Pressemitteilung vom 27.01.2005

München, 27. Januar 2005. Der Leiter des Katholischen Schulkommissariates in Bayern,
Domkapitular Erich Pfanzelt, und der im Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern für das Schulwesen zuständige Oberkirchenrat Helmut Hofmann haben zu der vom
Bundesverfassungsgericht eingeräumten Möglichkeit, Studiengebühren an deutschen Hochschulen
einzuführen, Stellung genommen. Pfanzelt und Hofmann wollen die beabsichtigte Einführung von
Studiengebühren in Bayern mit „wichtigen Forderungen nach Sozialverträglichkeit und einem
gerechten Zugang zu Bildungschancen“ verbunden wissen, erklärten sie gemeinsam am Donnerstag,
27. Januar, in München.

Zu der vom bayerischen Wissenschaftsminister Thomas Goppel bereits angekündigten
Gesetzesänderung, die schon im kommenden Wintersemester umgesetzt werden soll, heißt es in der
Stellungnahme: „Studiengebühren sollten erst dann eingeführt werden, wenn Stipendien- und
Darlehensysteme so ausgestaltet sind, dass für Studierende aus einkommensschwachen Verhältnissen
und für ausländische Studierende ein Studium weiterhin finanzierbar bleibt.“ Der Zugang zu den
Hochschulen dürfe nicht noch mehr vom Einkommen der Eltern abhängig werden.

Ein gerechter Zugang zu den Bildungschancen an den Hochschulen müsse erhalten bleiben, fordern
Pfanzelt und Hofmann. Es müsse daher jetzt auch „weitergehende Überlegungen zu einer
elternunabhängigen Studienfinanzierung“ geben. Über die Verwendung der Studiengebühren heißt es
in der Stellungnahme, es sei selbstverständlich, dass diese Einnahmen „zur Verbesserung des Lehr-
und Betreuungsangebotes vollständig an den Hochschulen verbleiben“. Außerdem müssten die
Studierenden an den Entscheidungen beteiligt werden, wie diese Mittel eingesetzt werden sollen.

Markus Hepp, Pressesprecher


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