Pressemitteilung vom 08.11.2001
Information zur Wahl der Landessynode
Eines von vier kirchenleitenden Organen
Eine neue Landessynode wird gewählt: Am 2. Advent, 9. Dezember 2001, sind rund 12.000 bayerische Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zur Wahl des "Kirchenparlaments" aufgerufen. Die Landessynode ist eines von vier "kirchenleitenden Organen": Gemeinsam mit dem Landessynodalausschuss, dem Landesbischof und dem Landeskirchenrat bildet die Synode die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Die konstituierende Tagung der neuen Landessynode findet Mitte März 2002 in Bayreuth statt.
60 der 89 zu wählenden Synodalen sind "Laien"
Von den 108 Mitgliedern der Landessynode werden 89 gewählt. Laut Kirchenverfassung müssen 60 der 89 zu wählenden Synodalen Laien sein. Von den 29 gewählten "geistlichen" Synodalen müssen zehn das Amt eines Dekans oder einer Dekanin innehaben.
Berufene und entsandte Synodale/Jugenddelegierte mit beratender Stimme
13 Synodale werden durch Landeskirchenrat und Landessynodalausschuss gemeinsam berufen. Drei Synodale - ordinierte Lehrstuhlinhaber - werden von den theologischen Fakultäten der Universitäten München und Erlangen-Nürnberg sowie vom Dozentenkollegium der Kirchlichen Augustana-Hochschule ernannt. Ab der kommenden Synodalperiode 2002 bis 2008 gehören der Landessynode auch drei "Jugenddelegierte" mit beratender Stimme an, die vom Landesjugendkonvent der bayerischen Landeskirche gewählt werden.
Aktives und passives Wahlrecht/Wahlvorschlag durch Wahlkreisausschuss
Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder der Kirchenvorstände in der bayerischen Landeskirche. Wählbar sind prinzipiell alle volljährigen evangelischen Gemeindeglieder. Wer tatsächlich zur Wahl steht, ist auf einem Wahlvorschlag nominiert, der von einem Wahlkreisausschuss aufgestellt wurde. Der Wahlvorschlag unterscheidet drei Personengruppen, aus denen jeweils Synodale zu wählen sind: Erstens Dekane und Dekaninnen. Zweitens weitere Pfarrerinnen und Pfarrer. Und drittens weltliche Kandidatinnen und Kandidaten.
Sechs Wahlkreise
Das Wahlgebiet ist in sechs Wahlkreise aufgeteilt, die den sechs Kirchenkreisen entsprechen: Ansbach-Würzburg, Augsburg, Bayreuth, München, Nürnberg und Regensburg.
Je Wahlkreis unterschiedliche Zahl der Synodalen und Kandidaten
Die Zahl der zu wählenden geistlichen und weltlichen Dekane bzw. Dekaninnen und der weiteren Geistlichen sowie der weltlichen Kandidatinnen und Kandidaten ist je Wahlkreis entsprechend der Kirchenmitgliederzahl unterschiedlich (vgl. Anlage "Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl der Landessynode 2001"):
- Im Wahlkreis Ansbach-Würzburg sind zwei Dekane/Dekaninnen, drei weitere geistliche und zehn weltliche Synodale zu wählen. Hier kandidieren insgesamt acht Dekane, 14 weitere Pfarrerinnen und Pfarrer sowie 36 weltliche Kirchenmitglieder.
- Im Wahlkreis Augsburg müssen ein Dekan/eine Dekanin, zwei weitere geistliche und sieben weltliche Synodale per Wahl bestimmt werden. Hier kandidieren eine Dekanin und zwei Dekane, sieben weitere Pfarrer und 25 weltliche Kirchenmitglieder.
- Der Wahlkreis Bayreuth wird in der Landessynode durch zwei Dekane/Dekaninnen, vier weitere geistliche und 11 weltliche Synodale vertreten sein. Hier kandidieren sechs Dekane, siebzehn weitere Geistliche und 41 weltliche Kirchenmitglieder.
- Im Wahlkreis München müssen zwei Dekane/Dekaninnen, vier weitere geistliche und 12 weltliche Synodale gewählt werden. Hier kandidieren fünf Dekane, siebzehn weitere Pfarrerinnen und Pfarrer sowie 51 weltliche Kirchenmitglieder.
- Der Wahlkreis Nürnberg ist mit zwei Dekanen/Dekaninnen, vier weiteren geistlichen und 14 weltlichen Synodalen zahlenmäßig am stärksten vertreten. Hier kandidieren fünf Dekane, 18 weitere Pfarrerinnen und Pfarrer sowie 52 weltliche Kirchenmitglieder.
- Im Kirchenkreis Regensburg werden die wenigsten Mitglieder der Landessynode gewählt: ein Dekan/eine Dekanin, zwei weitere geistliche Synodale und sechs weltliche Synodale. Hier kandidieren drei Dekane, sechs weitere Pfarrerinnen und Pfarrer sowie 23 weltliche Kirchenmitglieder.
Teilwahlkreise und Wahlregionen
Jeder Wahlkreis ist in Teilwahlkreise gegliedert, die ihrerseits aus mehreren Stimmbezirken bestehen. Mehrere Teilwahlkreise bilden Wahlregionen (vgl. Anlage "Landessynodalwahlgesetz").
Wählbarkeit von geistlichen und weltlichen Kandidaten
Alle Wähler eines Wahlkreises können aus den geistlichen Kandidatinnen und Kandidaten des gesamtes Wahlkreises auswählen. Dagegen können die "weltlichen" Kandidatinnen und Kandidaten eines Teilwahlkreises nur von den Wahlberechtigten dieses Teilwahlkreises gewählt werden.
Die Unterscheidung in Wahlregionen soll sicherstellen, dass gewählte geistliche Synodale aus allen Teilen der Landeskirche stammen: Zwar können die geistlichen Kandidatinnen und Kandidaten eines Wahlkreises von allen Wahlberechtigten im Wahlkreis auf dem Wahlzettel angekreuzt werden. Als gewählt gelten jedoch nur diejenigen geistlichen Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlregion, die jeweils die meisten Stimmen erhalten haben.
Weitere Informationen zur Wahl der Landessynode erhalten Sie jederzeit gerne bei unserer Pressestelle (Tel. 089 / 55 95 - 552). Anruf genügt.
Dieter Breit, Kirchenrat
Pressesprecher der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
08.11.01

