushaltes und die Beschlussfassung über die Ordnung des kirchlichen Lebens sowie die Wahl des Landesbischofs. Die Landessynode tagt jeweils im Frühjahr und im Herbst eines Jahres an verschiedenen Orten im Freistaat. Zwischen den Tagungen wird sie durch den Landessynodalausschuss vertreten. Für die gegenwärtige Synodalperiode bis 2002 wurde die Landessynode im Frühjahr 1996 mit 105 Mitgliedern, davon 36 Frauen, konstituiert. Neben 31 Theologen und vier Theologinnen gehören der Synode 70 Ehrenamtliche an. Den Vorsitz des "Kirchenparlamentes" führt Präsident Dr. Dieter Haack mit den Vizepräsidenten Direktor Johannes Opp und Heidi Schülke sowie Helgamaria von Schlenk (Schriftführerin) und Dipl.-Ing. Andreas Wild (Schriftführer). Am 2. Advent, 9. Dezember 2001, wählen die 12.000 bayerischen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher eine neue Landessynode, deren erste Tagung Mitte März 2002 in Bayreuth stattfinden wird. |
Dieter Breit, Kirchenrat
Pressesprecher der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
08.11.01

